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..Die Art und Weise, wie damit die parlamentarische Beteiligung, die Gewaltenteilung und somit letztlich die Souveränität des deutschen Volkes relativiert werden, besorgt uns zutiefst. Die Entscheidungen über die gravierenden Einschnitte bei Grundrechten und die wesentlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung müssen dorthin zurückverlagert werden, wo sie nach der Verfassung auch hingehören: In den Deutschen Bundestag und die Länderparlamente.Bemerkenswert, wie dort innerhalb weniger Sätze einerseits beklagt wird, dass die Regierung das Parlament nicht beteiligt, um dann andererseits wenig später zu berichten, dass die Regierung genau das macht, was vorher beklagt wird: es wird ein Gesetzentwurf eingebracht, also das Parlament beteiligt.
Der Ausnahmezustand darf nicht weiter zementiert werden.
Mit der jüngst beschlossenen Verlängerung des Lockdown hat die Regierung auch, weithin unbemerkt, einen Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 19/26545) eingebracht, der den bestehenden Ausnahmezustand über den 31. März 2021 hinaus möglichst stillschweigend verlängern soll - und damit auch die rechtliche Grundlage des Exekutivhandelns seitens des Kanzleramtes....
(Quelle: Citizen Go)
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