Montag, 20. März 2006
Kartoffelsorten-Recht
Nichts Böses ahnend liest man im Rahmen der (wenigen) kinderwochenendlichen "Ruhe"-Momente in einem Prospekt des Warenversenders Manufactum:
    Unerwünschte Kartoffelsorten. Nur für die Vitrine
    Zur Aussaat und Vermehrung bieten wir Ihnen diese seltenen Knollen nicht an (denn dann wären sie Pflanzgut, was sie aber nicht sein dürfen), zur Verspeisung bieten wir sie Ihnen auch nicht an (denn dann wären sie Speisekartoffeln, was sie aber infolge mangelnder Sortenreinheit und uneinheitlicher Kocheigenschaften auch nicht sein dürfen).

    Lassen Sie sie daher weder in einen Kochtopf noch in ein gut vorbereitetes Kartoffelbeet fallen – letzteres vor allem dann nicht, wenn Sie sie einige Wochen vor dem Legen zwischen den Augen geteilt haben sollten, denn dann wachsen noch viel mehr daraus, und das darf nicht geschehen.
    (Quelle: Manufactum)
Offenkundig werden Kartoffeln angeboten. Allerdings weder Saatkartoffeln noch Speisekartoffeln, sondern lediglich Kartoffen zum Ansehen. Spätestens seit dem Streit um "Linda" weiß man, wie kompliziert Kartoffelsortenrecht sein kann.

Manufactum machte früher Reklame für die "guten Dinge". Das hier liest sich fast subversiv: was genau man alles nicht tun darf, damit nicht doch Saatgut entsteht.

Egal, ob Kartoffelsaatgut-Recht nun auf EU-Normen oder auf original deutschem Gesetzgebungsgeist beruht: Es klingt nach Unsinn, wenn man Kartoffeln nur als Anschauungsmaterial verkaufen darf...

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Freitag, 17. März 2006
Gestern im Kino: Syriana
Seit einigen Wochen mal wieder im Kino gewesen:

Keine leichte Kost: etwa nach der Hälfe der Zeit hat der Autor beschlossen, dass der Film gar keine Geschichte erzählen will, sondern einfach Episoden aneinanderreiht. Danach konnte er dem Film entspannt folgen.

Mit der Erkenntnis ist er nicht allein. Einfach Anke Gröner lesen, dann weiß man das Wesentliche zum Film.

Was einen ärgert:
Jetzt ist es nicht nur in der Oper üblich, sondern auch im Kino offenbar Mode, dass der Besucher sich bitte schön vorher über die Geschichte, die ihm erzählt wird, informieren soll.

Varzil:
Gab es da nicht ein paar Kinos, die sich wunderten, warum immer weniger Leute ins Kino gehen ("Katastrophenjahr")?

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Donnerstag, 16. März 2006
Vogelspinne fährt Straßenbahn
Da war einer mit seinem Einkauf nicht zufrieden und schickte ihn per Straßenbahn zurück:
    (Bild aus dem Bonner Generalanzeiger-online)
    "... Der Stadtbahnfahrer der Kölner Verkehrsbetriebe hatte, bevor er am Dienstagabend an der Haltestelle Stadthalle in Bad Godesberg die Fahrt mit der Linie 16 aufnehmen wollte, beim Kontrollgang auf einem Sitz eine durchsichtige Plastikschachtel entdeckt. Darin krabbelte eine schwarze Spinne umher. Er eilte nach vorn und rief über Funk die Leitstelle der Stadtwerke Bonn (SWB) um Hilfe: "Ich habe hier eine riesige lebende Vogelspinne." ...
    (Quelle: Bonner Generalanzeiger)
Das kann man so machen, muss es aber nicht. Hintergrund ist, dass der Besitzer die Spinne loswerden wollte. Auch das kann man so machen: er hat einen deutlichen Hinweis gegeben, dass die Spinne wieder an den Verkäufer zurückgelangen soll.
    (Bild "Psalmopoeus irminia" aus der wikipedia) Es handelte sich um den Beleg über den Kauf einer Vogelspinne in einem Kleintiergeschäft in Köln. Auf der Rückseite stand: "Bitte bringen Sie die Spinne in den Pet-Shop nach Köln-Niehl zurück." Jetzt ermittelt die Polizei und versucht, den Käufer zu finden.
    (Quelle: Bonner Generalanzeiger
Juristisch korrekt ist diese Art von Wandlung nicht.

Varzil kann sich eine schönere Straßenbahn-Begleitung vorstellen.

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