Freitag, 20. Oktober 2006
"Unterschicht"
"Unterschicht" soll man ja nicht mehr sagen. Das soll gestern der Bundestag gesagt haben. Am vergangenen Mittwoch hörte es jedenfalls der Autor so von Herrn Pofalla bei "hart - aber fair".

Was im Bundestag gesagt worden ist, ist nicht klar. Das Protokoll vom 19.10.2006 ist jedenfalls unergiebig. Eigentlich es ja einen schon interessieren, wie der Bundestag das Wort "utnerschicht" tabuisiert, ohne das Wort "Unterschicht" zu verwenden und damit gegen seinen eigenen Grundsatz zu verstoßen.

Ärgerlich an der laufenden Diskussion um Unterschichten: Armut, Dummheit und Dreistheit werden durcheinander verwuchselt und verschwurbelt, bis niemand mehr recht durchblickt.
    "ZP 5 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN:
    Neue Armut in Deutschland - Die aktuelle Diskussion um sogenannte Unterschichten"
    (Quelle: Plenarprotokoll 19.10.2006)
Eine persönliche Klarstellung einiger Worte:
  • Armut
    Arm ist, wer sich um sein tägliches Brot Sorgen machen muss, eventuell dazu auch noch um ein Dach überm Kopf.
  • Dumm
    ist, wer es nicht besser weiß und vor allem nicht besser wissen will: Armut und Dummheit haben nichts miteinander zu tun.
  • Dreist
    ist, wer ohne Rücksicht auf seine Nachbarn lebt, gemeinsames (öffentliches) Eigentum wie Fahrstühle, Bus und Bahn, zerstört oder beschmutzt etc.
  • Faul
    ist, wer etwas nicht tut, obwohl er etwas tun könnte und tun müsste.
Zur Unterschicht gehört dann der Teil der Bevölkerung, auf den die Summe der Beschreibungen "faul", "dumm" und "dreist" passt:

Oder wem das zu abstrakt ist:
Zur Unterschicht gehört, wer
  • in Aufzüge pinkelt,
  • den Müll aus dem Fenster wirft,
  • sich - bei voller Gesundheit - seinen Unterhalt staatlich subventionieren lässt,
  • Fernsehsendungen wie z.B. zum Thema "Hilfe, meine Mutter hat mich vergewaltigt" ansieht.
  • kein Klingelschild hat
Ist das denn alles so schwer? Warum meinen Politiker wie Herr Pofalla eigentlich, man sollte Worte vermeiden, die jeder versteht? Vielleicht, weil man dann verstanden wird?

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Donnerstag, 19. Oktober 2006
Berlin bleibt Berlin
Das war wohl nichts. Berlin muss andere Wege finden, um seine Schulden loszuwerden. Die Schulden belaufen sich auf rund 60 Milliarden €. Der Berliner Tagesspiegel hat dazu eine anschauliche Grafik veröffentlicht:

60 Milliarden mit der Tendenz "steigend": Das Bundesverfassungsgericht hat jedenfalls die Klage Berlins gegen den Bund auf zusätzliche Finanzhilfen abgewiesen:
    "Die Verfassungsrichter sehen laut Hassemer kein Einnahme-, sondern vielmehr ein Ausgabenproblem: Der Vergleich mit Hamburg zeige, dass die Hansestadt vor allem für Hochschulen, Wissenschaft und Kultur weit weniger ausgebe als Berlin. Die Bemühungen um eine Konsolidierung des Hauptstadt- Haushalts hätten in den vergangenen zehn Jahren wenig gefruchtet - trotz guter bis überdurchschnittlicher Einnahmen, urteilten die Richter. ..."
    (Quelle: Netzeitung)
Deutliche Worte - aber ob Berlin das auch so sieht und jetzt tatsächlich eines oder zwei von (wieviel Opernhäuser hat Berlin eigentlich) Opern zumacht, eine oder zwei Hochschulen von (wieviel Hochschulen hat Berlin eigentlich) schließt, den seit der Wiedervereinigung verdoppelten Personalbestand der Stadtverwaltung zusammenstreicht?

Die Leitsätze des Urteils klingen da ja noch verhältnismäßig verbindlich:
    "...
    2.Sanierungspflichten des Bundes und korrespondierende Ansprüche eines Not leidenden Landes erweisen sich nach Zweck und Systematik des Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG als Fremdkörper innerhalb des geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Bundesergänzungszuweisungen zum Zwecke der Sanierung eines Not leidenden Landeshaushalts unterliegen einem strengen Ultima-Ratio-Prinzip.

    a) Sanierungshilfen sind nur dann verfassungsrechtlich zulässig und geboten, wenn die Haushaltsnotlage eines Landes relativ - im Verhältnis zu den übrigen Ländern - als extrem zu werten ist, und absolut - nach dem Maßstab der dem Land ver fassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben - ein so extremes Ausmaß erreicht hat, dass ein bundesstaatlicher Notstand eingetreten ist.

    b) Ein bundesstaatlicher Notstand im Sinne einer nicht ohne fremde Hilfe abzuwehrenden Existenzbedrohung des Landes als verfassungsgerecht handlungsfähigen Trägers staatlicher Aufgaben setzt voraus, dass das Land alle ihm verfügbaren Möglichkeiten der Abhilfe erschöpft hat, so dass sich eine Bundeshilfe als einzig verbliebener Ausweg darstellt.
    (Quelle: Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 19.10.2006)
Keine leichte Hypothek also für den neu zu bildenden Senat. Vielleicht verzichtet man zukünftig zumindest auf die dicke Berliner Lippe:
    "...In der Urteilsverkündung zitierte Hassemer den Berliner Slogan "Arm, aber sexy". Dieser Satz sei von Verfassung wegen nicht zu beanstanden. Zudem sei Berlin vielleicht deshalb sexy, weil es doch nicht so arm sei. ..."
    (Quelle: Spiegel online)
Unterm Strich beruhigt eines: das Gericht hat dem Ansinnen Berlins, jemand anderes möge die eigenen selbstgemachten Schulden bezahlen, einen deutlichen Riegel vorgeschoben.

Varzil bedauert hingegen die Entscheidung:
er fände das Leben viel leichter, wenn er einfach Schulden machen und dann beim Bundesverfassungsgericht den Bund (oder die Eltern oder die Kinder oder den Arbeitgeber) auf Bezahlung der Schulden verklagen könnte. ...

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Mittwoch, 18. Oktober 2006
Der Hit
Wenn man sich nicht für Hitparaden, Charts oder Bestsellerlisten interessiert, verpasst man meistens nichts. Aber manchmal dann doch:

(Dank für den Hinweis: Süddeutsche Zeitung, Feuilleton vom 17.10., Papierausgabe)

Makaber:

H. P. Kerkeling ist noch da, Joachim Fest hingegen ist am 11. September 2006 verstorben.

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