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Dienstag, 13. Februar 2007
Recht und Wirklichkeit
varzil, 18:02h
Schwierige Dinge sind bei Gericht oft besser aufgehoben als im Parlament - Beispiel "heimliche Vaterschaftstests": Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen:
Das Dilemma ist offensichtlich und hatte Varzil schon am 12.01.2005 beschäftigt.
Mutter und Kind haben ein solides Interesse an ordentlichen Verhältnissen, sprich daran, dass regelmäßig Unterhalt hereinkommt. Außerdem hat die Mutter (wie jeder sexuell aktive Mensch) ein Recht darauf, dass sein/ihr Sexualverhalten nicht von Staats wegen ausgeforscht wird. Das Kind hat jenseits aller finanziellen Überlegungen ein Interesse daran, zu erfahren, wer sein Vater ist. Der Mann schließlich, der auf Unterhalt in Anspruch genommen wird, möchte wissen, dass er Vater ist, wenn er schon zahlen soll.
Ein (Zahl-)Vater ("Frank S.") hat den Streit bis zum Bundesverfassungsgericht getrieben, nachdem ein Urologe ihm drastisch reduzierte Zeugungsfähigkeit bescheinigt hatte. Die ordentlichen Gerichte hatten seine Anfechtungsklage aus dem Jahr 2001 abgewiesen, und zwar das Familiengericht im März 2003, das OLG im Oktober 2003 und der BGH im Januar 2005.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 13.2.2007 ist das ein einigermaßen zügiges Verfahren: 4 Instanzen in 6 Jahren ...
Noch interessanter allerdings ist das Fazit des Klägers:
"...SPIEGEL ONLINE: Dass sie [die Mutter] dem nicht zustimmte, war natürlich insofern konsequent, als sie ja auch nicht einräumte, mit jemand anderem geschlafen zu haben.
Frank S.: Sicherlich. Ich denke, sie wollte und will eben nicht auf die finanziellen Mittel verzichten. Aber richtig ist das nicht. Natürlich bin ich selbst im Nachhinein nicht glücklich, wie das alles gelaufen ist. Heute würde ich manches anders machen.
SPIEGEL ONLINE: Was denn?
Frank S.: Ich würde mich heute vielleicht noch mehr um einen Dialog bemühen, vor allem das Jugendamt fragen, ob es nicht vermitteln kann, und vielleicht auch eine Väterorganisation um Erfahrungsaustausch und Unterstützung bitten. ...
(Quelle: Spiegel online)
So kann es gehen: im Ergebnis hat er zwar Recht bekommen, die Gerichte haben - einigermaßen - zügig entschieden. Eigentlich hat der Kläger auch "Recht". Er sollte seine Vaterschaft überprüfen lassen können. Allerdings eben nur "eigentlich". Denn die Gerichte haben dem heimlichen Vaterschaftstest zu Recht die Anerkennung versagt:
So richtig gewonnen hat der Kläger also doch nicht - vorläufig jedenfalls muss er weiter zahlen. Und daher auch die Einsicht des Klägers, dass er offensichtlich nicht noch einmal die Gerichte bemühen würde.
Nicht jedes obsiegende Urteil ist auch in der Realität ein Gewinn...
Tenor:
- Der Gesetzgeber hat es unter Verletzung von Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unterlassen, ein rechtsförmiges Verfahren bereitzustellen, in dem die Abstammung eines Kindes von seinem rechtlichen Vater geklärt und nur ihr Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt werden kann.
- Dem Gesetzgeber wird aufgegeben, bis zum 31. März 2008 eine derartige Regelung zur Feststellung der Abstammung eines Kindes von seinem rechtlichen Vater zu treffen. ...
(Quelle: Bundesverfassungsgericht vom )
Das Dilemma ist offensichtlich und hatte Varzil schon am 12.01.2005 beschäftigt.
Mutter und Kind haben ein solides Interesse an ordentlichen Verhältnissen, sprich daran, dass regelmäßig Unterhalt hereinkommt. Außerdem hat die Mutter (wie jeder sexuell aktive Mensch) ein Recht darauf, dass sein/ihr Sexualverhalten nicht von Staats wegen ausgeforscht wird. Das Kind hat jenseits aller finanziellen Überlegungen ein Interesse daran, zu erfahren, wer sein Vater ist. Der Mann schließlich, der auf Unterhalt in Anspruch genommen wird, möchte wissen, dass er Vater ist, wenn er schon zahlen soll.
Ein (Zahl-)Vater ("Frank S.") hat den Streit bis zum Bundesverfassungsgericht getrieben, nachdem ein Urologe ihm drastisch reduzierte Zeugungsfähigkeit bescheinigt hatte. Die ordentlichen Gerichte hatten seine Anfechtungsklage aus dem Jahr 2001 abgewiesen, und zwar das Familiengericht im März 2003, das OLG im Oktober 2003 und der BGH im Januar 2005.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 13.2.2007 ist das ein einigermaßen zügiges Verfahren: 4 Instanzen in 6 Jahren ...
Noch interessanter allerdings ist das Fazit des Klägers:
"...SPIEGEL ONLINE: Dass sie [die Mutter] dem nicht zustimmte, war natürlich insofern konsequent, als sie ja auch nicht einräumte, mit jemand anderem geschlafen zu haben.Frank S.: Sicherlich. Ich denke, sie wollte und will eben nicht auf die finanziellen Mittel verzichten. Aber richtig ist das nicht. Natürlich bin ich selbst im Nachhinein nicht glücklich, wie das alles gelaufen ist. Heute würde ich manches anders machen.
SPIEGEL ONLINE: Was denn?
Frank S.: Ich würde mich heute vielleicht noch mehr um einen Dialog bemühen, vor allem das Jugendamt fragen, ob es nicht vermitteln kann, und vielleicht auch eine Väterorganisation um Erfahrungsaustausch und Unterstützung bitten. ...
(Quelle: Spiegel online)
So kann es gehen: im Ergebnis hat er zwar Recht bekommen, die Gerichte haben - einigermaßen - zügig entschieden. Eigentlich hat der Kläger auch "Recht". Er sollte seine Vaterschaft überprüfen lassen können. Allerdings eben nur "eigentlich". Denn die Gerichte haben dem heimlichen Vaterschaftstest zu Recht die Anerkennung versagt:
"...Darüber hinaus bleibt die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg.
Die mit ihr angegriffenen Entscheidungen halten verfassungsrechtlichen Maßstäben stand. Es entspricht der Verfassung, die Ergebnisse heimlich, also ohne Einwilligung des Kindes oder seines allein sorgeberechtigten Elternteils eingeholter, gendiagnostischer Vaterschaftsgutachten in Vaterschaftsanfechtungsverfahren gerichtlich nicht zu verwerten...
(Quelle: Bundesverfassungsgericht vom )
Die mit ihr angegriffenen Entscheidungen halten verfassungsrechtlichen Maßstäben stand. Es entspricht der Verfassung, die Ergebnisse heimlich, also ohne Einwilligung des Kindes oder seines allein sorgeberechtigten Elternteils eingeholter, gendiagnostischer Vaterschaftsgutachten in Vaterschaftsanfechtungsverfahren gerichtlich nicht zu verwerten...
(Quelle: Bundesverfassungsgericht vom )
So richtig gewonnen hat der Kläger also doch nicht - vorläufig jedenfalls muss er weiter zahlen. Und daher auch die Einsicht des Klägers, dass er offensichtlich nicht noch einmal die Gerichte bemühen würde.
Nicht jedes obsiegende Urteil ist auch in der Realität ein Gewinn...
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Montag, 12. Februar 2007
Winter- und Un-Tomaten
varzil, 17:53h
Nicht nur in der EU ist das Erscheinungsbild einer Tomate reglementiert:
Das Ding schmeckt sogar wie eine Tomate: welch eine Sensation.
"...
In January, the federal Agriculture Department put an exception into its rules to let a tomato called the UglyRipe be shipped out of state. Those rules say a tomato must be at least 5.8 centimeters and no more than 7.1 centimeters in diameter. The UglyRipe doesn’t meet those requirements — it’s ribbed at the top and not uniform in shape. It is also reputed to taste very much like a tomato. ..."
(Quelle: New-York-Times-Beilage der Papierausgabe der Süddeutschen ZEitung von heute, S. 2; man kann bei der New York Times den Artikel (438 Worte) auch für 4,95$ (= ca. 1 US-Cent pro Wort kaufen ...)
In January, the federal Agriculture Department put an exception into its rules to let a tomato called the UglyRipe be shipped out of state. Those rules say a tomato must be at least 5.8 centimeters and no more than 7.1 centimeters in diameter. The UglyRipe doesn’t meet those requirements — it’s ribbed at the top and not uniform in shape. It is also reputed to taste very much like a tomato. ..."
(Quelle: New-York-Times-Beilage der Papierausgabe der Süddeutschen ZEitung von heute, S. 2; man kann bei der New York Times den Artikel (438 Worte) auch für 4,95$ (= ca. 1 US-Cent pro Wort kaufen ...)
Das Ding schmeckt sogar wie eine Tomate: welch eine Sensation.
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Freitag, 9. Februar 2007
Kohle zu Ende?
varzil, 15:27h
Die Subventionierung des Steinkohlebergbaus wird eingestellt.
Oder um den Ministerpräsidenten zu zitieren:
"Gestern war ein historischer Tag. Gestern haben wir den Ausstieg aus dem subventionierten Steinkohlebergbau in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Der Bund und die große Koalition aus CDU/CSU und SPD, die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und des Saarlands, die RAG und die IGBCE haben zugestimmt. Heute beginnt eine neue Zeit in der Wirtschafts- und Industriegeschichte Nordrhein-Westfalens...."
(Quelle: Rede von Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers am 8. Februar 2007 im Düsseldorfer Landtag)
(Bild von Anthrazit aus der Wikipedia)(Quelle: Rede von Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers am 8. Februar 2007 im Düsseldorfer Landtag)
Soweit so gut: Damit wird immerhin ein Kapitel abgeschlossen, dass schon vor 25 Jahren hätte geschlossen werden sollen. Ein Dozent an der Verwaltungshochschule Speyer rechnete seinerzeit vor, dass man gutes Geld sparen könnte, wenn man alle Kumpels nach A 15 BBesO (Regierungsdirektor) besoldet, die Zechen dicht macht und Importkohle verfeuert.
Wie gesagt, soweit so gut. Bemerkenswert allerdings:
Drittens wollen wir die Wirtschaftspolitik in der Metropole Ruhr auf Leitmärkte und Technologiefelder konzentrieren. Dies sind aus Sicht der Landesregierung zum Beispiel:
die Energiewirtschaft;
...
Die Energiewirtschaft: Sie bleibt für das Ruhrgebiet ein zentrales Feld. In der Region hat sich eine Dichte an energiewirtschaftlichem und -technologischem Know-How entwickelt, die ihresgleichen sucht.
Von strategischer Bedeutung sind für Nordrhein-Westfalen die Investitionen in neue, hochmoderne Kraftwerke mit einem Gesamtvolumen von über 8 Milliarden Euro. Alleine im Ruhrgebiet stehen Kraftwerksinvestitionen von über 5,5 Milliarden Euro an:
RWE will in Hamm ein neues Steinkohlekraftwerk errichten,
...
(Quelle: die selbe Rede von Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers am 8. Februar 2007 im Düsseldorfer Landtag)
die Energiewirtschaft;
...
Die Energiewirtschaft: Sie bleibt für das Ruhrgebiet ein zentrales Feld. In der Region hat sich eine Dichte an energiewirtschaftlichem und -technologischem Know-How entwickelt, die ihresgleichen sucht.
Von strategischer Bedeutung sind für Nordrhein-Westfalen die Investitionen in neue, hochmoderne Kraftwerke mit einem Gesamtvolumen von über 8 Milliarden Euro. Alleine im Ruhrgebiet stehen Kraftwerksinvestitionen von über 5,5 Milliarden Euro an:
RWE will in Hamm ein neues Steinkohlekraftwerk errichten,
...
(Quelle: die selbe Rede von Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers am 8. Februar 2007 im Düsseldorfer Landtag)
Was sagt uns unserer Ministerpräsident da? Wir machen die Zechen dicht und bauen direkt daneben ein neues Steinkohlekraftwerk.
Das klingt schon richtig klug. Fehlt nur noch der Hinweis, dass wir uns einerseits ganz heftig für die CO2-Reduktion einsetzen und andererseits Frau Merkel die geplanten EU-Umweltauflagen für die Auto-Industrie angreift und zu Fall bringt.
Varzil erlaubt sich darauf hinzuweisen, dass fossile Themen (Kohle und KMK) wieder schwer im Kommen sind.
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