... newer stories
Donnerstag, 1. März 2007
Milch und Evolution
varzil, 18:23h
Nachrichten über Milch, die man morgens auf nüchternen Magen liest, während man den Kaffee "schwarz" trinken muss, weil man nicht genug Milch im Haus hat, haben eine ganz besondere Wirkung.
"Vor 8000 Jahren konnten erwachsene Menschen in Europa überwiegend noch keine Milch verdauen, berichten die Forscher. Heute seien mehr als 70 Prozent der Nordeuropäer dazu in der Lage, sagte der Anthropologe Joachim Burger von der an der Mainzer Johannes-Gutenberg-Universität am Montag. Die Fähigkeit zur Milchverdauung hat nach seiner Einschätzung den «entscheidenden Vorteil bei der Entwicklung sesshafter Ackerbauern und Viehzüchter im mittleren und nördlichen Europa» gebracht.Ohne jetzt grundsätzlich an den sicherlich renommierten Mainzer Wissenschaftlern zweifeln zu wollen, irgendwie wirkt das eigenartig. Säugetiere, die keine Milch vertragen: das kommt einem schon etwas eigenartig vor.
...Die Schlussfolgerung der Forscher: Als die ersten domestizierten Ziegen, Schafe und Rinder vor rund 8000 Jahren nach Europa gebracht wurden, konnte die Mehrzahl der Bauern deren Milch nicht vertragen. Die kleine Minderheit, deren Körper auch im Erwachsenenalter Laktase produzierte, erlebte laut Burger von da an eine «evolutionäre Erfolgsgeschichte».
(Quelle: Netzeitung)
"Bei dem Großteil der ostasiatischen und afrikanischen Völker fehlt dieses Enzym den Erwachsenen, so dass sie den Milchzucker aus Milchprodukten nicht abbauen können (siehe Laktoseintoleranz). In Nordeuropa sind etwa 10 % der Bevölkerung laktoseintolerant."Und noch einmal: ein Säugetier, das keine Milch verträgt, ist irgendwie merkwürdig.
(Quelle: Wikipedia Laktase)
... link (5 Kommentare) ... comment ...bereits 1070 x gelesen
Meridian
varzil, 10:35h
Eine hoffnungsvolle 19-Jährige erklärte dem Autor gestern, dass sie ihre Erkältung/Grippe/Bronchitis mittels Schröpfen auf einem "Meridian" habe behandeln lassen.
In der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) gibt es offenbar zahlreiche Energiebahnen, die sich durch den Körper ziehen. Ist eine Bahn gestört, kann es zu Erkrankungen führen. (Wer's nicht glaubt, lese mehr in der Wikipedia).
Wer mit einem Grundstock an europäischer klassischer Bildung ausgestattet ist, gerät da ins Stolpern. DER Meridian: das ist EINE bestimmte Kreisbahn, sozusagen .
Die Menge der Meridiane ist offenbar doch unendlich - die TCM ist da bescheidener: im eigenen Körper gibt es eine "Vielzahl" von Meridianen ...
Und das "Schröpfen" auf einem Meridian könnte man als "Erwärmung" (Moxibustion) und auch als "negatives" Drücken (Saugen; dafür gibt es in der Wikipedia noch kein Fremdwort) beschreiben.
Warum das ganze Procedere ("Schröpfen" auf dem Meridian) aber bei einer Erkältung/Grippe/Bronchitis helfen soll, bleibt unklar: irgendwie ist es gut, wenn die Energie fließen kann und nicht gehindert wird - soweit ok, wenn es nicht gerade 230 Volt sind, die da fließen.
Varzil zweifelt so vor sich hin: auch 230 Volt würden dem einzelnen Virus weniger schaden als dem Menschen. Wieso soll das bei niedrigeren Energien anders sein? Oder geht es nur darum, "das Immunsystem" zu stimulieren?
In der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) gibt es offenbar zahlreiche Energiebahnen, die sich durch den Körper ziehen. Ist eine Bahn gestört, kann es zu Erkrankungen führen. (Wer's nicht glaubt, lese mehr in der Wikipedia).
Wer mit einem Grundstock an europäischer klassischer Bildung ausgestattet ist, gerät da ins Stolpern. DER Meridian: das ist EINE bestimmte Kreisbahn, sozusagen .
"Der Meridian bezeichnet in der Geographie einen halben Längenkreis auf der Erdoberfläche, der von einem geographischen Pol zum anderen verläuft. Er ist die Verbindungslinie aller geographischen Orte, an denen die Sonne zur gleichen Zeit den höchsten Punkt ihrer Tageslaufbahn (Tagebogen) am Himmel einnimmt. Manchmal wird nicht ganz korrekt der Begriff Längenkreis als Synonym verwendet. Alle Punkte mit konstanter geographischer Länge (konstantem "Längengrad") liegen auf einem Meridian."Es kann nur EINEN geben" - gilt allerdings nur für den jeweiligen Standpunkt: da gibt es nur den Meridian. Geht man aber nur etwas nach Ost oder West, gibt es einen anderen Meridian.
Der Begriff Meridian leitet sich vom lateinischen "circulus meridianus" = Mittagskreis ab...."
(Quelle: Wikipedia zu Meridian)
Die Menge der Meridiane ist offenbar doch unendlich - die TCM ist da bescheidener: im eigenen Körper gibt es eine "Vielzahl" von Meridianen ...
Und das "Schröpfen" auf einem Meridian könnte man als "Erwärmung" (Moxibustion) und auch als "negatives" Drücken (Saugen; dafür gibt es in der Wikipedia noch kein Fremdwort) beschreiben.
Warum das ganze Procedere ("Schröpfen" auf dem Meridian) aber bei einer Erkältung/Grippe/Bronchitis helfen soll, bleibt unklar: irgendwie ist es gut, wenn die Energie fließen kann und nicht gehindert wird - soweit ok, wenn es nicht gerade 230 Volt sind, die da fließen.
Varzil zweifelt so vor sich hin: auch 230 Volt würden dem einzelnen Virus weniger schaden als dem Menschen. Wieso soll das bei niedrigeren Energien anders sein? Oder geht es nur darum, "das Immunsystem" zu stimulieren?
... link (0 Kommentare) ... comment ...bereits 926 x gelesen
Mittwoch, 28. Februar 2007
Gefahrenvorsorge
varzil, 16:34h
Mehrere Artikel beschäftigen sich heute mit der Frage, ob und wie man Vorsorge treffen sollte für den Fall, dass ein Asteroid auf die Erde stürzt (Spiegel online, Science Mag ua.).
Einige interessante Überlegungen stellt der Artikel in der Süddeutschen an:
Eine berechtigte Frage. Und noch eine:
Einige interessante Überlegungen stellt der Artikel in der Süddeutschen an:
" "Ein Abwehrplan muss womöglich zu einem Zeitpunkt entschieden werden, an dem noch Unsicherheit herrscht", sagt Schweickart.
Doch wo liegt die Reaktionsschwelle der Menschheit? Bei 20 Prozent Trefferwahrscheinlichkeit? Bei einem Prozent? Oder schon bei 0,02 Prozent wie im Fall von Apophis? Im Angesicht der Verwüstungen, die ein 250-Meter-Brocken auslösen würde, ist die Antwort nicht leicht. Apophis würde die Sprengkraft von 1480 Megatonnen TNT freisetzen. Das entspricht etwa 100 000 Hiroshima-Atombomben.
Die Zerstörungen wären gewaltig, aber nicht global. Das für Apophis infrage kommende Einschlaggebiet zieht sich wie ein roter Strich vom mittleren Ural über den Osten Russlands durch den westlichen Pazifik über Mittelamerika hinweg in den Atlantik. Was eine weitere Frage aufwirft: Wer würde über eine Abwehraktion entscheiden, wenn nur ein Teil der Erde betroffen ist?
(Quelle: Süddeutsche.de)
Doch wo liegt die Reaktionsschwelle der Menschheit? Bei 20 Prozent Trefferwahrscheinlichkeit? Bei einem Prozent? Oder schon bei 0,02 Prozent wie im Fall von Apophis? Im Angesicht der Verwüstungen, die ein 250-Meter-Brocken auslösen würde, ist die Antwort nicht leicht. Apophis würde die Sprengkraft von 1480 Megatonnen TNT freisetzen. Das entspricht etwa 100 000 Hiroshima-Atombomben.
Die Zerstörungen wären gewaltig, aber nicht global. Das für Apophis infrage kommende Einschlaggebiet zieht sich wie ein roter Strich vom mittleren Ural über den Osten Russlands durch den westlichen Pazifik über Mittelamerika hinweg in den Atlantik. Was eine weitere Frage aufwirft: Wer würde über eine Abwehraktion entscheiden, wenn nur ein Teil der Erde betroffen ist?
(Quelle: Süddeutsche.de)
Eine berechtigte Frage. Und noch eine:
"Würden wir eine Mission zugunsten unserer Enkel losschicken?", fragt Rusty Schweickart. Und von welcher Größe an wird entschieden, dass der Einschlag akzeptabel ist? "Da gibt es wohl keine endgültigen Antworten. Aber wenn man sieht, wie wenig wir uns im Bereich "Klimawandel" der Verantwortung für die Zukunft stellen, sieht das für eine potentielle Bedrohung durch Asteroiden nicht gut aus.
(Quelle: Süddeutsche.de)
... link (0 Kommentare) ... comment ...bereits 746 x gelesen
Dienstag, 27. Februar 2007
Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen
varzil, 12:42h
Schon weit vor dem Urteil von heute hatte man ein mulmiges Gefühl, wenn man über die Geschehnisse um die Durchsuchung der CICERO-Redaktion nachdachte (Koriander vom 13.10.2005).
Eine Zeitschrift hatte BKA-Material verwendet, um über den Terroristen Al Sarkawi einen Artikel zu schreiben. Die Strafbehörden hatten die Redaktion durchsucht und u.a. Computer mitgenommen, um festzustellen, woher das BKA-Material stammt. Immerhin steht Geheimnisverrat in § 353b StGB ganz ordentlich unter Strafe:
Nur zur Relation: Das ist der gleiche Strafrahmen, der für den einfachen Diebstahl (§ 242 StGB) gilt.
Erkennbar galt die Durchsuchung bei CICERO mithin dem Versuch, die "Quellen" ausfindig zu machen, auch wenn man wegen der "Beihilfe" zum Geheimnisverrat gegen CICERO-Mitarbeiter selbst ermittelte. Das ist nachvollziehbar. Der Bund hat schließlich ein berechtigtes Interesse daran, dass das, was er nicht nach außen tragen will (z. B. sog. Verschlusssachen), auch tatsächlich nicht bekannt werden.
Mit der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG)ist so ein Vorgehen unvereinbar. Denn keiner erzählt einer Zeitung noch etwas Vertrauliches, wenn die Staatsanwaltschaftschaft die ihm zugesicherte Vertraulichkeit mit einem Durchsuchungsbefehl durchlöchern kann.
Dieses Dilemma zwischen Geheimnisschutz und Pressefreiheit hat das Bundesverfassungsgericht heute geklärt, und zwar eindeutig zu Gunsten der Presse:
Das Urteil stellt nebenbei auch fest, dass die Durchsuchung kein Ergebnis gebracht hat. Wer von den 192 Leuten, die Zugriff auf die BKA-Akte hatten, nun geplaudert hat, ist durch den Zugriff der Staatsanwaltschaft nicht geklärt worden, also wahrscheinlich immer noch ungewiss.
Varzil meint: Möglicherweise hat dieses (negative) Ergebnis die Richter beeinflusst. Ein Mittel, das nicht getaugt hat, muss nicht auch noch verfassungsrechtlich abgesegnet werden.
Eine Zeitschrift hatte BKA-Material verwendet, um über den Terroristen Al Sarkawi einen Artikel zu schreiben. Die Strafbehörden hatten die Redaktion durchsucht und u.a. Computer mitgenommen, um festzustellen, woher das BKA-Material stammt. Immerhin steht Geheimnisverrat in § 353b StGB ganz ordentlich unter Strafe:
"§ 353b StGB
(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als
(Quelle: Juris)
(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als
- Amtsträger,
- für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder
- Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,
(Quelle: Juris)
Nur zur Relation: Das ist der gleiche Strafrahmen, der für den einfachen Diebstahl (§ 242 StGB) gilt.
Erkennbar galt die Durchsuchung bei CICERO mithin dem Versuch, die "Quellen" ausfindig zu machen, auch wenn man wegen der "Beihilfe" zum Geheimnisverrat gegen CICERO-Mitarbeiter selbst ermittelte. Das ist nachvollziehbar. Der Bund hat schließlich ein berechtigtes Interesse daran, dass das, was er nicht nach außen tragen will (z. B. sog. Verschlusssachen), auch tatsächlich nicht bekannt werden.
Mit der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG)ist so ein Vorgehen unvereinbar. Denn keiner erzählt einer Zeitung noch etwas Vertrauliches, wenn die Staatsanwaltschaftschaft die ihm zugesicherte Vertraulichkeit mit einem Durchsuchungsbefehl durchlöchern kann.
"...
Die Pressefreiheit umfasst auch den Schutz vor dem Eindringen des Staates in die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit sowie in die Vertrauenssphäre zwischen den Medien und ihren Informanten.
Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung.
(Quelle: Urteil des Bundesverfassungsgerichs vom 27.02.2007)
Die Pressefreiheit umfasst auch den Schutz vor dem Eindringen des Staates in die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit sowie in die Vertrauenssphäre zwischen den Medien und ihren Informanten.
Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung.
(Quelle: Urteil des Bundesverfassungsgerichs vom 27.02.2007)
Dieses Dilemma zwischen Geheimnisschutz und Pressefreiheit hat das Bundesverfassungsgericht heute geklärt, und zwar eindeutig zu Gunsten der Presse:
" Auch wenn die betreffenden Angehörigen von Presse oder Rundfunk nicht Zeugen, sondern selbst Beschuldigte sind und der Schutz des § 97 Abs. 5 StPO deshalb nicht besteht, dürfen in gegen sie gerichteten Ermittlungsverfahren wegen einer Beihilfe zum Dienstgeheimnisverrat Durchsuchungen nach § 102 StPO sowie Beschlagnahmen nach § 94 StPO zwar zur Aufklärung der ihnen zur Last gelegten Straftat angeordnet werden, nicht aber zu dem vorrangigen oder ausschließlichen Zweck, Verdachtsgründe insbesondere gegen den Informanten zu finden. Andernfalls könnte der von der Pressefreiheit umfasste Informantenschutz unterlaufen werden.
(Quelle: Urteil des Bundesverfassungsgerichs vom 27.02.2007)
(Quelle: Urteil des Bundesverfassungsgerichs vom 27.02.2007)
Das Urteil stellt nebenbei auch fest, dass die Durchsuchung kein Ergebnis gebracht hat. Wer von den 192 Leuten, die Zugriff auf die BKA-Akte hatten, nun geplaudert hat, ist durch den Zugriff der Staatsanwaltschaft nicht geklärt worden, also wahrscheinlich immer noch ungewiss.
Varzil meint: Möglicherweise hat dieses (negative) Ergebnis die Richter beeinflusst. Ein Mittel, das nicht getaugt hat, muss nicht auch noch verfassungsrechtlich abgesegnet werden.
... link (0 Kommentare) ... comment ...bereits 685 x gelesen
... older stories

