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Donnerstag, 26. April 2007
Schäuble und Schily: Danaer, keine Trojaner
varzil, 14:31h
Da programmieren Nachrichtendienste Ausspäh-Programme, um gezielt auf verächtige Computer zugreifen zu können.
Lesen wir doch zuerst das Bundesnachrichtenschutzgesetz:
Die Materie ist allerdings auch etwas unübersichtlich. Wenn man sich beispielsweise die Regelung zum Lauschangriff in § 9 BVerfSchG ansieht, dann ist der Paragraph so lang, dass man beim Lesen schon die Lust verliert, zu verstehen, was gemeint ist.
Im Ergebnis allerdings liegt die Vermutung nahe, dass Gidi Deppe mit seiner Analogie "Polizeirecht ~ Nachrichtendienst-Recht" auf dem Holzweg ist. Die jeweiligen Polizei-Gesetze (z.B. §§ 17,18 PolG NRW) regeln diese Fragen der heimlichen Datenerhebung nämlich erheblich strenger.
Mögen die Gerichte da für Klarheit sorgen. Und die Journalisten? Die verwenden gedankenlos den Begriff "Trojaner" für etwas, dass eigentlich "Danaer" heißen müsste. Schließlich waren es die Griechen, die eine Pferdestatue benutzten, um heimlich nach Troja hineinzukommen, um dann die Trojaner niederzumetzeln.
Allerdings muss man den Journalisten eigentlich dankbar sein, dass sie auf die in der Tat haarsträubenden Praktiken der Nachrichtendienste aufmerksam machen. Denn auch wenn der gesetzliche Rahmen das Vorgehen der Bundesbehörden legitimiert:
Die eigentlichen Nachfahren von Agamemnon und Odysseus sitzen offenbar im Bundesinnenministerium. Ob Herr Schäuble (in der Tradition von Herrn Schily) tatsächlich die Bekämpfung von Terroristen für wichtiger hält als das Bewahren von Bürgerrechten wie die Unverletzlichkeit der Wohnung, der Privatsphäre etc., von der Vorratsdatenspeicherung einmal ganz abgesehen?
"Bundes-Danaer" wäre im Übrigen wohl die richtigere Bezeichnung. Oder um es mit Vergil zu sagen:
"Bundestrojaner wird ein Computervirus genannt, mit dem Sicherheitsbehörden Computer verdächtiger Personen ausspähen. Der Trojaner versteckt sich auf dem Rechner, umgeht dort die Sicherheitsvorkehrungen und spioniert die Daten aus. Auf den Rechner könnte das Virus durch eine Mail, aber auch durch manipulierte Server oder Downloads gelangen. Da der Trojaner gezielt auf einen Rechner hin programmiert werden könnte, sehen Experten des Chaos Computer Clubs wenig Chancen, dass Virenscanner und Firewalls diesen abfangen könne...Nun mag man darüber streiten, ob Gigi Deppe (welch ein Name) Recht hat mit seiner Ansicht:
...Deutsche Nachrichtendienste praktizieren bereits seit zwei Jahren geheime Online-Durchsuchungen.....
Sie stützen sich dabei auf eine Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily. Auch das dem Innenministerium unterstellte Bundeskriminalamt (BKA) hatte Online-Durchsuchungen mehrfach bei Ermittlungen eingesetzt. Doch im November vergangenen Jahres weigerte sich ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, einen BKA-Antrag auf Online-Durchsuchungen zu genehmigen. Die Bundesanwaltschaft legte daraufhin Beschwerde bei den Karlsruher Richtern ein, die der Polizei im Februar das heimliche Ausspähen von Computerfestplatten untersagten...."
(Quelle: tagesschau.de)
""Wenn der BGH sagt, dass für solche Eingriffe des Staates die gesetzliche Grundlage fehlt, dann liegt nahe, dass sie auch für die Geheimdienste fehlt."Der Rechtsexperte der ARD übersieht bei dieser schlanken Analogie, dass es für Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz eigene Gesetze gibt, das Bundesnachrichtendienst-Gesetz (BND) und das Bundesverfassungschutzgesetz (BVerfSchG):
(Quelle: wie oben tagesschau.de)
Lesen wir doch zuerst das Bundesnachrichtenschutzgesetz:
"§ 3 Besondere Formen der DatenerhebungKurz gefasst darf der BND also das, was der Bundesverfassungsschutz darf. Und der darf zum Beispiel dieses:
Der Bundesnachrichtendienst darf zur heimlichen Beschaffung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten die Mittel gemäß § 8 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes anwenden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. § 9 des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist entsprechend anzuwenden.
(Quelle: § 3 BNDG)
"§ 8 Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz"... in einer Dienstvorschrift ... benennen...": genau das hat Schily gemacht, Herr Deppe!
(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit nicht....
(2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden. Diese sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, ....
(Quelle: § 8 BVerfSchG)
Die Materie ist allerdings auch etwas unübersichtlich. Wenn man sich beispielsweise die Regelung zum Lauschangriff in § 9 BVerfSchG ansieht, dann ist der Paragraph so lang, dass man beim Lesen schon die Lust verliert, zu verstehen, was gemeint ist.
Im Ergebnis allerdings liegt die Vermutung nahe, dass Gidi Deppe mit seiner Analogie "Polizeirecht ~ Nachrichtendienst-Recht" auf dem Holzweg ist. Die jeweiligen Polizei-Gesetze (z.B. §§ 17,18 PolG NRW) regeln diese Fragen der heimlichen Datenerhebung nämlich erheblich strenger.
"Die Polizei kann personenbezogene Daten erheben durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zum Abhören und Aufzeichnen des gesprochenen WorteAnders als bei den Nachrichtendiensten dürfen Polizisten also nur bei Leib- und Lebensgefahr oder bei dem Verdacht, dass Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden, abhören. Nach dem Bundesverfassungschutzgesetz kann man abhören,
1. über die in den §§ 4 und 5 genannten und unter den Voraussetzungen des § 6 über die dort genannten Personen, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist,
2. über Personen, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wollen, sowie über deren Kontakt- oder Begleitpersonen, wenn die Datenerhebung zur vorbeugenden Bekämpfung dieser Straftaten erforderlich ist.
(Quelle: § 18 PolG NRW)
"wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daßRichtig übersichtlich ist das nicht; mit "Leib- und Lebensgefahr" (wie im Polizeirecht) hat das aber auch nichts zu tun.
1.
auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 3 Abs. 1 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Quellen gewonnen werden können oder
2.
dies zum Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist.
(Quelle: § 9 BVerfSchG)
Mögen die Gerichte da für Klarheit sorgen. Und die Journalisten? Die verwenden gedankenlos den Begriff "Trojaner" für etwas, dass eigentlich "Danaer" heißen müsste. Schließlich waren es die Griechen, die eine Pferdestatue benutzten, um heimlich nach Troja hineinzukommen, um dann die Trojaner niederzumetzeln.
Einschub:
O.k., es sind nicht "die Journalisten", die den Begriff "Trojaner" für eine Spezies der Computer-Viren eingeführt haben. Sie haben ihn nur gedankenlos (?) übernommen.
O.k., es sind nicht "die Journalisten", die den Begriff "Trojaner" für eine Spezies der Computer-Viren eingeführt haben. Sie haben ihn nur gedankenlos (?) übernommen.
Allerdings muss man den Journalisten eigentlich dankbar sein, dass sie auf die in der Tat haarsträubenden Praktiken der Nachrichtendienste aufmerksam machen. Denn auch wenn der gesetzliche Rahmen das Vorgehen der Bundesbehörden legitimiert:
Die eigentlichen Nachfahren von Agamemnon und Odysseus sitzen offenbar im Bundesinnenministerium. Ob Herr Schäuble (in der Tradition von Herrn Schily) tatsächlich die Bekämpfung von Terroristen für wichtiger hält als das Bewahren von Bürgerrechten wie die Unverletzlichkeit der Wohnung, der Privatsphäre etc., von der Vorratsdatenspeicherung einmal ganz abgesehen?
"Bundes-Danaer" wäre im Übrigen wohl die richtigere Bezeichnung. Oder um es mit Vergil zu sagen:
"Timeo Danaos et dona ferentes!"Da sind wir alle Trojaner!
[Ich fürchte die Danaer (Griechen), selbst wenn sie Geschenke mitbringen!]
(Quelle: Laokoon, in der Aenaeis von Vergil; Buch II, Vers 49)
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Donnerstag, 26. April 2007
"bilingual"
varzil, 00:48h
Eine Veranstaltung zur Vorstellung eines Buches lautet wie folgt:
Immerhin gab es so leckeren Wein, dass man eigentlich gern zwei Zungen hätte, um ihn noch besser verkosten zu können.
Das vorgestellte Buch befasst sich zwar ausführlich mit den Vorteilen der "Bilingualität", lässt diesen für die weitere Lebensperspektive doch sehr interessanten Aspekt der Bilingualität aber leider völlig außen vor. Didaktisch äußerst ungeschickt.
"Podiumsgespräch zum ThemaDie Veranstaltung quält sich über die Zeit. Dabei ist "bilingual" ja schon ein schönes Wort. Man kann zwanglos sich eine (bevorzugt junge schöne) Frau mit zwei Zungen vorstellen. Mit der linken kann sie deutsch, mit der rechten französisch. Und vielleicht heißt sie "Eva" und hat auch nur eine, dafür aber zweigeteilte Zunge.
"Bilingualer Unterricht in der Zielsprache Französisch: Entwicklung und Perspektiven"
aus Anlass der öffentlichen Vorstellung eines gleichnamigen Sammelbandes
(Quelle: Deutsch-französisches Institut)
Immerhin gab es so leckeren Wein, dass man eigentlich gern zwei Zungen hätte, um ihn noch besser verkosten zu können.
Das vorgestellte Buch befasst sich zwar ausführlich mit den Vorteilen der "Bilingualität", lässt diesen für die weitere Lebensperspektive doch sehr interessanten Aspekt der Bilingualität aber leider völlig außen vor. Didaktisch äußerst ungeschickt.
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Dienstag, 24. April 2007
Lateinische Konjugationen
varzil, 19:14h
Angestiftet durch die Nöte der eigenen Kinder im Fach "Latein" will man als Vater, der ein humanistisches Gymnasium besucht hat, die Nöte lindern.
Die alte Grammatik "ars latina" ist irgendwann zwischen dem 6. und dem 9. Umzug verschollen. Die Schulbücher der Kinder sind im Vergleich zur "ars-latina" Grammatik nur noch Ruinen (mal steht hier was, mal da, mal fehlt auch was). Was also tun?
Das gute alte Internet könnte helfen. Macht die "Grammatik des Lateinischen" in der Wikipedia noch einen ganz brauchbaren Eindruck, hapert es bei den dort angegebenen weiterführenden Links zum Teil massiv:
Der "Konjugator" bei Lateininfo.net liefert beispielsweise abgrottig falsche Konjugationsformen bei der 3. Person Plural Indikativ Präsens Aktiv von "audire": er behauptet "audint" (statt: "audiunt"), oder entsprechend im Futur I "audivent" (statt "audient").
Das Wikibook "Lateinische Grammatik" ist offenbar im Aufbau und nennt nur pro Konjugation den Indikativ Präsens (immerhin mit Aktiv UND Passiv); nicht toll und nicht hilfreich, aber wenigstens auch nicht falsch.
Besser ist da schon das Lateinwiki: da wird soweit ersichtlich richtig konjugiert. Die Versuche, die Konjunktive im Deutschen abzubilden, erscheinen allerdings nicht immer überzeugend ("audiverim" = "ich habe gehört" ist einfach wenig aussagekräftig und wirkt auf den ersten Anschein falsch.) Auch dass dort die Konjunktive mit I, II, III und IV durchnummeriert werden, ist eigenartig.
Interessanter noch ist da die Kurzgrammatik des Lateinischen von Michael Bradtke. Hier wird auf die (fehlerträchtige) Formulierung von Konjugationstabellen verzichet.
Versucht man schließlich, anhand der eigenen Erinnerung und mittels einer tauglichen Textverarbeitung eine Konjugationstabelle zu basteln, fallen einem die eignene Erinnerungslücken auf. Und dann lassen sich die Bildungsregeln nicht 1:1 von einer Konjugation auf die andere schematisch übertragen. Nach "copy" und "paste" kann man zwar mit "Suchen und Ersetzen" den Wortstamm austauschen, muss dann aber einzelne Formen in jeder Konjugation von Hand nacharbeiten.
Der Autor überlegt, die so entstandene Tabelle den Kindern zur Gegenkontrolle zu überlassen und eine Belohnung für gefundene Fehler auszuloben. So lernen die Kinder auch gleich die Unregelmäßigkeiten in den Regeln kennen.
Wieder einmal ein Moment, in dem auffällt, dass man die Defizite der Schule nicht ohne weiteres selbst ausgelichen kann.
Die alte Grammatik "ars latina" ist irgendwann zwischen dem 6. und dem 9. Umzug verschollen. Die Schulbücher der Kinder sind im Vergleich zur "ars-latina" Grammatik nur noch Ruinen (mal steht hier was, mal da, mal fehlt auch was). Was also tun?
Das gute alte Internet könnte helfen. Macht die "Grammatik des Lateinischen" in der Wikipedia noch einen ganz brauchbaren Eindruck, hapert es bei den dort angegebenen weiterführenden Links zum Teil massiv:
Der "Konjugator" bei Lateininfo.net liefert beispielsweise abgrottig falsche Konjugationsformen bei der 3. Person Plural Indikativ Präsens Aktiv von "audire": er behauptet "audint" (statt: "audiunt"), oder entsprechend im Futur I "audivent" (statt "audient").
Das Wikibook "Lateinische Grammatik" ist offenbar im Aufbau und nennt nur pro Konjugation den Indikativ Präsens (immerhin mit Aktiv UND Passiv); nicht toll und nicht hilfreich, aber wenigstens auch nicht falsch.
Besser ist da schon das Lateinwiki: da wird soweit ersichtlich richtig konjugiert. Die Versuche, die Konjunktive im Deutschen abzubilden, erscheinen allerdings nicht immer überzeugend ("audiverim" = "ich habe gehört" ist einfach wenig aussagekräftig und wirkt auf den ersten Anschein falsch.) Auch dass dort die Konjunktive mit I, II, III und IV durchnummeriert werden, ist eigenartig.
Interessanter noch ist da die Kurzgrammatik des Lateinischen von Michael Bradtke. Hier wird auf die (fehlerträchtige) Formulierung von Konjugationstabellen verzichet.
Der Präsensstamm wird gebildet, indem man vom Inf. Präs. die Endung "re" abstreicht. Bei der kons. Konj. fällt nicht nur "re", sondern "ere" weg...Da muss man eigentlich schon Latein können, um mit solchen Bildungsregeln etwas anfangen zu können.
(Quelle: Seite 4 der erwähnten Grammatik kurz und bündig von Michael Bradtke)
Versucht man schließlich, anhand der eigenen Erinnerung und mittels einer tauglichen Textverarbeitung eine Konjugationstabelle zu basteln, fallen einem die eignene Erinnerungslücken auf. Und dann lassen sich die Bildungsregeln nicht 1:1 von einer Konjugation auf die andere schematisch übertragen. Nach "copy" und "paste" kann man zwar mit "Suchen und Ersetzen" den Wortstamm austauschen, muss dann aber einzelne Formen in jeder Konjugation von Hand nacharbeiten.
Der Autor überlegt, die so entstandene Tabelle den Kindern zur Gegenkontrolle zu überlassen und eine Belohnung für gefundene Fehler auszuloben. So lernen die Kinder auch gleich die Unregelmäßigkeiten in den Regeln kennen.
Wieder einmal ein Moment, in dem auffällt, dass man die Defizite der Schule nicht ohne weiteres selbst ausgelichen kann.
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