Donnerstag, 12. Juni 2008
Unentgeltlich
Noch ein Fehler ?:
"1. Der Gesetzgeber ist im Grundsatz durch Art. 59 HV nicht gehindert, eine allgemeine Beitragspflicht einzuführen. Das Studienbeitragsgesetz unterwirft das Studium in allen Studiengängen an hessischen hochschulen der Grundstudienbeitragspflicht. Diese allgemeine Beitragspflicht ist unter Berücksichtigung des in § 7 HStubeiG verankerten Darlehensanspruchs sowie der in § 8 HStubeiG geregelten Rückzahlungsbedingungen von dem Gesetzesvorbehalt in Art. 59 Abs. 1 Satz 4 HV gedeckt....
(Quelle: Staatsgerichtshof Hessen S. 81 des Urteils vom 11.6.2008)
Das ist ein bisschen umständlich formuliert. Doch dazu gleich. Lesen wir zuerst einmal Art. 59 der hessischen Verfassung:
Art: 59
Unterrichtsgeldfreiheit

(1) In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muß vorsehen, daß für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, daß ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet.

(2) Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen.
(Quelle: Verfassung von Hessen)
Also eigentlich ganz einfach: Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung sagt, dass Schulen und Hochschulen grundsätzlich unentgeltlich sind. Ausnahme: von Schülern bzw. Eltern, die es sich leisten können, kann Schulgeld verlangt werden.
Exkurs:
Die Verfassung aus dem Jahr 1946 hat zum Teil bemerkenswerte Erkenntnisse:
  • Art. 27 Abs: 2
    "(2) Jeder hat nach seinen Fähigkeiten ein Recht auf Arbeit und, unbeschadet seiner persönlichen Freiheit, die sittliche Pflicht zur Arbeit."
  • Fast ebenso schön Art. 29 Abs. 4 und 5:
    "(4) Das Streikrecht wird anerkannt, wenn die Gewerkschaften den Streik erklären.
    (5) Die Aussperrung ist rechtswidrig. "
Damals (1946) war die Welt noch so in Unordnung, dass man sich nicht genierte, eine schöne und bessere Welt in die Verfassung hineinzuschreiben..

Das hessische Studienbeitragsgesetz dreht den einem ähnlichen Geist entsprungenen Grundsatz der Unentgeltlichkeit von Schule und Hochschule um: Alle Studenten (ja, auch alle Studentinnen) sollen Studienbeiträge zahlen; wer arm ist, kriegt dafür zinslose Darlehen...

"Unentgeltlich" ist das nicht. Und Sinn und Zweck von Art. 59 Landesverfassung Hessen scheint es ja zu sein, den Schul- und Hochschulbesuch ohne Entgelt zu ermöglichen.

Sechs der 11 Staatsgerichtshofmitglieder sehen das anders, eine starke Minderheit von 5 Richtern immerhin bestätigt dieses Alltagsverständnis von "unentgeltlich".

Lesen und verstehen sind offenbar zweierlei. Nachdem gestern bedauert werden musste, dass die Landtagsmehrheit in Hessen nicht liest, was sie beschließt, muss man es hier um so mehr bedauern, dass Richter eines Landesverfassungsgerichts nicht verstehen wollen, was sie lesen.

"Hessische Zustände"...

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Mittwoch, 11. Juni 2008
Fehler
"Errare humanum est" - der alte Lateiner wusste es, und der Rest der Menschheit weiß es eigentlich auch: Menschen machen Fehler.

Auch SPD, Grüne und Linke in Hessen. Zwar mag man lange darüber streiten, ob die Festsetzung von Studiengebühren oder deren Abschaffung ein Fehler ist. Aber:
"...Ein Versehen beim Kopieren von Textpassagen machen SPD und Grüne für den gravierenden Fehler in ihrem Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren in Hessen verantwortlich. „Da gibt es nichts drumrumzureden, das ist ein Fehler, der uns passiert ist“, sagte der Fraktionsgeschäftsführer.
...
In dem von SPD, Grünen und Linken gegen den Willen der CDU verabschiedeten Gesetz fehlt der entscheidende Satz, dass die Gebühren zum letzten Mal für das Sommersemester 2008 gezahlt werden müssen. Dieser Satz stand nach Wagners Angaben bei den Beratungen noch im Gesetzestext. Er sei beim Erstellen des endgültigen Textes für die Landtagsverwaltung verschwunden - wie genau, sei noch ungeklärt. ..."
(Quelle: faz.net)
Soweit alles normal. Auch dass der hessische Ministerpräsident sich weigert, ein offenkundig fehlerhaftes Gesetz auszufertigen, ist in Ordnung. Er darf nur formal einwandfreie Gesetze ausfertigen.

Streit ist entstanden, ob er seine politischen Gegner vorab hätte warnen müssen.

Und da geht es ums Grundsätzliche:

Menschen lernen nun mal am besten aus Fehlern, vorzugsweise aus den selbst gemachten. Wenn jetzt SPD, Grüne und Linke auf den Ministerpräsidenten einprügeln, dann erinnert das an Kinder, die ihre Eltern verantwortlich machen wollen, wenn sie selbst auf die Nase gefallen sind. Ein Vorwurf wäre dem Ministerpräsidenten nur zu machen, wenn die Parlamentarier alle Analphabeten wären. Dafür gibt es jedoch keine Indizien.

Vielmehr könnte es der allgemeinen politischen (und gesetzgeberischen) Kultur gut tun, wenn der einzelne Abgeordnete tatsächlich den Text lesen würde, über den er gerade abstimmt. "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil"

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Dienstag, 10. Juni 2008
stinkende Illegalität (2)
Vor ca. 7 Monaten stand hier was zum Thema "Hunde im Einsatz gegen Raubkopierer" - Hunde können offenbar DVDs und CDs riechen (mehr).

Nun aber dies (gefunden bei fefe):
PUTRAJAYA:
Manny, one half of the Domestic Trade and Consumer Affairs Ministry's canine unit specially trained to sniff out pirated CDs, has died. Manny died about a week ago.

[Manny (pale yellow) and Paddy (black) were from the Anti Piracy K-9 Unit trained to detect pirated optical discs.]

The year-old male Labrador retriever from Northern Ireland arrived in Malaysia with Paddy in mid-February and the two had yet to start work officially.

...
On whether pirated CD syndicates had anything to do with Manny's death, Roslan said: "He had not started work yet so I doubt that there was anyone who wanted to harm him."
...
They were trained to smell chemicals used in the production of CDs and although they could not distinguish genuine CDs from pirated ones, they were to help enforcement teams sniff out hidden discs.

The dogs were given to the ministry by the Motion Picture Association of America, which reportedly spent RM74,500 to buy them....
(Quelle: The New Strait Times Malaysia)
74.500 malaysische Ringgit (welch ein Name - man assoziiert automatisch mit "iggit") entsprechen derzeit ca. 14.488 € - vor einem halben Jahr kostete so ein Hund noch ca. 11.000 €.
Und Raubkopien erschnüffeln ist ein offenkundig gefährlicher Job - auch wenn hier die Gefahr wohl weniger von den Raubkopierern als vom tropischen Klima ausging:
Manny and Paddy had been kept at an undisclosed location since their arrival to adjust to the tropical climate.
(Quelle wie oben)
Im Raubkopierer-Geschäft herrscht ein heißes Klima...

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