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Sonntag, 30. Mai 2010
Eurovision Song Contest
varzil, 22:23h
Erstaunlich, dass ein Lied mit sagenhaften 5 verschiedenen Tönen einen Grand Prix gewinnt.
Selbst "Alle meine Enten" hat einen größeren Tonumfang...
Offenbar ist da ein schönes Lächeln und eine gute Figur ausgezeichnet worden...
Selbst "Alle meine Enten" hat einen größeren Tonumfang...
Offenbar ist da ein schönes Lächeln und eine gute Figur ausgezeichnet worden...
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Samstag, 22. Mai 2010
IT und Bach
varzil, 03:17h
Eben bei de.alt.sysadmin.recovery gefunden:
>> Die wichtigste Frage ist, was auf die Dissonanz folgt... Wagner z.B. hat denWofür ein sich erholender Admin sich alles interessieren kann, wenn der Tag lang ist, die Logfiles noch länger sind und die Dummheit der User gegen unendlich geht und nur noch von der eigenen Betriebsheit unterboten wird ...
>> Leuten irrwitzige Akkorde vor den Kopf geknallt, die aber direkt auch wieder
>> zu etwas wohlklingendem "aufgel?st".
>
> Schon in "der" d-moll Toccata von Bach sind ein paar ziemlich schräge
> Dinger enthalten...
>
Du meinst "die" Toccata (samt Fuge), die von Stokowski romantisch überhöht
wurde, und die nachweislich von einem Schüler Bachs stammt?
Ganz abgesehen davon, daß Bach noch den vollen Umfang der Kirchentonarten
nutzte und sich nicht auf "dur" und "moll" festgelegt hat...
(Quelle: good old usenet in de.rec.sysadmin.recovery beim Thread "Re: Apple - klingt harmlos, ist aber brandgef?htlich!!1")
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Freitag, 30. April 2010
Vermummungsverbot und Burka
varzil, 18:51h
Belgien verbietet Burka:
Zum einen wird in Belgien demnächst wieder mal gewählt - das Land ist hoffnungslos entzweit zwischen Wallonen und Flamen, und bevor man sich über so wichtige Themen wie die Aufteilung eines Wahlkreises einigt, wählt man halt lieber noch mal neu. Und vorher demonstriert man dann noch schnell einmal Einigkeit ("so doll zerstritten sind wir ja gar nicht: wir wollen keine Burkas sehen!")...
Zum anderen aber:
Die Vorschrift, bestimmte Kleidung tragen zu müssen (Zunftordnung) oder nicht tragen zu dürfen, mutet zunächst einmal mittelalterlich an. Und bekanntlich sind jene Zeiten vorbei.
Grundsätzlich ist grundgesetzlich garantiert, dass man anziehen kann, was man will. Das passt zunächst gut zur allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art 2 Abs. 1 GG, wobei man hier auch die in Art. 4 GG garantierte Religionsfreiheit nicht vergessen darf.
Zuviel oder zuwenig an Kleidung darf es manchmal aber dann doch nicht sein, auch nicht in Deutschland.
Hier wurde ein "Vermummungsverbot" im Rahmen von gewaltätigen Demonstrationen erlassen (§ 17a VersammlungsG). Gesichterverhüllende Kleidung auf Demonstrationen geht also nicht. Interessanter Weise gilt das Vermummungsverbot nicht bei folgenden Veranstaltungen:
Der Ansatz der Belgier ist natürlich für westeuropäische Gesellschaftssysteme richtig: In einer freiheitlichen Demokratie kann und darf man sich frei bewegen. Wenn nun eine Religionsgesellschaft verbietet, sein Gesicht und damit seine Identität in der Öffentlichkeit zu tragen, passt das nicht in unser Gesellschaftssystem.
Aber muss man alles, was nicht mit der herrschenden gesellschaftlichen Überzeugung übereinstimmt, direkt verbieten? Beim Beispiel von zuwenig Kleidung ("FKK") schlägt das Recht in Deutschland deutlich sanfter zu. So ist Nackheit in der Öffentlichkeit bei weitem nicht überall und von jedem akzeptiert, ist trotzdem aber nicht generell verboten, sondern wird aber allenfalls gelegentlich wegen eines Verstoßes gegen die "öffentliche Ordnung" geahndet.
Übrigens:
Ob die in Belgien auch Karneval feiern und ob man da demnächst sich nicht mehr mit einer Burka verkleiden darf? Oder ob es wohl so eine Brauchtumsausnahme auch in Belgien gibt?
"Belgien hat als erstes europäisches Land ein Verbot von Ganzkörperschleiern beschlossen. Das Parlament billigte die von den frankophonen Liberalen (MR) eingebrachte Vorlage am Donnerstagabend nahezu einstimmig. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, ist noch die Zustimmung der zweiten Kammer, des Senats, erforderlich.Zwei Dinge sind bemerkenswert:
...
Der Gesetzentwurf untersagt allgemein das Tragen von Kleidungsstücken, die verhindern, dass eine Person im öffentlichen Raum identifiziert werden kann. Die Befürworter eines Verbots von Burka oder Nikab argumentieren, eine Verschleierung von Gesicht und Körper stelle ein Sicherheitsrisiko dar und widerspreche demokratischen Grundsätzen. „Wir können nicht zulassen, dass manche das Recht für sich in Anspruch nehmen, andere anzuschauen, ohne selbst gesehen zu werden“, begründete der MR-Abgeordnete Daniel Bacquelaine seine Initiative. ..."
(Quelle: Focus online)
Zum einen wird in Belgien demnächst wieder mal gewählt - das Land ist hoffnungslos entzweit zwischen Wallonen und Flamen, und bevor man sich über so wichtige Themen wie die Aufteilung eines Wahlkreises einigt, wählt man halt lieber noch mal neu. Und vorher demonstriert man dann noch schnell einmal Einigkeit ("so doll zerstritten sind wir ja gar nicht: wir wollen keine Burkas sehen!")...
Zum anderen aber:
Die Vorschrift, bestimmte Kleidung tragen zu müssen (Zunftordnung) oder nicht tragen zu dürfen, mutet zunächst einmal mittelalterlich an. Und bekanntlich sind jene Zeiten vorbei.
Grundsätzlich ist grundgesetzlich garantiert, dass man anziehen kann, was man will. Das passt zunächst gut zur allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art 2 Abs. 1 GG, wobei man hier auch die in Art. 4 GG garantierte Religionsfreiheit nicht vergessen darf.
Zuviel oder zuwenig an Kleidung darf es manchmal aber dann doch nicht sein, auch nicht in Deutschland.
Hier wurde ein "Vermummungsverbot" im Rahmen von gewaltätigen Demonstrationen erlassen (§ 17a VersammlungsG). Gesichterverhüllende Kleidung auf Demonstrationen geht also nicht. Interessanter Weise gilt das Vermummungsverbot nicht bei folgenden Veranstaltungen:
Gottesdienste unter freiem Himmel, kirchliche Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten, gewöhnliche Leichenbegängnisse, Züge von Hochzeitsgesellschaften und hergebrachte Volksfeste.Auch im Karneval gilt das Verschleiern der Identität offenbar als hinnehmbar.
(§ 17a Abs. 2 VersammlungsG verweist hierzu auf § 17 VersammlungsG)
Der Ansatz der Belgier ist natürlich für westeuropäische Gesellschaftssysteme richtig: In einer freiheitlichen Demokratie kann und darf man sich frei bewegen. Wenn nun eine Religionsgesellschaft verbietet, sein Gesicht und damit seine Identität in der Öffentlichkeit zu tragen, passt das nicht in unser Gesellschaftssystem.
Aber muss man alles, was nicht mit der herrschenden gesellschaftlichen Überzeugung übereinstimmt, direkt verbieten? Beim Beispiel von zuwenig Kleidung ("FKK") schlägt das Recht in Deutschland deutlich sanfter zu. So ist Nackheit in der Öffentlichkeit bei weitem nicht überall und von jedem akzeptiert, ist trotzdem aber nicht generell verboten, sondern wird aber allenfalls gelegentlich wegen eines Verstoßes gegen die "öffentliche Ordnung" geahndet.
Übrigens:
Ob die in Belgien auch Karneval feiern und ob man da demnächst sich nicht mehr mit einer Burka verkleiden darf? Oder ob es wohl so eine Brauchtumsausnahme auch in Belgien gibt?
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