Dienstag, 25. Januar 2011
Sicherheitsverwahrung
Derzeit diskutiert Deutschland über die Sicherheitsverwahrung (die polizeiliche "Rund-um-die-Uhr-Bewachung" eines ehemaligen Sexualverbrechers in Heinsberg ist gerade gestern für rechtmäßig erklärt worden). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hingegen hält deutsches Sicherheitsverwahrungsrecht für unvereinbar mit der Menschenrechtscharta.

Da werden die richtig dicken Kaliber diskutiert. Und man weiß auch nicht so genau, was man eigentlich meinen soll.

Dann aber gibt es auch so was:
...Das Essener Landgericht hat einen 62-Jährigen, der einen großen Teil seines Lebens mit Drogenhandel finanziert hat, zu sechseinhalb Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Er will in Revision gehen

Fast schon als Berufsverbrecher sieht Psychiater Dr. Sven Kutscher den 62-jährigen Ewald N., der einen großen Teil seines Lebens mit Rauschgifthandel finanzierte. Jetzt gab es die Quittung für den Altenessener: Die XVII. Strafkammer des Landgerichtes ordnete seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (SV) an und verhängte außerdem sechseinhalb Jahre Haft wegen seines schwunghaften Handels mit Marihuana. In fünf Fällen hat er im Zeitraum Mai bis Juli vergangenen Jahres die Droge im Kilobereich aus den Niederlanden bekommen oder selbst abgeholt haben.
(Quelle: Der Westen)
In der Tat kann das Essener Landgericht sich dazu auf das Strafgesetz beziehen:
Zu den Straftaten, die bei einer wiederholten Verurteilung auch eine Sicherheitsverwahrung in Betracht kommen lassen, gehört gemäß § 66 StGB auch die wiederholte Verurteilung nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Sicherheitsverwahrung wegen wiederholtem Marihuana-Dealen auf der einen Seite - auf der anderen Seite keine Sicherheitsverwahrung trotz wiederholter Vergewaltigung und trotz schlechter Zukunftsprognose!

Da hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wohl zu Recht das deutsche Sicherheitsverwahrungsrecht mit einem dicken Fragezeichen versehen.

... comment ...bereits 2235 x gelesen

 
Ich hatte es so verstanden, dass der europäische Gerichtshof die nachträgliche SV untersagt hat. Deshalb gibt es offenbar auch nur Probleme mit alten Fällen. Wird sie dagegen gleich im Urteil mit verkündet, gibt es kein Problem.
Ich kann mich aber täuschen, da ich juristisch ein Laie bin. Ich schätze den Rechtsstaat UND den Opferschutz und würde für die Altfälle eine salomonische Lösung befürworten. Keine Ahnung, wie die aussehen soll, aber die Idee, rückfällige Vergewaltiger und Kinderschänder laufen zu lassen behagt mir nicht wirklich.

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Das sehe ich auch so
Juristisch mag das alles in Ordnung sein - die Ergebnisse (ein Marihuana-Dealer wird sicherheitsverwahrt, ein hochkrimineller ehemaliger Sexualstraftäter nicht) sind nichts desto trotz beunruhigend.

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