Dienstag, 25. Oktober 2005
"Raub"kopie
Diverse Meldungen dieser Tage insbesondere aus der Unterhaltungsindustrie reden gerne und viel vom "Raubkopieren".
    § 249 StGB:
    Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (Quelle: JURIS
Die Frage drängt sich unmittelbar auf, liebe Filmindustrie, liebe Musikindustrie:
Wo ist da "Gewalt", wenn ihr von Raubkopierern redet? Wer "nimmt" da wem was "weg"?

Möglichrweise wäre es wirklich effektiver, wenn Ihr selbst mit Euren Aufrufen zur Ehrlichkeit selbst ehrlicher wäret. Zumindest wäre so Euer (berechtigtes) Interesse, nämlich der Urheberrechtsschutz, besser verständlich.

"Raub" jedenfalls ist das nicht, wenn jemand einen Film oder eine CD kopiert ...

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