Donnerstag, 29. März 2007
das sichere Handgepäck
Wenn ein Chor eine Gruppen-(Flug-)Reise macht (z. B. nach Budapest), stellen sich eine Menge Fragen, z.B.:
Was darf eigentlich NICHT ins Handgepäck?
Und das Internet hält eine Menge von Antworten bereit:
  1. Zunächst einmal gibt es eine Liste der Verbotenen Gegenstände fürs Fluggepäck. Sie stammt vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Das ist eine pdf-Datei, schwarz-weiß, 43 kB groß, 5 Seiten mit ca. 20 Kategorien pro Seite.

    Nach dem Studium der Liste leuchtet einem ein, dass man leider die Sammlung von Schnellfeuerwaffen, die man ja sonst immer mit sich führt, nicht mit in die Kabine mitnehmen darf. Und auch die Wurfsterne gehören eher ins aufzugebende Gepäck. Noten, auch mit Kampfliedern, sind aber wohl noch erlaubt.

    Exkurs:
    Nazi-Lieder darf man hingegen nicht mitnehmen, weniger, weil sie die Flugsicherheit gefährden, sondern weil ihre Verbreitung wegen §§ 86, 86a StGB strafbar ist. Wer da nicht weiß, welche Lieder das sind, findet eine Liste mit sechs Liedern bei www.recht-gegenrechts.de, bei der Polizei von Hessen hingegen eine Liste mit acht Liedern (S. 11 der pdf-Datei). Und wenn man noch länger suchen würde, fände man wohl noch andere Listen.
    Exkurs Ende - ist ja nur von akademischen Interesse

  2. Der Flughafen Köln Bonn macht sich ebenfalls um die Sicherheit seiner Fluggäste verdient. Denn da findet man ein Faltblatt der EU zu Beschränkungen vom Flüssigkeitstransport im Handgepäck verfasst. Das ist ebenfalls eine pdf-Datei, hat aber nur 2 Seiten, ist dafür aber in Farbe und satte 950 kB groß. Sie bietet nicht wirklich viel Inhalt, gibt aber zweisprachig darüber Auskunft, was alles eine Flüssigkeit ist:
    • Parfums
    • Schäume
    • Deodorants
    • Gels
    • Sprays
    • Shampoos
    • Lotionen
    • Cremes
    • Pasten einschließlich Zahnpasta
    • Öle
    • Mascara
    • Getränke
    • Suppen
    • Sirupe etc.
    Gut zu wissen: Zahnpasta zählt zu den Flüssigkeiten!
  3. Und dann gibt es den netten Hinweis vom Köln-Bonner Flughafen über Fluggesellschaften mit erhöhten Sicherheitsrestriktionen:
    "Da einige Fluggesellschaften bzgl. der Mitnahme gefährlicher Gegenstände weit restriktiver handeln, als in der Liste des BMVBW angegeben, fragen Sie diesbzgl. bitte frühzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft nach."
    (Quelle: www.airport-cgn.de)
    Also guhgelt man noch mal schnell zum Thema "Handgepäck" bei www.germanwings.de:
    "Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage - handgepäck site:www.germanwings.de - übereinstimmenden Dokumente gefunden."
    (Quelle: Google.de)
    Ist das Schweigen von germanwings nun ein gutes oder schlechtes Zeichen?Na ganz klar: germanwings.de ist eine Url, die auf www.germanwings.com weiterleitet. Und dort gibt es natürlich wieder ausführliche Regelungen, was alles ins Handgepäck darf:
    "Auf allen Flügen, die in der EU (+Schweiz, Island und Norwegen) starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa gelten seit dem 6. November 2006 neue Handgepäck-Bestimmungen. Dazu gehören auch alle innerdeutschen Flüge. Jeder Fluggast kann weiterhin ein Stück Handgepäck bis zu 8 kg mit den Höchstmaßen von 56 x 45 x 25 cm (IATA-Standart) mit an Bord nehmen.

    Neben den üblichen Handgepäck-Beschränkungen ist zukünftig die Mitnahme von vor der Fluggastkontrolle erworbenen bzw. mitgebrachten Flüssigkeiten und Gels nur noch eingeschränkt erlaubt:

    Sämtliche Flüssigkeiten (wie Kosmetik- und Toilettenartikel, Gels, Pasten, Cremes, Lotionen, Gemische aus flüssigen und festen Stoffen, Parfums, Behälter unter Druck, Dosen, Wasserflaschen etc pp.) sowie wachs- oder gelartige Stoffe dürfen nur noch in Behältnissen bis zu 100 ml bzw. 100 g mit an Bord genommen werden. ...
    Produkte und Beutel, die nicht den Maßgaben entsprechen oder die nur mit Gummiband oder ähnlichem verschlossen sind, müssen leider abgegeben werden....
    (Quelle: www.germanwings.com)
    Na also - ENDLICH wieder eine neue Checkliste. Nett auch der Satz:
    "Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die unseren Fluggästen durch diese Auflagen der Behörden entstehen können. Wir raten unseren Fluggästen, die Mitnahme von Handgepäck auf das Notwendigste zu begrenzen und frühzeitig am Flughafen einzutreffen.
    (Quelle wie oben)
    Da Google.de aber gründlich ist, findet es 19 Treffer, darunter natürlich auch diese Hinweise bei Germanwings.com:
    "... Die Mitnahme der folgenden Gegenstände in die Flugzeugkabine ist aus Sicherheitsgründen untersagt:
    • Spielzeugwaffen oder Waffenattrappen (Plastik oder Metall)
    • Benzinfeuerzeug / Zippo
    • Nagelfeilen (Papierfeilen sind gestattet)
    • Schleudern
    • Tischbesteck
    • Messer mit Klingen jeglicher Länge
    • Papiermesser
    • Rasierklingen
    • Werkzeug
    • Dartpfeile
    • Scheren
    • Spritzen
    • Stricknadeln
    • Sportschläger
    • Billard-, Snooker- oder Poolqueues
    Ab dem 6. November 2006 gelten zusätzlich folgenden Handgepäck-Beschränkungen für alle Abflüge innerhalb der Europäischen Union.
    ... [ähnlich wie oben]
    "(Quelle: www.germanwings.com)
    Es mangelt also nicht an Listen, allerdings mangelt es den Listen an Einheitlichkeit. Die allseits beliebten Wurfsterne tauchen da übrigens nicht auf.

    Und was meint wohl "Benzinfeuerzeug/Zippo"?
Mit Sicherheit kann man sagen, dass es da in Sachen "Sicherheit" keine Einheitlichkeit und also auch keine Sicherheit gibt.

Und so richtig verständlich ist das alles auch nicht.

Zippo!

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