Freitag, 15. März 2019
Knöllchen zum Dritten!
Anwohnerparkausweise dienen dazu, dass der Anwohner dort, wo andere Parkscheine lösen sollen/müssen, ohne solch einen Parkschein parken kann.

Jetzt flattert unter dem Scheibenwischer trotzdem etwas:

Der "Tatvorwurf" lautet:
"Sie parken im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein."
Der "Tatvorwurf" stimmt sogar, nur: Wie man leicht sieht und auch der Aussteller des Knöllchens sehen müsste, liegt der "Bewohnerparkausweis" direkt unter dem Knöllchen...

Da das zum dritten Mal innerhalb von 10 Jahren passiert, stellt sich die Frage, ob da jeweils ein neuer Azubi im ersten Lehrjahr tätig war ("Bewohnerparkausweise haben wir noch nicht gehabt"), ob da ein Sehbehinderter am Werk ist oder der Politesserich da zu den Büromäuschen oder Bürohengsten gegenüber hochgeschaut hat, als er das Ticket ausgestellt hat.

Varzil findet die letzte Variante (Büromäuschen) am einleuchtendsten...

Update:
Die Stadt Bonn hat nach Widerspruch die Verwarnung zurückgenommen, weil "keine Ordnungswidrigkeit vorliegt".

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