Freitag, 27. Mai 2005
Verwaltung und Schule
"An sich" (oder wie der Rheinländer sagt: eigentlich) sollten Schulräume für außerschulische Veranstaltungen nur gegen Entgelt (80 Euro pro Abend) vermietet werden.

Durch ein versehenliches Wählen der falschen Telefonnummer erreicht ein Chorleiter nicht den eigentlich intendierten Schulleiter, sondern den Direktor einer benachbarten Schule, fragt ihn nach der Aula und den Konditionen. Der Schulleiter antwortet: "Warum deklarieren Sie Ihre Chorprobe nicht als schulische Veranstaltung?" Gesagt getan.

Eigentlich eine gute Frage:
was ist eine schulische Veranstaltung?

Noch eins: Schule und Verwaltung - Welten begegnen sich.

Praktisch gesehen hat der Schulleiter natürlich recht: welchen Vorteil hat er davon, das Stadtsäckel zu füllen? Bei ihm bzw. der Schule bleibt nur die Arbeit - das Geld geht anderswo hin.

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Mittwoch, 25. Mai 2005
Ejakulations-Bremse
Eine merkwürdige Meldung bei Spiegel-online zu einem Problem, das zuletzt in Esperatino öffentlich diskutiert wurde:
    Ein neues Medikament könnte eine Männersorge bald der Vergangenheit angehören lassen: Es soll den Sex verlängern, indem es den Samenerguss verzögert....
    Als "frühzeitigen Samenerguss" definierten die Forscher, wenn Männer nach zwei Minuten Geschlechtsverkehr oder weniger zum Orgasmus kamen. Das Phänomen ist weit verbreitet, im Gegensatz zur Impotenz aber viel weniger öffentlich diskutiert. Nach Angaben der American Urological Association sind zwischen 27 und 34 Prozent aller Männer davon betroffen....
Mag sein, dass ein chronisch frühzeitiger Orgasmus für das Sexualleben "verheerend" ist. Es ist aber wohl erst sekundär ein Männer-Problem, primär kommen die Frauen zu kurz. Denn was biologisch zählt, ist das Ergebnis: die Spermatozoen sind auf dem Weg und machen das, was sie immer machen, nämlich die Eizelle suchen und befruchten.

Varzil nimmt die Forschungsergebnisse freundlich zur Kenntnis und bemerkt, dass die früher als frauenfeindlich verschrieene Forschung hier die Männer im Visier hat. Man hätte ja auch ein Präparat erproben können, dass den weiblichen Orgasmus beschleunigt.

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Dienstag, 24. Mai 2005
Vertrauensfrage (Art. 68 GG)
Eigentlich ist es einfach, was Art 68 Grundgesetz sagt:
    "(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt. ()...
Man muss die Vertrauensfrage stellen und die Stimmen zählen. Sind weniger als die Hälfte der Mitglieder des Bundestags für den Kanzler, ist der Weg zu Neuwahlen frei. Aus welchen Gründen die Mehrheit der Mitglieder dem Bundeskanzler das Vertrauen versagt, spielt nach dem Wortlaut keine Rolle.

Wie es mit Eltern häufig ist, haben auch die Väter und Mütter eigentlich etwas anderes gemeint, als da in Art 68 GG steht. Gemeint ist in etwa: "Du sollst Dein Volk nicht dauernd mit Wahlen belästigen, sondern die vier Jahre, für die Du gewählt bist, auch arbeiten, d.h. regieren." Klingt doch ganz vernünftig, oder? Staatsrechtler von Arnim hat das jetzt etwas staatsmännischer in einem Spiegel-online-Interview erläutert. So könnte also die Vertrauensfrage verfassungskonform durchgeführt werden.

Das eigentliche Problem (Bundesrat und Bundestag blockieren sich gegenseitig) wird damit aber offensichtlich nicht gelöst.

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