Dienstag, 28. Juni 2005
USA: erfolgreiche Terrorbekämpfung II
Schon am 21.6.2005 war in Koriander die Art und Weise kommentiert worden, wie in den USA Terrorbekämpfung erfolgt

Zur Erinnerung: Es geht um das Kriterium für die Stellenbesetzung in der Terrorbekämpfung:"... entscheidend für seine Aufgabe sei kein Fachwissen (Anm.: es ging um Arabisch-Kenntnisse), sondern Führungsstärke..." (mehr).

Wohin das führt?
    "...CIA-Agenten seien Ende 2003 davon überzeugt gewesen, im Nachrichten-Laufband des arabischen Fernsehsenders Al-Dschasira in Zahlen verschlüsselte Geheimnachrichten mit Anschlagsplänen entdeckt zu haben. ..."(Quelle: Tagesschau.de).
Offenbar hält man bei der CIA Al-Dschazira für ein Terror-Netz-Informationsdienst und nicht für einen ordentlichen Fernsehsender. Ob die CIA auch mal in die Wikipedia schaut?
    "...Al-Dschazira ist der wahrscheinlich meistgesehene Nachrichtensender im Nahen Osten, wo viele Leute ihn als eine vertrauenswürdigere Informationsquelle sehen als westliche Sender, wie z. B. CNN....(Quelle: Wikipedia )
Vielleicht traut man bei der CIA aber auch CNN nicht. Jedenfalls wurden Ende 2003 wegen der vermuteten Geheimschrift bei Al-Dschazira nahezu 30 Flüge über Weihnachten (!) gestrichten.

Gut, dass die CIA so führungsstarke Leute hat. Noch schöner für die Welt bzw. für das Weihnachten der 3000 bis 9000 Leute in den Flugzeugen wäre es freilich gewesen, wenn die führungsstarken CIAler sich in der arabischen Welt etwas besser ausgekannt hätten ...

Das Folgende aus den Ethik-Regeln von Al-Dschasira könnte doch auch die CIA lesen - ist ja immerhin Englisch. Ob die CIA diesen Kodex auch auf sich selbst anwenden würde?
    "...
    7. Acknowledge a mistake when it occurs, promptly correct it and ensure it does not recur. ..." (Quelle: aljazeera.net

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Sonntag, 26. Juni 2005
Steuererhöhung
Merkwürdig:

In einem Moment, in dem es gilt, Wähler davon zu überzeugen, dass die jeweilige Partei die richtige zukünftige Regierungspolitik machen wird, diskutieren nahezu alle vernünftiger Weise wählbaren Parteien Steuererhöhungen.

So arm kann Deutschland also gar nicht dran sein, wenn sich niemand dafür stark macht, dass das Wahlvolk zukünftig weniger zu zahlen hat.

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Freitag, 24. Juni 2005
Flaggenverbrennung
§ 90a StGB (Strafgesetzbuch) ist eindeutig:
    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) ...
      1. ...
      2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft..."
Offenbar hatten die USA ähnliche Regelungen, die aber der Supreme Court für verfassungswidrig hielt, weil das Grundrecht der freien Meinung und Rede diese Form der Meinungsäußerung decke. Nun soll die Verfassung geändert werden, meldet Tagesschau.de.

Und in Deutschland? Wider Erwarten gibt es sogar eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die besagt:
    1. Die Freiheit der Kunst findet ihre Grenzen nicht nur in den Grundrechten Dritter. Sie kann auch mit anderen verfassungsrechtlich geschützten Gütern in Widerstreit treten.
    2. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG schließt eine Bestrafung nach § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB wegen Verunglimpfung der Bundesflagge durch eine künstlerische Darstellung nicht generell aus. (Quelle BVerfG BVerfGE 81, 278, befunden bei Institut für Öffentliches Recht der Uni Bern)
Das gleiche Thema wie in den USA, nur etwas anders gelöst. § 90a StGB führt das ganz normale Dasein einer durchschnittlichen Strafrechtsnorm, die nämlich im wesentlichen unbeachtet bleibt. Gut so.

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