Montag, 16. Januar 2006
späterer Schulbeginn?
Jede Familie wird es kennen: die Zeit ist morgens einfach knapp. Und bis alle
  • aufgestanden und sich gewaschen haben
  • sich angezogen haben,
  • gefrühstückt haben,
  • und auf den Weg gebracht sind
ist meist schon ein die halbe Energie, die die Eltern über Nacht getankt haben, verbraucht.

Die Idee, den morgendlichen Alltag in den Familien zu geruhsamer zu gestalten, ist daher naheliegend.
    "Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) fordert, in den Schulen eine "halbe oder ganze Stunde später" mit dem Unterricht zu beginnen. Kinder würden häufig früher aus dem Haus gehen als ihre Eltern - während viele erst nach acht Uhr zur Arbeit müssen, beginnen Schulen und Kindergärten oft vorher. ..."
    (Quelle: Spiegel online)
Allerdings: wo gehen eigentlich "Kinder häufig früher aus dem Haus als die Eltern"? Zumindest in Gegenden mit viel Industriebetrieben liegt doch der Arbeitsbeginn häufig deutlich vor dem Schulbeginn. Aber vielleicht ist das in Baden-Württemberg ja anders.

Und außerdem verwundert es, dass sich diese Gedanken der Ministerpräsident, das ist Herr Oettinger (Bild links) und nicht der eigentlich zuständige Kultusministerminister, Herr Helmut Rau, macht (Bild rechts).

Varzil erklärt sich das so: Der Kultusminister, also Herr Rau, hätte ja auch einen Ministerialerlass anstelle einer Pressemitteilung veröffentlichen können (müssen?). Aber da es wegen der anstehenden Wahlen um Öffentlichkeitswirksamkeit geht, verzichtet Herr Rau auf die unter Umständen problematische Umsetzung in die Tat und lässt Herrn Oettinger mal einfach so vor sich hin denken.

Richtig fragwürdig werden dessen Gedanken allerdings, wenn man sich die Situation im Alltag einmal konkreter vorstellt:

Der Schulanfang (z.B. um 8:30 Uhr statt um 8 Uhr) führt doch zwangsläufig zu noch mehr Diskussionen um das "Insbettgehen" abends, weil die Kinder morgens eben eine halbe Stunde länger schlafen können. Damit würde der Streß also einfach nur nach hinten verlagert ...

Das müsste ein Ministerpräsident, der in seinem Lebenslauf schreibt,
    "...Geboren am 15. Oktober 1953 in Stuttgart, evangelisch, verheiratet, 1 Kind. (Quelle: Webseite Oettinger auf www.baden-wuerttemberg.de)
eigentlich auch aus eigener Anschauung kennen. Vielleicht ist er aber auch abends, wenn sein Kind ins Bett muss, noch gar nicht zuhause ...

Varzil meint, dass Herr Rau, der 2 Kinder auf seiner Webseite erwähnt, deshalb schweigt, weil er diese Diskussionen mit seinen Kindern auch schon mal verloren hat. ...

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Donnerstag, 12. Januar 2006
neuer Präsident in Tansania
Nahezu unbemerkt von der großen Medienöffentlichkeit wechselte im Dezember in Tansania, immerhin einer ehemaligen deutschen Kolonie, das Staatsoberhaupt.

Neuer Präsident ist Jakaya Kikwete.

Wenn der Wechsel hierzulande auch praktisch ignoriert wird, schreibt immerhin die BBC über ihn, denn Tansania stand nach 1920 im Auftrag des Völkerbundes unter britischer Verwaltung:
    "... The general election was described by international observers as well run.

    Mr Kikwete served for 10 years as Tanzania's foreign minister, after retiring from the military with the rank of lieutenant-colonel.

    He says his biggest concern is to try to resolve tensions in the islands of Zanzibar, where the opposition has considerable support. ..."
    (Quelle für Bild und Text: www.bbc.com)
Man hat schon Schlimmeres über neue Staatspräsidenten gelesen.

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Mittwoch, 11. Januar 2006
Informationsfreiheit
Was auch immer eine "Informationsfreiheit" sein mag:
    § 1 Informationsfreiheitsgesetz

    Grundsatz

    (1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.
    ...
    (2) ...
    (Quelle: bundesrecht.juris.de)
Ob man das als so entscheidend ansehen mag wie Herbert Prantl, der seine Begeisterung in der Süddeutschen kaum im Zaume halten kann?
    " ...Es gibt Gesetze, die werden angerührt wie Fertigsuppen und sind in null Komma nichts auf dem Tisch. So schmecken sie dann auch; die Sicherheitsgesetze der vergangenen Jahre sind ein elendes Beispiel dafür.

    Es gibt aber auch Rechte, die lagern vergessen im Keller der Geschichte und brauchen ewig, bis sie Gesetz werden. Im Fall des deutschen Informationsfreiheitsgesetzes hat diese Ewigkeit besonders lang gedauert, nämlich von 1830 bis heute.

    Im Jahr 1830 erschien in Carl von Rottecks Zeitschrift Allgemeine politische Annalen unter der Verfasserangabe "X" der wunderbare Aufsatz "Über die Öffentlichkeit", der heute so unbekannt ist wie sein Autor Carl Gustav Jochmann.

    Dieser Advokat aus Riga ist der Ahnherr des Informationsfreiheitsgesetzes, das soeben in Kraft getreten ist und seit dem 1. Januar 2006 ein neues Bürgerrecht gewährt: Jeder hat jederzeit ein Recht auf Einsicht in amtliche Akten, Unterlagen, Dateien und Registraturen. Man muss nicht mehr, wie bisher, persönlich und konkret in einem laufenden Verwaltungsverfahren betroffen sein, um bei den Behörden Akteneinsicht zu bekommen.

    Neugier genügt - weil Neugier auf die öffentlichen Angelegenheiten eine Grundlage der Demokratie ist und weil ohne die Kenntnis von den öffentlichen Angelegenheiten der Bürger nur ein halber Bürger ist.

    ...
    (Quelle: süddeutsche.de)
Der seit Jahrzehnten in der Verwaltung arbeitende Autor bleibt skeptisch. In einer durch die Verwaltungsgerichte penibel überprüfbaren Exekutive werden viele Dinge ohnehin nur in die Akten aufgenommen, um den Anschein der Rechtmäßigkeit zu dokumentieren.

Beispielsweise werden bei Einstellungs- oder Beförderungsentscheidungen gerichtsfeste Gründe in die Akten aufgenommen, wenn man jemanden nicht einstellen oder befördern will - die eigentlichen Gründe ("nicht schon wieder eine frisch verheiratete Frau um die 30") bleiben im Verborgenen.

Das hat mit Arkan-Prinzip nichts zu tun, sondern ist einfach pragmatisch. Zwar kriegt man Schreibkräfte noch auch kurzfristig und für die Zeit einer Elternschaft. Jedoch leidet jedes Sachgebiet, wenn es mehrfach hintereinander brachliegt, weil die zuständige Sachbearbeiterin ihr nächstes Kind kriegt oder die neu eingestellte Kraft knapp nach Ablauf der Probezeit auch einen Schwangerschaftsattest vorlegt.

Man kann und darf das nicht als Ablehnungsgrund heranziehen. Aber oft genug ist es der wahre Grund - zumindest wenn die Kolleginnen und Kollegen, die das ausfallende Sachgebiet mitbetreuen müssten, rebellisch werden. Auf dem Papier werden dann nachher ganz andere Gründe für eine Auswahlentscheidung dokumentiert.

Fazit:
Informationsfreiheit ist nicht die Freiheit, die Wahrheit zu erfahren, sondern nur die Freiheit, zu erfahren, was in den Akten steht. Herr Prantl ist da optimistischer bis hin zur Blauäugigkeit:
    "...Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein "Verwaltungsinformations-Zugangsgesetz" und gewährt ein Recht, das, obwohl es in weltweit fünfzig Ländern existiert, in Deutschland immer noch ungläubiges Erstaunen und Befremden auslöst, zumal bei den betroffenen Behörden.

    Die neue Offenheit widerstrebt nämlich einem alten Grundzug deutscher Verwaltung, dem Arkanprinzip. Danach war bisher grundsätzlich alles vertraulich und dem Amtsgeheimnis unterworfen, was sich in einer Behörde tut.
    (Quelle: süddeutsche.de)
Und da hat er natürlich recht, der Herr Prantl: das Arkanprinzip ist wirklich ein uraltes Grundprinzip der Verwaltung, das wohl schon seit einigen 40 Jahren nicht mehr gilt - aber nichts ist ja so beständig wie eine alteingefahrene Verwaltungspraxis ...

Varzil vermutet allerdings, dass schon die Geheimen Räte des 18. und des 19. Jahrhunderts die eigentlichen Gründe des Verwaltungshandelns aus einer ähnlichen Motivationslage nicht offenkundig machen wollten. Nur haben sie sich offen dazu bekannt, ihre Akten geheim zu halten. Heute wird die "Offenheit" als "Freiheit" vermarktet und kommt mit dem Beigeschmack der "Wahrheit" daher.

Und leider ist eben nichts falscher als dieser Beigeschmack.

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Planlos im Irak
Das hatte das "alte Europa" immer befürchtet:
    "Keine Strategie, keine Idee: Die USA sind 2003 ohne längerfristige Planung in den Irak-Krieg gestürmt.
    Das behauptet der ehemalige US-Statthalter in Bagdad, Paul Bremer, in einem neuen Buch....

    Paul Bremer war von Juni 2003 bis Juli 2004 US-Statthalter in Bagdad und Leiter der Zivilverwaltung im Irak. Mit der Übergabe der politischen Macht an eine Interimsregierung schied Bremer aus dem Amt.
    ..."
    (Quelle: tagesschau.de)
Oft ist es bitter, recht zu haben.

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