... newer stories
Montag, 27. März 2006
Der "gerechte Lohn" bei Transparency
varzil, 20:08h
Es gibt Dinge, über die staunt und schweigt man zunächst, weil einfach nicht weiß, was man davon halten soll.
Da hat wasweißich vor einiger Zeit eine Geschichte aufgeschrieben, die jetzt immer noch im Google-Cache, inzwischen aber auch in diversen Blogs (Rebellen ohne Markt, sagichdoch und ganz oft auch anderswo nachzulesen ist. Im Kern geht es um eine Freundin, die einen schlecht bezahlten Job bei Transparency International - Deutschland e.V. unter dubiosen Umständen verloren hat.
Die non-government-organisation (NGO) namens Transparency International - Deutschland e.V. (kurz: "Transparency Deutschland" oder TI-D)
hat sich die Bekämpfung von Korruption zum Ziel gesetzt. Lobenswert. Auch lobenswert, dass sie mit den eingeworbenen Spendengeldern sparsam umgehen will.
Diese NGO hat offenbar einen Justitiar ostdeutscher Provenienz und offenbar habilitiert (der gleichzeitig wohl der Ethikbeauftragte jener Transparenz-NGO ist) in ihren Reihen.
Das wirkt nicht nur ungeschickt, sondern hat sich auch hochgradig kontraproduktiv ausgewirkt. wasweißich hat auf einmal etwa den zehnfachen Traffic auf ihrer Seite und die Bloggerszene diskutiert den Vorgang, nämlich die Aufforderung, einen Beitrag zu löschen, nahezu überall.
Die auslösende Frage,
Es geht also nicht um ein unbezahltes Praktikum, sondern um eine - sicherlich nicht üppig - bezahlte Arbeit, sowie darum, dass als Antwort auf eine Gehaltsforderung gekündigt wird..
Die Unsitte, insbesondere im kreativen und journalistischen Bereich Berufsanfänger zunächst umsonst arbeiten zu lassen, kann man gar nicht oft genug beklagen. "Umsonst" ist auch nicht Thema.
In jedem Fall muss sich eine NGO, die mit moralischen Ansprüchen argumentiert, um von anderen eine Verhaltensänderung zu erreichen, auch ihr eigenes Verhalten an moralischen Maßstäben messen lassen. Und gemessen daran ist es moralisch fragwürdig, von jemandem zu verlangen, dass er für das selbe Geld 10 Stunden pro Woche mehr arbeitet.
Den Boden jeglichen moralischen Handelns verlässt Transparency Deutschland aber endgültig, wenn sie dem Angesprochenen kündigt, weil er die Anfrage nach Mehrarbeit mit einer Forderung nach mehr Geld pariert.
Transparency kriegt jetzt den gerechten "Lohn" für ungerechtes Verhalten, nämlich eine ganze Menge schlechte Presse.
Nachtrag 19:30 Uhr:
Die Vielzahl der Blog-Einträge zu dem Thema hatte zumindest auch die Wirkung, dass die Angelegenheit friedlich beigelegt wurde, wenn auch erst mit Hilfe eines (weiteren) Anwalts.
Da hat wasweißich vor einiger Zeit eine Geschichte aufgeschrieben, die jetzt immer noch im Google-Cache, inzwischen aber auch in diversen Blogs (Rebellen ohne Markt, sagichdoch und ganz oft auch anderswo nachzulesen ist. Im Kern geht es um eine Freundin, die einen schlecht bezahlten Job bei Transparency International - Deutschland e.V. unter dubiosen Umständen verloren hat.
Die non-government-organisation (NGO) namens Transparency International - Deutschland e.V. (kurz: "Transparency Deutschland" oder TI-D)
hat sich die Bekämpfung von Korruption zum Ziel gesetzt. Lobenswert. Auch lobenswert, dass sie mit den eingeworbenen Spendengeldern sparsam umgehen will.Diese NGO hat offenbar einen Justitiar ostdeutscher Provenienz und offenbar habilitiert (der gleichzeitig wohl der Ethikbeauftragte jener Transparenz-NGO ist) in ihren Reihen.
- Einschub:
Ost-Juristen "subsumieren" nicht, sondern haben dafür ein eigenes Wort geschaffen. Das merkt man manchmal.
Das wirkt nicht nur ungeschickt, sondern hat sich auch hochgradig kontraproduktiv ausgewirkt. wasweißich hat auf einmal etwa den zehnfachen Traffic auf ihrer Seite und die Bloggerszene diskutiert den Vorgang, nämlich die Aufforderung, einen Beitrag zu löschen, nahezu überall.
Die auslösende Frage,
- ob man nämlich für einen 20 Stunden-pro-Woche-Job ("nur") 1000 € brutto bekommen darf,
- und ob eine NGO eine Kündigung aussprechen darf, wenn sie auf ihre Bitte, doch eventuell mehr zu arbeiten, mit einer Gehaltsforderung konfrontiert wird.
Es geht also nicht um ein unbezahltes Praktikum, sondern um eine - sicherlich nicht üppig - bezahlte Arbeit, sowie darum, dass als Antwort auf eine Gehaltsforderung gekündigt wird..
Die Unsitte, insbesondere im kreativen und journalistischen Bereich Berufsanfänger zunächst umsonst arbeiten zu lassen, kann man gar nicht oft genug beklagen. "Umsonst" ist auch nicht Thema.
- Transparency International Deutschland e.V. sucht zur Unterstützung der Geschäftsstelle in Berlin ab dem 17. Juli und dem 1. September 2006 jeweils eine/n Praktikant/-in für die Dauer von mindestens sechs Monaten (Vollzeit).
- Einen Einblick in den aktuellen Stand der Korruptionsbekämpfung in Deutschland und in die tägliche Arbeit einer Nicht-Regierungsorganisation
- Einen eigenverantwortlichen Arbeitsplatz
- Geringe Entlohnung (ca. 300 Euro) und ein nettes Team!
...
Wir bieten:
In jedem Fall muss sich eine NGO, die mit moralischen Ansprüchen argumentiert, um von anderen eine Verhaltensänderung zu erreichen, auch ihr eigenes Verhalten an moralischen Maßstäben messen lassen. Und gemessen daran ist es moralisch fragwürdig, von jemandem zu verlangen, dass er für das selbe Geld 10 Stunden pro Woche mehr arbeitet.
Den Boden jeglichen moralischen Handelns verlässt Transparency Deutschland aber endgültig, wenn sie dem Angesprochenen kündigt, weil er die Anfrage nach Mehrarbeit mit einer Forderung nach mehr Geld pariert.
Transparency kriegt jetzt den gerechten "Lohn" für ungerechtes Verhalten, nämlich eine ganze Menge schlechte Presse.
Nachtrag 19:30 Uhr:
- " TI-Ds Grundprinzipien sind Integrität, Verantwortlichkeit, Transparenz und Partizipation der Zivilgesellschaft....
...Transparency arbeitet nicht konfrontativ, sondern sucht Koalitionen mit Regierungen, Verwaltungen und Politikern, mit der Wirtschaft und mit Gruppen der Zivilgesellschaft, die eine vertrauenswürdige, transparente, werteorientierte, zivile demokratische Politikkultur vertreten.
(Quelle: Über TI Transparency International - Deutschland e.V.)
Die Vielzahl der Blog-Einträge zu dem Thema hatte zumindest auch die Wirkung, dass die Angelegenheit friedlich beigelegt wurde, wenn auch erst mit Hilfe eines (weiteren) Anwalts.
... link (2 Kommentare) ... comment ...bereits 927 x gelesen
Regenradar: Regenecho ohne Wolken
varzil, 14:38h
Regelmäßige Radfahrer regen sich über Regen kaum noch auf; Regen gehört hierzulande einfach dazu.
Andererseits: wenn man sich mal Rechenschaft ablegt, wann und wie oft man tatsächlich im Regen unterwegs ist: so oft ist das gar nicht. Der Autor braucht sein Regenzeug im Schnitt alle vier Wochen.
Dabei geholfen hat auch die Beobachtung des Regenradars, hier z.B. bei Wetter online. Besonders der Film, der einem die letzten 90 Minuten zeigt, gibt oft ein gutes Indiz dafür, ob man trocken nach Hause oder zur Arbeit kommt.
Nun hat Spiegel online das schöne Bild vom zuverlässigen Regenradar getrübt. Offenbar gibt es Radarechos ohne Regen.
Nachtrag vom 25.04.2006
Bei www.sueddeutsche.de gibt es inzwischen eine weitere interessante Zusammenstellung der Infos.
Andererseits: wenn man sich mal Rechenschaft ablegt, wann und wie oft man tatsächlich im Regen unterwegs ist: so oft ist das gar nicht. Der Autor braucht sein Regenzeug im Schnitt alle vier Wochen.
Dabei geholfen hat auch die Beobachtung des Regenradars, hier z.B. bei Wetter online. Besonders der Film, der einem die letzten 90 Minuten zeigt, gibt oft ein gutes Indiz dafür, ob man trocken nach Hause oder zur Arbeit kommt.
Nun hat Spiegel online das schöne Bild vom zuverlässigen Regenradar getrübt. Offenbar gibt es Radarechos ohne Regen.
- Das Niederschlagsradar hat in der Nacht zum Donnerstag vergangener Woche große Regenwolken im Norden angezeigt - obwohl kein Tropfen vom Himmel fiel. ...
Niederschlagsradar (gelb/blau), projiziert auf das Satellitenbild der Wolkenbedeckung. Das Regengebiet am Rhein entsprach der Realität, das Radarecho im Norden beruht auf einer Täuschung....
SPIEGEL: Gab es vielleicht technische Probleme?
...
(Jörg Asmus, 49, Meteorologe am Deutschen Wetterdienst in Offenbach,:)"Es ist bekannt, dass die Briten und Deutschen im Zweiten Weltkrieg Stanniolfäden vom Himmel fallen ließen, um das gegnerische Radar zu stören.
Heute werden dafür hauchdünne metallüberzogene Kunststofffäden genutzt, die Düppel. Sie sind wenige Zentimeter lang und werden in der Atmosphäre ausgestreut. So bildet sich eine Art unsichtbare Mauer, die Radarstrahlen reflektiert.
SPIEGEL: Das Verteidigungsministerium hat aber dementiert. Es gebe "keine Anhaltspunkte dafür, dass die Wolke von unseren Luftstreitkräften verursacht wurde".
Asmus: Beweisen können wir nichts. Aber am wahrscheinlichsten scheint derzeit dennoch, dass im Luftraum über der Nordsee Erprobungen mit Metallfäden stattfinden, die unsere meteorologischen Geräte stören und uns eine falsche Wetterlage vorgaukeln.
(Quelle: Spiegel online)
Nachtrag vom 25.04.2006
Bei www.sueddeutsche.de gibt es inzwischen eine weitere interessante Zusammenstellung der Infos.
- "...„Wir haben keine Erklärung für das Phänomen“, sagt der Sprecher des Verteidigungsministeriums. Der Bonner Meteorologe Karsten Brandt, der Anzeige erstattet hat, reagiert darauf verwundert: „Wie ist dann zu erklären, dass wir auch für die Jahre 1998 und 2000 Phantomwolken ermitteln konnten, die einmal über dem Pfälzer Wald und einmal nordwestlich des Sauerlandes entstanden sein müssen?“
Hoffnung machen sich die Wetterbeobachter nun darauf, eines Tages mit speziellen Radars selbst nachschauen zu können, woraus geheimnisvolle Wolken-Objekte am Himmel bestehen: Senden die Beobachter polarisierte Mikrowellen aus, die senkrecht schwingen, können sie auch auf die Form der Objekte, ob Regentropfen, Hagelkörner oder Düppel, Rückschlüsse ziehen.
„Allerdings sind die Routine-Netzwerke zur Wetterbeobachtung noch nicht polarimetrisch ausgerüstet“, sagt Volkert vom DLR. „Das ist erst in Planung.“ Noch eine Weile dürften die Geisterwolken ihr Geheimnis also behalten.
(Quelle:www.sueddeutsche-online.de)
... link (0 Kommentare) ... comment ...bereits 1036 x gelesen
Freitag, 24. März 2006
Patenkinder
varzil, 16:34h
- Der deutsche Bundespräsident übernimmt auf Antrag die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie, um das soziale Ansehen kinderreicher Familien zu erhöhen. Bislang gibt es ca. 72.000 Ehrenpatenschaften.
(Quelle: Wikipedia)
Ein ehemaliger Mitarbeiter im Bundespräsidialamt in Bonn hat die Patenkinder seinerzeit regelmäßig angeschrieben: Ein nicht unbeträchtlicher Anteil der Patenkinder des Bundespräsidenten sitze "im Knast", sagt er.
Ob das ein Anreiz ist?
... link (0 Kommentare) ... comment ...bereits 570 x gelesen
ec-cash im Bonner Münster
varzil, 10:43h
Im Bonner Münster, einer schönen (hauptsächlich romanischen) Basilika aus dem 11. bis 13. Jahrhundert mit barocker Innenausstattung, wird die elektronische Kollekte eingeführt. Jetzt kann man "das, was man entbehren kann", auch über ec-Karte oder Kreditkarte abbuchen lassen.Soweit so gut.
Der Medienaufwand erstaunt ("Geldautomat ersetzt Klingelbeutel" EXPRESS). Klar, dass der Bonner Generalanzeiger darüber schreibt. Die Süddeutsche bringt es im Panorama; also dort, wo sonst die Vogelgrippe und die Hochzeit von Brad Pitt auftaucht. Eigentlich hätte es ja auch in den Wirtschaftsteil gepasst.
Die Bettler, die beim Betreten und Verlassen des Münsters nicht nur die Tür, sondern auch die Hand aufhalten, müssten eigentlich jetzt auch auf- und nachrüsten. ...
... link (0 Kommentare) ... comment ...bereits 523 x gelesen
Donnerstag, 23. März 2006
französische und deutsche Privatkopie
varzil, 17:35h
In Frankreich verabschiedet die Nationalversammlung am 21.3.2006 ein Gesetz zum Kopierschutz:
Anders die Situation in Deutschland. In Deutschland beschließt die Bundesregierung am 22.03.2006, das heißt einen Tag nach dem Beschluss der französischen Nationalversammlung, einen urheberrechtlichen Gesetzesentwurf (pdf-Dokument, 82 Seiten, 650kB) und erläutert dazu u.a.:
Frankreich setzt auf ein firmenübergreifendes Rechtemanagement und will damit offenbar dem Endnutzer den Umgang mit digitalen Rechten erleichtern.
Deutschland kriminalisiert hingegen das Entschlüsseln (Dekompilieren) der digitalen Rechte.
Und beide berufen sich auf zwingende Vorgaben der EU, nämlich die
Beide haben in gewisser Weise das Recht auf ihrer Seite, die Deutschen beziehen sich auf die Regelung der Privatkopie und des Verschlüsselungsschutzes:
Nota bene:
Nach der EU-Richtlinie gibt es kein originäres EU-Recht auf eine Privatkopie, aber die Mitgliedsstaaten können ein solches Recht schaffen. Diesen Umstand unterschlägt das Bundesjustizministerium in der oben zitierten Pressemitteilung ganz locker eben mal, obwohl er vielleicht doch nicht ganz unwichtig wäre.
Varzil erinnert sich an regelmäßig stattfindende deutsch-französische Gespräche, sogar an eine gemeinsame Kabinettssitzung. Was mögen die da beraten? Ob die die Richtlinie und das, was sie da jeweils beraten, überhaupt verstehen?
- "...Mit der Endfassung sollen mit dem Gesetz erstmals auch in Frankreich Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) rechtlich abgesichert und ihre Umgehung strafbar werden. Die Möglichkeiten zur Erstellung von Privatkopien oder andere Einschränkungen des Verwertungsrechts etwa zu Gunsten von Behinderten müssen bei digitalen Medien künftig hinter den technischen Schutzmaßnahmen zunächst zurückstehen.
Die Novelle enthält aber auch eine relativ weite Interoperabilitätsklausel: Danach müssen die technischen Ausrüster von Kopierschutzmechanismen im Bedarfsfall alle technischen Informationen herausgeben, die für das nahtlose Zusammenspiel verschiedener Systeme und Abspielgeräte erforderlich sind. Damit soll ausdrücklich die Dekompilation von DRM-Software ermöglicht werden.
(Quelle: heise online vom 22.03.2006)
Anders die Situation in Deutschland. In Deutschland beschließt die Bundesregierung am 22.03.2006, das heißt einen Tag nach dem Beschluss der französischen Nationalversammlung, einen urheberrechtlichen Gesetzesentwurf (pdf-Dokument, 82 Seiten, 650kB) und erläutert dazu u.a.:
- "...
2. Kopierschutz setzt der Privatkopie Grenzen
Seit dem „Ersten Korb“ sind der Privatkopie durch technische Schutzmaßnahmen Grenzen gesetzt. Es gilt: „Kopierschutz-Knacken ist verboten!“ Diese Regelung ist durch EU-Recht zwingend vorgegeben. Bei dieser Regelung bleibt es: Es gibt keine Durchsetzung der Privatkopie gegen Kopierschutz. Denn: Die Rechtsinhaber können sich durch technische Maßnahmen selbst schützen, und der Gesetzgeber darf ihnen diesen Selbstschutz nicht aus der Hand schlagen. Es gibt kein „Recht auf Privatkopie“ zu Lasten des Rechtsinhabers. Dies lässt sich auch nicht aus den Grundrechten herleiten: Eine Privatkopie schafft keinen Zugang zu neuen Informationen, sondern verdoppelt lediglich die bereits bekannten.(Quelle: Pressemitteilung des BMJ)
Frankreich setzt auf ein firmenübergreifendes Rechtemanagement und will damit offenbar dem Endnutzer den Umgang mit digitalen Rechten erleichtern.
Deutschland kriminalisiert hingegen das Entschlüsseln (Dekompilieren) der digitalen Rechte.
Und beide berufen sich auf zwingende Vorgaben der EU, nämlich die
- Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft
Amtsblatt Nr. L 167 vom 22/06/2001 S. 0010 - 0019
(Link EU-Dokumenten-Server)
Beide haben in gewisser Weise das Recht auf ihrer Seite, die Deutschen beziehen sich auf die Regelung der Privatkopie und des Verschlüsselungsschutzes:
- "...
Artikel 5
Ausnahmen und Beschränkungen
(1) ...
(2) Die Mitgliedstaaten können in den folgenden Fällen Ausnahmen oder Beschränkungen in Bezug auf das in Artikel 2 vorgesehene Vervielfältigungsrecht vorsehen:
a) in Bezug auf Vervielfältigungen auf Papier ....;
b) in Bezug auf Vervielfältigungen auf beliebigen Trägern durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch und weder für direkte noch indirekte kommerzielle Zwecke unter der Bedingung, dass die Rechtsinhaber einen gerechten Ausgleich erhalten, wobei berücksichtigt wird, ob technische Maßnahmen gemäß Artikel 6 auf das betreffende Werk oder den betreffenden Schutzgegenstand angewendet wurden;
...
Artikel 6
Pflichten in Bezug auf technische Maßnahmen
(1) Die Mitgliedstaaten sehen einen angemessenen Rechtsschutz gegen die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen durch eine Person vor, der bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass sie dieses Ziel verfolgt.
(Quelle Richtlinie 2001/29/EG)
Nota bene:
Nach der EU-Richtlinie gibt es kein originäres EU-Recht auf eine Privatkopie, aber die Mitgliedsstaaten können ein solches Recht schaffen. Diesen Umstand unterschlägt das Bundesjustizministerium in der oben zitierten Pressemitteilung ganz locker eben mal, obwohl er vielleicht doch nicht ganz unwichtig wäre.
Varzil erinnert sich an regelmäßig stattfindende deutsch-französische Gespräche, sogar an eine gemeinsame Kabinettssitzung. Was mögen die da beraten? Ob die die Richtlinie und das, was sie da jeweils beraten, überhaupt verstehen?
... link (0 Kommentare) ... comment ...bereits 1332 x gelesen
... older stories

