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Donnerstag, 30. November 2006
Gotteslästerung
varzil, 18:12h
Man sollte sie abschaffen!
Warum das hier steht? Darum:
Die einen meinen mit "Gotteslästerung" den Tatbestand, dass Gott gelästert wird. Die anderen meinen mit Gotteslästerung den Straftatbestand, nach dem Gotteslästerer bestraft werden, konkret § 166 StGB:
In einer Welt ohne Religion mag man auf den Schutz von Religionen verzichten können. Aber unsere Welt ist keine solche. Und: wie hält es Herr Beck denn mit Art. 4 Grundgesetz? Da steht doch drin, dass man in aller Ruhe in den Gottesdienst gehen können soll, aber auch, dass man glauben darf, was man will:
Aber denken wir mit Herrn Beck doch einmal weiter und schaffen den Schutz von Religion generell ab, also auch Art 4 GG.
Und dann, Herr Beck? Wenn mal die Moslems die Mehrheit im Bundestag haben und alle per Gesetz gezwungen werden sollen, in die Moschee zu gehen? Wer schützt dann die Gottlosen und die Andersgläubigen, Herrn Beck?
So einfach geht das mit dem Misthaufen offenkundig nicht.
Warum das hier steht? Darum:
- "Vor allem in Süddeutschland und Berlin sind in den vergangenen Jahren Menschen wegen Gotteslästerung verurteilt worden. Die Grünen dringen darauf den Paragrafen abzuschaffen - die Union findet das unverschämt.
Mit seiner Forderung nach Abschaffung des strafrechtlichen Gotteslästerungsparagrafen stößt der Grünen-Politiker Volker Beck auf massive Kritik. Beck hatte sich in der «Berliner Zeitung» dafür ausgesprochen, den Paragrafen 166 Strafgesetzbuch (StGB) «auf den Misthaufen der Rechtsgeschichte» zu werfen.
(Quelle: Netzeitung)
Die einen meinen mit "Gotteslästerung" den Tatbestand, dass Gott gelästert wird. Die anderen meinen mit Gotteslästerung den Straftatbestand, nach dem Gotteslästerer bestraft werden, konkret § 166 StGB:
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
(Quelle: juris)
In einer Welt ohne Religion mag man auf den Schutz von Religionen verzichten können. Aber unsere Welt ist keine solche. Und: wie hält es Herr Beck denn mit Art. 4 Grundgesetz? Da steht doch drin, dass man in aller Ruhe in den Gottesdienst gehen können soll, aber auch, dass man glauben darf, was man will:
Art 4 GG(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
(Quelle: juris)
Aber denken wir mit Herrn Beck doch einmal weiter und schaffen den Schutz von Religion generell ab, also auch Art 4 GG.
Und dann, Herr Beck? Wenn mal die Moslems die Mehrheit im Bundestag haben und alle per Gesetz gezwungen werden sollen, in die Moschee zu gehen? Wer schützt dann die Gottlosen und die Andersgläubigen, Herrn Beck?
So einfach geht das mit dem Misthaufen offenkundig nicht.
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Mittwoch, 29. November 2006
Sparkassenfreundlichkeit
varzil, 19:37h
Koriander enthält schon seit einiger Zeit (seit dem 21.11.2005) einen Eintrag dazu, wie freundlich und kompetent die freundliche Kreissparkasse Köln mit minderjährigen Kindern und ihren Eltern umgeht.
Das kann der Autor jetzt aktualisieren:
Die noch nicht volljährige Zweitälteste hatte in den Sommerferien in den USA für geleistete Arbeit einen Scheck erhalten. Diesen trug sie zu ihrer Sparkasse, ebenjener freundlichen Kreissparkasse Köln mit der Bitte, den Scheck einzulösen und ihrem Konto gutzuschreiben.
Nach einiger Zeit meldete sich ein freundliche Kundenberater telefonisch mit der Bitte, die Zweitälteste möge sich doch, weil - öhömm, öhömm! - sie noch - öhömm, öhömm! - minderjährig, gemeinsam mit einem Elternteil zur Sparkasse begeben. Denn - öhömm, öhömm! - sie sei halt nun einmal noch keine 18 Jahre alt.
Wohlgemerkt: als sie den Scheck einreichte, war sie auch (eigentlich: erst recht) noch keine 18 Jahre alt, wobei man ihr das nicht wirklich ansieht ...
Die Zweitälteste macht nun einen Termin gemeinsam mit ihrem Vater. Als sie heute gemeinsam in der freundlichen Zweigstelle der freundlichen Kreissparkasse Köln erscheinen, erklärt der freundliche Kundenberater ihnen, dass man für eine Scheckgutschrift das Konto des Elternteils benötige. Denn wenn es zu einer Rückbelastung käme, bräuchte man das Konto eines Erwachsenen, von dem man die Gebühren dafür einziehen könne.
Der Vater erklärt darauf hin, dass er kein Konto bei der (wirklich freundlichen) Kreissparkasse Köln habe. Daraufhin meint der freundliche Kundenberater, dass dann doch bitte die Mutter erscheinen möge. Die habe nämlich ein Konto bei der freundlichen Kreissparkasse. Eine Lastschrift zu Lasten des Kontos des Vaters bei einer Fremdbank sei nicht möglich.
Darauf lässt sich der - mühsam um Freundlichkeit ringende - Vater den Scheck aushändigen, um nun eine Bank seines Vertrauens aufzusuchen. Dort geht es erfahrungsgemäß manchmal weniger freundlich, dafür aber erheblich kompetenter zur Sache.
Lektionen, die das Leben schreibt, kommen bei Kindern ja immer besser an als die Predigten der Eltern:
Das kann der Autor jetzt aktualisieren:
Die noch nicht volljährige Zweitälteste hatte in den Sommerferien in den USA für geleistete Arbeit einen Scheck erhalten. Diesen trug sie zu ihrer Sparkasse, ebenjener freundlichen Kreissparkasse Köln mit der Bitte, den Scheck einzulösen und ihrem Konto gutzuschreiben.Nach einiger Zeit meldete sich ein freundliche Kundenberater telefonisch mit der Bitte, die Zweitälteste möge sich doch, weil - öhömm, öhömm! - sie noch - öhömm, öhömm! - minderjährig, gemeinsam mit einem Elternteil zur Sparkasse begeben. Denn - öhömm, öhömm! - sie sei halt nun einmal noch keine 18 Jahre alt.
Wohlgemerkt: als sie den Scheck einreichte, war sie auch (eigentlich: erst recht) noch keine 18 Jahre alt, wobei man ihr das nicht wirklich ansieht ...
Die Zweitälteste macht nun einen Termin gemeinsam mit ihrem Vater. Als sie heute gemeinsam in der freundlichen Zweigstelle der freundlichen Kreissparkasse Köln erscheinen, erklärt der freundliche Kundenberater ihnen, dass man für eine Scheckgutschrift das Konto des Elternteils benötige. Denn wenn es zu einer Rückbelastung käme, bräuchte man das Konto eines Erwachsenen, von dem man die Gebühren dafür einziehen könne.
Der Vater erklärt darauf hin, dass er kein Konto bei der (wirklich freundlichen) Kreissparkasse Köln habe. Daraufhin meint der freundliche Kundenberater, dass dann doch bitte die Mutter erscheinen möge. Die habe nämlich ein Konto bei der freundlichen Kreissparkasse. Eine Lastschrift zu Lasten des Kontos des Vaters bei einer Fremdbank sei nicht möglich.
Darauf lässt sich der - mühsam um Freundlichkeit ringende - Vater den Scheck aushändigen, um nun eine Bank seines Vertrauens aufzusuchen. Dort geht es erfahrungsgemäß manchmal weniger freundlich, dafür aber erheblich kompetenter zur Sache.
Lektionen, die das Leben schreibt, kommen bei Kindern ja immer besser an als die Predigten der Eltern:
- Die freundliche Kreissparkasse Köln freut sich so sehr über ihre Kunden, dass sie sie immer wenigstens zweimal kommen lässt. Ob dann das, was der Kunde eigentlich will, auch klappt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
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Dienstag, 28. November 2006
Litwinenko: Wie England etwas nicht behauptet ...
varzil, 15:39h
So beunruhigend und sensationell das Geschehen um Alexander Litwinenko ist: die Behandlung der Angelegenheit durch die englische Polizei und die Regierung wirkt wohltuend gelassen.
Seit einer Woche betont England nun fortlaufend, dass es zu früh sei, um über eine russische Verwicklung zu spekulieren. Das ist allerdings mindestens so öffentlichkeitswirksam, wie wenn die kollektive britische Öffentlichkeit eine Woche lang Russland Vorwürfe gemacht hätte.
Und gegen ein Statement "es ist noch zu früh für Spekulationen" kann Russland noch nicht einmal ein Dementi loslassen.
"Alexander Litwinenko war am Donnerstag - drei Wochen nach einem mutmaßlichen Giftanschlag - an einer Polonium-Vergiftung gestorben. Der Ex-Geheimagent gehörte ebenso wie Boris Beresowski zum Kreis der Gegner von Russlands Präsident Wladimir Putin, die in London leben.Die Büros des russischen Milliardärs Beresowski wurden nach dem Polonium-Nachweis von der Polizei versiegelt. Nach Angaben von Scotland Yard wurden auch in einer Sicherheitsfirma, in der sich Litwinenko aufgehalten hatte, Spuren von Polonium 210 entdeckt. Auch diese Räume wurden versiegelt. Aus dem gleichen Grund sind bereits ein japanisches Restaurant und eine Hotelbar in London seit vergangener Woche geschlossen. Zugleich wurden drei Menschen, die sich dort aufgehalten hatten, auf eine mögliche Verseuchung getestet....
(Quelle:Spiegel online)
- Einschub:
Die Schließung der Räume wird verständlich, wenn man sich vor Augen hält, wie giftig Polonium ist.
(Quelle: Wikipedia zu Polonium)
"Zu den anhaltenden Spekulationen über eine mögliche russische Verwicklung in den mutmaßlichen Giftanschlag erklärte Blairs Sprecher: "Es wäre verfrüht, zum jetzigen Zeitpunkt irgendwelche Schlussfolgerungen zu ziehen." ...(Quelle:Spiegel online)
Seit einer Woche betont England nun fortlaufend, dass es zu früh sei, um über eine russische Verwicklung zu spekulieren. Das ist allerdings mindestens so öffentlichkeitswirksam, wie wenn die kollektive britische Öffentlichkeit eine Woche lang Russland Vorwürfe gemacht hätte.
Und gegen ein Statement "es ist noch zu früh für Spekulationen" kann Russland noch nicht einmal ein Dementi loslassen.
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