Freitag, 1. Dezember 2006
Windows XP
Nachdem alles, was man so über Windows Vista liest, nicht unmittelbar zum Kauf animiert (Stichworte: Hardware-Anforderungen, Einzellizenz-Aktivierung), hat sich das Unternehmen entschlossen, schnell noch 200 Windows XP-Lizenzen zu kaufen.

Früher waren Lizenzen einfach für Unternehmen - es gab da Behören- bzw. Unternehmenslizenzen. Ein eingeschriebener Brief mit der Lizenzurkunde und einer CD genügten. Jetzt kommen da zwei große Kartons. In jedem großen Karton sind jeweils 33 kleine Kartons mit jeweils 3 Einzellizenzen sowie 2 Kartons mit einer Einzellizenz. Schon das Auspacken ist also ein Vergnügen, vom Zählen ganz zu schweigen. Zwei Regale im Metallschrank für die Lizenzen sind jetzt voll mit Microsoft XP-Lizenzkartons...

Aber es gibt auch schöne Überraschungen:

Der Autor kannte XP bislang nur in Testumgebungen oder auf Rechnern der Freunde und Bekannten. Er hat nun seinem Produktiv-Rechner, der bislang unter NT (Jawohl, good ol' Windows NT 4.0) sehr zufriedenstellend vor sich hin arbeitete, eine nigel-nagel-neue Windows-XP-Installation inkl. gefühlter 25 Patches aufgespielt. Und allen Windows-Vorurteilen zum Trotz:

Der selbe Rechner arbeitet unter XP einfach schneller (booten, shut-down, Bildaufbau etc.). Dass einige Drucker noch nicht ordentlich drucken, ist nach knapp 7 Stunden dagegen noch kein Grund zum Meckern; vermutlich sind es wieder mal die falschen "aktuellen" Treiber ....

Und die (wie immer unausgelastete) EDV-Truppe freut sich schon darauf, die 200 Einzelplatz-Upgradeberechtigungen für Windows VISTA wahrzunehmen, sprich die 200 Lizenz-Nummern aus den Originalkartons abzutippen, die Upgrade-Urkunde auszufüllen, wegzuschicken ....

Es ist zwar stumpfsinnig, aber wohl ganz lukrativ. Allerdings: vermutlich wird das Unternehmen dann noch einen weiteren Lizenz-Schrank kaufen müssen.

... link (0 Kommentare)   ... comment ...bereits 682 x gelesen


Donnerstag, 30. November 2006
Gotteslästerung
Man sollte sie abschaffen!

Warum das hier steht? Darum:
    "Vor allem in Süddeutschland und Berlin sind in den vergangenen Jahren Menschen wegen Gotteslästerung verurteilt worden. Die Grünen dringen darauf den Paragrafen abzuschaffen - die Union findet das unverschämt.

    Mit seiner Forderung nach Abschaffung des strafrechtlichen Gottes­lästerungs­paragrafen stößt der Grünen-Politiker Volker Beck auf massive Kritik. Beck hatte sich in der «Berliner Zeitung» dafür ausgesprochen, den Paragrafen 166 Strafgesetzbuch (StGB) «auf den Misthaufen der Rechtsgeschichte» zu werfen.

    (Quelle: Netzeitung)
Die "Gotteslästerung abschaffen"! Das wollen sie alle:
Die einen meinen mit "Gotteslästerung" den Tatbestand, dass Gott gelästert wird. Die anderen meinen mit Gotteslästerung den Straftatbestand, nach dem Gotteslästerer bestraft werden, konkret § 166 StGB:
    § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Welt­anschauungs­vereinigungen

    (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder welt­anschau­lichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Welt­anschauungs­vereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
    (Quelle: juris)
Herr Beck empfiehlt diese Vorschrift für den "Misthaufen der Rechtsgeschichte". Damit meint er wohl den "Misthaufen der fehlerhaften Rechtsnormen" - aber das nur nebenbei.

In einer Welt ohne Religion mag man auf den Schutz von Religionen verzichten können. Aber unsere Welt ist keine solche. Und: wie hält es Herr Beck denn mit Art. 4 Grundgesetz? Da steht doch drin, dass man in aller Ruhe in den Gottesdienst gehen können soll, aber auch, dass man glauben darf, was man will:
    Art 4 GG

    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

    (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
    (Quelle: juris)
Diese Norm verpflichtet einerseits dazu, für eine ungestörte Regligionsausübung zu sorgen. Wenn man § 166 StGB auf den Misthaufen entsorgt, müsste man wegen Art. 4 GG sofort eine Ersatznorm schaffen. Also Art. 4 GG direkt mit auf den Misthaufen? Immerhin schützt Art. 4 Grundgesetz auch den Atheisten und den Andersgläubigen.

Aber denken wir mit Herrn Beck doch einmal weiter und schaffen den Schutz von Religion generell ab, also auch Art 4 GG.

Und dann, Herr Beck? Wenn mal die Moslems die Mehrheit im Bundestag haben und alle per Gesetz gezwungen werden sollen, in die Moschee zu gehen? Wer schützt dann die Gottlosen und die Andersgläubigen, Herrn Beck?

So einfach geht das mit dem Misthaufen offenkundig nicht.

... link (0 Kommentare)   ... comment ...bereits 705 x gelesen


Mittwoch, 29. November 2006
Sparkassenfreundlichkeit
Koriander enthält schon seit einiger Zeit (seit dem 21.11.2005) einen Eintrag dazu, wie freundlich und kompetent die freundliche Kreissparkasse Köln mit minderjährigen Kindern und ihren Eltern umgeht.

Das kann der Autor jetzt aktualisieren:

Die noch nicht volljährige Zweitälteste hatte in den Sommerferien in den USA für geleistete Arbeit einen Scheck erhalten. Diesen trug sie zu ihrer Sparkasse, ebenjener freundlichen Kreissparkasse Köln mit der Bitte, den Scheck einzulösen und ihrem Konto gutzuschreiben.

Nach einiger Zeit meldete sich ein freundliche Kundenberater telefonisch mit der Bitte, die Zweitälteste möge sich doch, weil - öhömm, öhömm! - sie noch - öhömm, öhömm! - minderjährig, gemeinsam mit einem Elternteil zur Sparkasse begeben. Denn - öhömm, öhömm! - sie sei halt nun einmal noch keine 18 Jahre alt.

Wohlgemerkt: als sie den Scheck einreichte, war sie auch (eigentlich: erst recht) noch keine 18 Jahre alt, wobei man ihr das nicht wirklich ansieht ...

Die Zweitälteste macht nun einen Termin gemeinsam mit ihrem Vater. Als sie heute gemeinsam in der freundlichen Zweigstelle der freundlichen Kreissparkasse Köln erscheinen, erklärt der freundliche Kundenberater ihnen, dass man für eine Scheckgutschrift das Konto des Elternteils benötige. Denn wenn es zu einer Rückbelastung käme, bräuchte man das Konto eines Erwachsenen, von dem man die Gebühren dafür einziehen könne.

Der Vater erklärt darauf hin, dass er kein Konto bei der (wirklich freundlichen) Kreissparkasse Köln habe. Daraufhin meint der freundliche Kundenberater, dass dann doch bitte die Mutter erscheinen möge. Die habe nämlich ein Konto bei der freundlichen Kreissparkasse. Eine Lastschrift zu Lasten des Kontos des Vaters bei einer Fremdbank sei nicht möglich.

Darauf lässt sich der - mühsam um Freundlichkeit ringende - Vater den Scheck aushändigen, um nun eine Bank seines Vertrauens aufzusuchen. Dort geht es erfahrungsgemäß manchmal weniger freundlich, dafür aber erheblich kompetenter zur Sache.

Lektionen, die das Leben schreibt, kommen bei Kindern ja immer besser an als die Predigten der Eltern:
    Die freundliche Kreissparkasse Köln freut sich so sehr über ihre Kunden, dass sie sie immer wenigstens zweimal kommen lässt. Ob dann das, was der Kunde eigentlich will, auch klappt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Aber freundlich ist man dort, ganz ohne Zweifel.

... link (0 Kommentare)   ... comment ...bereits 617 x gelesen