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Dienstag, 27. Februar 2007
Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen
varzil, 12:42h
Schon weit vor dem Urteil von heute hatte man ein mulmiges Gefühl, wenn man über die Geschehnisse um die Durchsuchung der CICERO-Redaktion nachdachte (Koriander vom 13.10.2005).
Eine Zeitschrift hatte BKA-Material verwendet, um über den Terroristen Al Sarkawi einen Artikel zu schreiben. Die Strafbehörden hatten die Redaktion durchsucht und u.a. Computer mitgenommen, um festzustellen, woher das BKA-Material stammt. Immerhin steht Geheimnisverrat in § 353b StGB ganz ordentlich unter Strafe:
Nur zur Relation: Das ist der gleiche Strafrahmen, der für den einfachen Diebstahl (§ 242 StGB) gilt.
Erkennbar galt die Durchsuchung bei CICERO mithin dem Versuch, die "Quellen" ausfindig zu machen, auch wenn man wegen der "Beihilfe" zum Geheimnisverrat gegen CICERO-Mitarbeiter selbst ermittelte. Das ist nachvollziehbar. Der Bund hat schließlich ein berechtigtes Interesse daran, dass das, was er nicht nach außen tragen will (z. B. sog. Verschlusssachen), auch tatsächlich nicht bekannt werden.
Mit der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG)ist so ein Vorgehen unvereinbar. Denn keiner erzählt einer Zeitung noch etwas Vertrauliches, wenn die Staatsanwaltschaftschaft die ihm zugesicherte Vertraulichkeit mit einem Durchsuchungsbefehl durchlöchern kann.
Dieses Dilemma zwischen Geheimnisschutz und Pressefreiheit hat das Bundesverfassungsgericht heute geklärt, und zwar eindeutig zu Gunsten der Presse:
Das Urteil stellt nebenbei auch fest, dass die Durchsuchung kein Ergebnis gebracht hat. Wer von den 192 Leuten, die Zugriff auf die BKA-Akte hatten, nun geplaudert hat, ist durch den Zugriff der Staatsanwaltschaft nicht geklärt worden, also wahrscheinlich immer noch ungewiss.
Varzil meint: Möglicherweise hat dieses (negative) Ergebnis die Richter beeinflusst. Ein Mittel, das nicht getaugt hat, muss nicht auch noch verfassungsrechtlich abgesegnet werden.
Eine Zeitschrift hatte BKA-Material verwendet, um über den Terroristen Al Sarkawi einen Artikel zu schreiben. Die Strafbehörden hatten die Redaktion durchsucht und u.a. Computer mitgenommen, um festzustellen, woher das BKA-Material stammt. Immerhin steht Geheimnisverrat in § 353b StGB ganz ordentlich unter Strafe:
"§ 353b StGB
(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als
(Quelle: Juris)
(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als
- Amtsträger,
- für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder
- Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,
(Quelle: Juris)
Nur zur Relation: Das ist der gleiche Strafrahmen, der für den einfachen Diebstahl (§ 242 StGB) gilt.
Erkennbar galt die Durchsuchung bei CICERO mithin dem Versuch, die "Quellen" ausfindig zu machen, auch wenn man wegen der "Beihilfe" zum Geheimnisverrat gegen CICERO-Mitarbeiter selbst ermittelte. Das ist nachvollziehbar. Der Bund hat schließlich ein berechtigtes Interesse daran, dass das, was er nicht nach außen tragen will (z. B. sog. Verschlusssachen), auch tatsächlich nicht bekannt werden.
Mit der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG)ist so ein Vorgehen unvereinbar. Denn keiner erzählt einer Zeitung noch etwas Vertrauliches, wenn die Staatsanwaltschaftschaft die ihm zugesicherte Vertraulichkeit mit einem Durchsuchungsbefehl durchlöchern kann.
"...
Die Pressefreiheit umfasst auch den Schutz vor dem Eindringen des Staates in die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit sowie in die Vertrauenssphäre zwischen den Medien und ihren Informanten.
Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung.
(Quelle: Urteil des Bundesverfassungsgerichs vom 27.02.2007)
Die Pressefreiheit umfasst auch den Schutz vor dem Eindringen des Staates in die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit sowie in die Vertrauenssphäre zwischen den Medien und ihren Informanten.
Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung.
(Quelle: Urteil des Bundesverfassungsgerichs vom 27.02.2007)
Dieses Dilemma zwischen Geheimnisschutz und Pressefreiheit hat das Bundesverfassungsgericht heute geklärt, und zwar eindeutig zu Gunsten der Presse:
" Auch wenn die betreffenden Angehörigen von Presse oder Rundfunk nicht Zeugen, sondern selbst Beschuldigte sind und der Schutz des § 97 Abs. 5 StPO deshalb nicht besteht, dürfen in gegen sie gerichteten Ermittlungsverfahren wegen einer Beihilfe zum Dienstgeheimnisverrat Durchsuchungen nach § 102 StPO sowie Beschlagnahmen nach § 94 StPO zwar zur Aufklärung der ihnen zur Last gelegten Straftat angeordnet werden, nicht aber zu dem vorrangigen oder ausschließlichen Zweck, Verdachtsgründe insbesondere gegen den Informanten zu finden. Andernfalls könnte der von der Pressefreiheit umfasste Informantenschutz unterlaufen werden.
(Quelle: Urteil des Bundesverfassungsgerichs vom 27.02.2007)
(Quelle: Urteil des Bundesverfassungsgerichs vom 27.02.2007)
Das Urteil stellt nebenbei auch fest, dass die Durchsuchung kein Ergebnis gebracht hat. Wer von den 192 Leuten, die Zugriff auf die BKA-Akte hatten, nun geplaudert hat, ist durch den Zugriff der Staatsanwaltschaft nicht geklärt worden, also wahrscheinlich immer noch ungewiss.
Varzil meint: Möglicherweise hat dieses (negative) Ergebnis die Richter beeinflusst. Ein Mittel, das nicht getaugt hat, muss nicht auch noch verfassungsrechtlich abgesegnet werden.
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Montag, 26. Februar 2007
Sieh da, sieh da
varzil, 13:18h
Jedes Jahr wieder eindrucksvoll: der Zug der Kraniche!
Am 20.2.2007 gegen 17:00 Uhr in Brühl flog ein Zug mit mindestens 70 Kranichen Richtung Nordost.
Erstaunlicherweise (manchmal lohnt es sich doch, den Text noch einmal zu lesen) ist es ein Mörder, der mit eben diesem Ausruf "Sieh da, sieh da, Timotheus!" seine Beteiligung an dem Mord enthüllt. Was Kraniche nicht alles anrichten können.
Und es ist tatsächlich früher im Jahr als früher:

...
"Seid mir gegrüßt, befreundte Scharen!
Die mir zur See Begleiter waren,
...
Von fernher kommen wir gezogen
Und flehen um ein wirtlich Dach.
Sei uns der Gastliche gewogen,
Der von dem Fremdling wehrt die Schmach!"
...
(Schiller, Die Kraniche des Ibykus, Text im Projekt Gutenberg)
Wenn man die großen Vogelzüge sieht - an dem Tag konnte man nachmittags über Bonn einen Zug von mehreren hundert Vögeln (Kranichen?) sehen -, kann man einfach mal schwärmen. Oder man erinnert sich an:"Seid mir gegrüßt, befreundte Scharen!
Die mir zur See Begleiter waren,
...
Von fernher kommen wir gezogen
Und flehen um ein wirtlich Dach.
Sei uns der Gastliche gewogen,
Der von dem Fremdling wehrt die Schmach!"
...
(Schiller, Die Kraniche des Ibykus, Text im Projekt Gutenberg)
Erstaunlicherweise (manchmal lohnt es sich doch, den Text noch einmal zu lesen) ist es ein Mörder, der mit eben diesem Ausruf "Sieh da, sieh da, Timotheus!" seine Beteiligung an dem Mord enthüllt. Was Kraniche nicht alles anrichten können.
Und es ist tatsächlich früher im Jahr als früher:
"Während vor wenigen Jahrzehnten die Kraniche erst im März in den Brutgebieten Mitteleuropas eintrafen, kehren sie heutzutage schon im Februar zurück. ..."
(Quelle: Wikipedia zu "grus grus", dem Kranich)
(Quelle: Wikipedia zu "grus grus", dem Kranich)
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Freitag, 23. Februar 2007
Über den Generationenvertrag
varzil, 13:27h
Was ist ein Generationenvertrag?
Richtig umfassend ist die Definition nicht - mag sie auch historisch richtig sein. Die Definition unterschlägt (wieder einmal), dass die Erwerbstätigen zwei Verpflichtungen haben: zum einen die Versorgung der Alten (s.o.) und zum anderen die Aufzucht von Nachwuchs (fehlt in der Definition).
Das ist nicht etwa ein Lapsus in der Wikipedia. Vielmehr ist es politisch so gewollt. Einen bemerkenswerten Aufsatz von Jürgen Borchert findet man dazu heute im Wirtschaftsteil der Süddeutschen Zeitung
Das ist zwar nicht schön so. Es erklärt aber doch einen guten Teil der derzeitigen Misere bei der Diskussion um die Rentenversorgung; außerdem wirft es ein bezeichnendes Licht auf die Stimmung (nicht nur) der 50er Jahre.
Vor diesem Hintergrund liest sich das, was Herr Mixa gestern verbreiten ließ, noch verknöcherter. Adenauer-reloaded sozusagen.
Der Generationenvertrag bezeichnet einen angenommenen gesellschaftlichen Konsens, der die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sichern soll.
Die jeweils Erwerbstätigen (oder jedenfalls der Großteil von ihnen, nämlich die Arbeitnehmer) zahlen mit ihren Beiträgen die Renten der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Generation (Umlageverfahren) und erwerben dabei Ansprüche auf ähnliche Leistungen der nachfolgenden Generationen an sich selbst.
(Quelle: Wikipedia)
Die jeweils Erwerbstätigen (oder jedenfalls der Großteil von ihnen, nämlich die Arbeitnehmer) zahlen mit ihren Beiträgen die Renten der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Generation (Umlageverfahren) und erwerben dabei Ansprüche auf ähnliche Leistungen der nachfolgenden Generationen an sich selbst.
(Quelle: Wikipedia)
Richtig umfassend ist die Definition nicht - mag sie auch historisch richtig sein. Die Definition unterschlägt (wieder einmal), dass die Erwerbstätigen zwei Verpflichtungen haben: zum einen die Versorgung der Alten (s.o.) und zum anderen die Aufzucht von Nachwuchs (fehlt in der Definition).
Das ist nicht etwa ein Lapsus in der Wikipedia. Vielmehr ist es politisch so gewollt. Einen bemerkenswerten Aufsatz von Jürgen Borchert findet man dazu heute im Wirtschaftsteil der Süddeutschen Zeitung
Am 23. Februar 1957 wurde die dynamische Rente Gesetz: Die Politiker fischten die Wählerstimmen der älteren Generation und opferten die Interessen der Eltern.
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Der Erfinder des neuen Systems, der Ökonom Wilfrid Schreiber, sah diese Entwicklung voraus. Er bezeichnete die konkrete Reform als "Murks" und prophezeite den Einsturz des neuen Rentenhauses. Die Politiker hätten, so klagte der Wissenschaftler, seinen Bauplan verändert und das Fundament entfernt.
Schreiber, selbst kinderlos, hatte 1955 in seiner Schrift "Existenzsicherheit in der industriellen Gesellschaft" eine neue soziale Ordnung entworfen, welche die bis dahin kleinfamiliär organisierte Gesellschaft in eine soziale Großfamilie transformieren wollte. Sein Plan beruhte auf der Einsicht, dass die überkommene Alterssicherung der Familien in dem Maße versagte, in dem sich die Arbeitnehmerschaft von einer Minderheit zur 80-Prozent-Mehrheit entwickelte.
Nicht mehr die Großfamilie sorgte jetzt für die ältere Generation, sondern das Einkommen des (häufig: Allein-)Verdieners wurde zum Maßstab. Der Arbeitslohn aber nimmt keine Rücksicht auf die Zahl derjenigen, die von ihm leben müssen; er ist "individualistisch verengt" und macht den unterhaltsfreien Single zum Gewinnertyp der neuen Epoche. Schreiber damals: "Was deshalb nottut, ist Familieneinkommen, das sowohl die Aufzucht von Kindern wie die Erhaltung der Alten ermöglicht."
Jeder Mensch empfange in Kindheit und Alter Leistungen von anderen und müsse darum selbst auch in beide Richtungen zahlen. Deshalb seien die familiären Verteilungsverhältnisse durch soziale "Verträge zwischen jeweils zwei Generationen" (Aktive Kinder und Aktive Alte) nachzubilden und der Altersrente eine "Kindheits- und Jugendrente" zur Seite zu stellen; zu dieser müssten vor allem diejenigen beitragen, welche keinen Kindesunterhalt zu leisten hätten. "Alters- und Jugendrenten müssen als Einheit gesehen werden," forderte der Wissenschaftler, "weil beiden der gleiche einheitliche Tatbestand und dasselbe Problem zugrunde liegen."
Die Politik aber hörte nur, was sie hören wollte. Während die "dynamische Altersrente" 1957 einen triumphalen Einzug in Deutschland hielt, wurde die Jugendrente amputiert. Der damalige CDU-Bundeskanzler Konrad Adenauer, fast 80 Jahre alt, setzte vom Schreiber-Plan nur das um, was ihm Wählerstimmen von den Alten versprach: die Lohnersatzrente. Kinder aber, wusste Adenauer, sind keine Wähler. Sein Kalkül ging mit absoluter Mehrheit bei der Bundestagswahl 1957 auf.
Im Ergebnis wurden die Kosten der Alten sozialisiert, während die Kinderlasten Privatsache blieben.
(Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.2.2007, S. 18)
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Der Erfinder des neuen Systems, der Ökonom Wilfrid Schreiber, sah diese Entwicklung voraus. Er bezeichnete die konkrete Reform als "Murks" und prophezeite den Einsturz des neuen Rentenhauses. Die Politiker hätten, so klagte der Wissenschaftler, seinen Bauplan verändert und das Fundament entfernt.
Schreiber, selbst kinderlos, hatte 1955 in seiner Schrift "Existenzsicherheit in der industriellen Gesellschaft" eine neue soziale Ordnung entworfen, welche die bis dahin kleinfamiliär organisierte Gesellschaft in eine soziale Großfamilie transformieren wollte. Sein Plan beruhte auf der Einsicht, dass die überkommene Alterssicherung der Familien in dem Maße versagte, in dem sich die Arbeitnehmerschaft von einer Minderheit zur 80-Prozent-Mehrheit entwickelte.
Nicht mehr die Großfamilie sorgte jetzt für die ältere Generation, sondern das Einkommen des (häufig: Allein-)Verdieners wurde zum Maßstab. Der Arbeitslohn aber nimmt keine Rücksicht auf die Zahl derjenigen, die von ihm leben müssen; er ist "individualistisch verengt" und macht den unterhaltsfreien Single zum Gewinnertyp der neuen Epoche. Schreiber damals: "Was deshalb nottut, ist Familieneinkommen, das sowohl die Aufzucht von Kindern wie die Erhaltung der Alten ermöglicht."
Jeder Mensch empfange in Kindheit und Alter Leistungen von anderen und müsse darum selbst auch in beide Richtungen zahlen. Deshalb seien die familiären Verteilungsverhältnisse durch soziale "Verträge zwischen jeweils zwei Generationen" (Aktive Kinder und Aktive Alte) nachzubilden und der Altersrente eine "Kindheits- und Jugendrente" zur Seite zu stellen; zu dieser müssten vor allem diejenigen beitragen, welche keinen Kindesunterhalt zu leisten hätten. "Alters- und Jugendrenten müssen als Einheit gesehen werden," forderte der Wissenschaftler, "weil beiden der gleiche einheitliche Tatbestand und dasselbe Problem zugrunde liegen."
Die Politik aber hörte nur, was sie hören wollte. Während die "dynamische Altersrente" 1957 einen triumphalen Einzug in Deutschland hielt, wurde die Jugendrente amputiert. Der damalige CDU-Bundeskanzler Konrad Adenauer, fast 80 Jahre alt, setzte vom Schreiber-Plan nur das um, was ihm Wählerstimmen von den Alten versprach: die Lohnersatzrente. Kinder aber, wusste Adenauer, sind keine Wähler. Sein Kalkül ging mit absoluter Mehrheit bei der Bundestagswahl 1957 auf.
Im Ergebnis wurden die Kosten der Alten sozialisiert, während die Kinderlasten Privatsache blieben.
(Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.2.2007, S. 18)
Das ist zwar nicht schön so. Es erklärt aber doch einen guten Teil der derzeitigen Misere bei der Diskussion um die Rentenversorgung; außerdem wirft es ein bezeichnendes Licht auf die Stimmung (nicht nur) der 50er Jahre.
"... Voraussetzung für ein dauerhaftes Funktionieren des Umlagesystems ist aber ein steigendes oder zumindest gleichbleibendes Verhältnis von Arbeitnehmern (Einzahlern) zu Rentnern (Leistungsempfängern), was letztlich nur bei einer wachsenden Bevölkerung möglich ist. Über entsprechende Warnungen seines Wirtschaftsministers setzte sich Adenauer mit dem Hinweis „Kinder bekommen die Menschen immer“ hinweg.
(Quelle: Wikipdia zu Adenauer)
(Quelle: Wikipdia zu Adenauer)
Vor diesem Hintergrund liest sich das, was Herr Mixa gestern verbreiten ließ, noch verknöcherter. Adenauer-reloaded sozusagen.
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