Donnerstag, 22. Februar 2007
Riverbend in Zeitung, Blog und Fernsehen
Die Süddeutsche Zeitung schreibt heute im Feuilleton über ein Blog namens "riverbend". Den Text gibt's auch bei jetzt.de.

In Riverbend liest man einen haarsträubenden Bericht über eine Al-Dschasira-Reportage zu einer Vergewaltigung einer Irakerin durch irakische Sicherheitskräfte. Ein weiterer Text geht auf die Reaktion der irakischen Regierung dazu ein. Nur 14 Stunden nach Ausstrahlung des Fernseh-Interviews mit dem Opfer stellte der Regierungschef fest, dass die Vorwürfe erfunden seien, und belobigte die handelnden Sicherheitsleute:
"...The government quickly rejected her accusations — noting that a medical exam did not indicate a sexual assault — and said the accused should be "rewarded" for having to endure fabricated charges.
(Quelle: news.yahoo.com)

Der Kommentar von Riverbend dazu:
"As expected, Al Maliki is claiming the rape allegations are all lies. .... I'm so glad that's been cleared up...."
(Quelle: Riverbend)

Übel klingt auch das Fazit, das Riverbend zur amerikanischen Irak-Politik zieht:

"...And yet, as the situation continues to deteriorate both for Iraqis inside and outside of Iraq, and for Americans inside Iraq, Americans in America are still debating on the state of the war and occupation- are they winning or losing? Is it better or worse.

Let me clear it up for any moron with lingering doubts: It’s worse. It’s over. You lost. You lost the day your tanks rolled into Baghdad to the cheers of your imported, American-trained monkeys. You lost every single family whose home your soldiers violated. You lost every sane, red-blooded Iraqi when the Abu Ghraib pictures came out and verified your atrocities behind prison walls as well as the ones we see in our streets. You lost when you brought murderers, looters, gangsters and militia heads to power and hailed them as Iraq’s first democratic government. You lost when a gruesome execution was dubbed your biggest accomplishment. You lost the respect and reputation you once had. You lost more than 3000 troops. That is what you lost America. I hope the oil, at least, made it worthwhile.
(Quelle: Riverbend)
Das kommt ziemlich endgültig daher.

Übrigens kann man bei Al Dschasira nachlesen, dass eine weitere Frau beklagt, von irakischen Polizisten vergewaltigt worden zu sein.

Al Dschasira bleibt beim Thema - eine für orientalische Zustände leider nicht alltägliche Beharrlichkeit.

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Familien-Bild


Schon erstaunlich, was das Gruppenbild dreier alter Herren mit Dame da oben, nämlich Bischof Walter Mixa (Bild von Spiegel-online), Innenminister Jörg Schönbohm (Bild bei zdf.de), Ministerpräsident Edmund Stoiber (Bild bei www.csu.de) und Frau Staatsministerin Christa Stewens (Bild bei Staatsministerium Bayern) zu einem eigentlich ganz vernünftigen Vorschlag der Frau da unten rechts alles zu meinen glauben:

"Der Augsburger Bischof Walter Mixa macht Front gegen die Pläne von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zum Ausbau der Kleinkindbetreuung. Sie seien "schädlich für Kinder und Familien und einseitig auf eine aktive Förderung der Erwerbstätigkeit von Müttern mit Kleinkindern fixiert", kritisierte Mixa am Donnerstag in Augsburg.

Die Doppelverdiener-Ehe werde von der Ministerin geradezu zum "ideologischen Fetisch" erhoben, bemängelte der Bischof. Wer aber mit staatlicher Förderung Mütter dazu verleite, ihre Kinder bereits kurz nach der Geburt in staatliche Obhut zu geben, degradiere die Frau zur "Gebärmaschine". Es sei ein "gesellschaftspolitischer Skandal", dass das Ministerium zur Finanzierung neuer Betreuungseinrichtungen andere Familienleistungen kürzen wolle...."
(Quelle: eine ganz Menge, lt. Google z. Zt. 18 ähnliche, hier aus dem Fuldainfo)

Und wer es nicht glaubt, was da beispielsweise der Bischof von sich gibt, lese mehr bei www.bistum-augsburg.de:
"Als „schädlich für Kinder und Familien und einseitig auf eine aktive Förderung der Erwerbstätigkeit von Müttern mit Kleinkindern fixiert“, hat der Bischof von Augsburg, Dr. Walter Mixa, Pläne von Familienministerin von der Leyen kritisiert, die Zahl der in Krippen und von Tagesmüttern fremdbetreuten Kleinkindern durch den massiven Ausbau von Kindertagesstätten bis zum Jahr 2013 von derzeit 250.000 auf 750.000 zu erhöhen.

Als einen „gesellschaftspolitischen Skandal“ bezeichnete der Bischof in diesem Zusammenhang Planungen des Familienministeriums, zur Finanzierung neuer Kinderbetreuungseinrichtungen andere Familienleistungen zu kürzen.

„Die Familienpolitik von Frau von der Leyen dient nicht in erster Linie dem Kindeswohl oder der Stärkung der Familie sondern ist vorrangig darauf ausgerichtet, junge Frauen als Arbeitskräfte-Reserve für die Industrie zu rekrutieren“, sagte Mixa anlässlich einer Audienz für den Vorstand des Familienbundes der Katholiken seiner Diözese. Die Denkmuster des Familienministeriums erinnerten in beklemmender Weise an die Ideologie der staatlichen Fremdbetreuung von Kindern in der untergegangenen DDR. Die ehemalige DDR habe die höchste Dichte an Kindertagesstätten und zugleich die niedrigste Geburtenrate in Europa aufgewiesen.
[usw.] ..."
(Quelle: Bistum Augsburg)

Das kann man ja mal meinen. Art. 5 GG gibt einem jedem das Recht dazu, zu meinen, was man will. Meinungsfreiheit halt eben. Man darf sogar grundrechtlich geschützt Unsinn meinen. Auch im Verbund. Spiegel-online stellt den Zusammenhang der drei Herren und der einzelnen Dame da oben her:

... Damit gehen die Angriffe auf von der Leyen weiter. Kritik an ihrem familienpolitischen Konzept kam bisher vor allem aus der bayerischen CSU. Bayerns Familienministerin Christa Stewens hatte von der Leyen gewarnt, die staatliche Kinderbetreuung dürfe nicht ausgespielt werden gegen die Erziehung innerhalb der Familie. CSU-Parteichef Edmund Stoiber sagte, der Vorschlag von der Leyens laufe Gefahr, den Familienbegriff zu verengen. Es gebe zahlreiche Eheleute, bei denen einer von beiden bewusst zu Hause bleibe, um sich vorwiegend den Kindern zu widmen. Diese Paare dürften nicht schlechter gestellt werden.

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm hatte der Familienministerin ein "antiquiertes Männerbild" vorgeworfen. Von der Leyen wolle der Bevölkerung ein bestimmtes Familienbild vorschreiben und verbreite selbst ein "antiquiertes Männerbild", sagte Schönbohm dem "Tagesspiegel".
(Quelle: Spiegel-online)

Frau Stewens (*1945) hat 6 Kinder, Herr Schönbohm (*1937) hat immerhin 3 Kinder, Herr Stoiber (*1941) auch. Ob Herr Mixa (ebenfalls *1941) Kinder hat, ist zumindest in der Wikipedia nicht dokumentiert. Allerdings hat er laut Wikipedia über "Das Werden der Person durch Glaube, Hoffnung und Liebe nach Martin Deutinger" promoviert. Rein theoretisch sollte er also auch wissen, wovon er spricht, wenn er von Familie spricht.

Die Erfahrungen von Frau von der Leyen (*1958) mit 7 Kindern sind da allerdings erheblich unmittelbarer und jünger (Bild bei zdf.de).

Die familienpraktischen Erfahrungen der zwei Herren sowie die familientheoretische Promotion des Herrn Mixa liegen hingegen schon einige Jahrzehnte zurück - die Kinder sind groß, die Promotion quasi vergessen. Und irgendwie spürt man das, wenn man folgendes in der Presseerklärung von Herrn Mixa liest:

"... Der Bischof setzte sich auch für eine erweiterte Anerkennung von eigenen Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung sowie für eine verbesserte finanzielle Unterstützung des Staates zugunsten alleinerziehender und sozial schwacher Mütter ein, die derzeit aus wirtschaftlichen Gründen zu externer Berufstätigkeit auch in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder gezwungen würden. „Dass in einer Wohlstandsgesellschaft junge Mütter ihre kleinen Kinder in staatliche Fremdbetreuung geben müssten, um selbst wirtschaftlich überleben zu können, ist das Gegenteil einer modernen und humanen Familienpolitik“, sagte Mixa. Für eine gesunde seelische und geistige Entwicklung bräuchten Kinder in den ersten drei Lebensjahren die dauernde Ansprache durch die Mutter und keine noch so qualifizierte Fremdbetreuung. Moderne Konzepte der Familienpolitik müssten deshalb zum Ziel haben, „die Vereinbarkeit von Kindererziehung und außerfamiliärer Berufstätigkeit nicht gleichzeitig, sondern nacheinander zu gewährleisten“.
(Quelle: wie oben Bistum Augsburg)

Da hat der Bischof wohl etwas nicht wahrgenommen: Es gibt eine ganze Reihe von Frauen, die unter anderem deshalb nicht Mutter werden wollen, weil sie nicht drei Jahre (bzw. bei drei Kindern drei mal drei, bzw. bei 7 Kindern drei mal sieben Jahre) zu Hause bleiben WOLLEN.

Und nur weil die oben abgebildete Altherren-Riege diese Frauen gerne zu Hause und schwanger sähen, werden eben diese Frauen es sich nicht anders überlegen. Mit so schlappen Argumenten ("DDR", "antiquiertes Männerbild") kriegt man heute niemanden davon überzeugt, zu Hause zu bleiben und Baby-Arbeit zu machen.

Die Vorbildfunktion z.B. von Frau von der Leyen wirkt da ganz anders, auf jeden Fall echter.

Varzil hat den Eindruck, dass Herr Mixa sich nach dem Tod von Herrn Dyba ernsthaft um die Stelle eines spaßfremd herumpolemisierenden verknöcherten Bischofs bewerben will.

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Mittwoch, 21. Februar 2007
Begleitetes Fahren - nicht im Ausland?
Die Nachgeborenen haben ja ziemlich oft das Nachsehen: die Erstgeborenen sind einfach älter und können daher auch immer als Erste ihre (Guten oder sclechten) Erfarhungen machen.

Gelegentlich aber ist auch schon mal die Zweitälteste Vorreiter, nämlich nach einer Gesetzesänderung.

Seit etwa 18 Monaten gibt es in NRW die Möglichkeit, die Führerscheinprüfung schon mit 17 abzulegen.
"Mit dem Ziel, die Unfallzahlen bei Fahranfängern im Alter von 18 bis 24 Jahren zu senken, hat die Landesregierung heute (13.9.) den Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ beschlossen. „Junge Autofahrer bauen acht Mal häufiger einen Unfall als erfahrene Verkehrsteilnehmer“, begründete NRW-Verkehrsminister Oliver Wittke nach der heutigen Kabinettsitzung in Düsseldorf das Vorhaben.
(Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung NRW vom 13.9.2005)

Das hat die Zweitälteste auch gemacht.

Seit gestern hat sie ein Papier, das so ähnlich aussieht wie Fahrtipps.de (das Bild da ist in einer Flash-Anwendung enthalten und lässt sich nicht verlinken). Die rechtliche Beschreibung findet sich in Anlage 8a zur Fahrerlaubnisverordnung.

Was den neugierigen Vater verwundert: der Text ist einfach so lesbar; man versteht, was gemeint ist, vorausgesetzt, man akzeptiert, dass die eigene Führerscheinklasse 3 jetzt "B" heißt.

Allerdings ist der Text nur auf Deutsch. Und die Zweitälteste weiß auf Befragen auch nicht, ob die Fahrerlaubnis etwa nur auf Deutschland beschränkt ist.

Während die ansonsten ganz informative Seite Fahrtipps.de sich zu dieser doch nicht ganz unwichtigen Frage (Belgien und Holland sind gerade mal eine Autostunde weit weg) schweigt, hilft ein Blick ins Gesetz hilft weiter:

Zunächst die Basis: das Straßenverkehrsgesetz
§ 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
(1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird ermächtigt, ...die erforderlichen Vorschriften zu erlassen, insbesondere über
...
5.
die Ausstellung einer Prüfungsbescheinigung, die abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 3 ausschließlich im Inland längstens bis drei Monate nach Erreichen des allgemein vorgeschriebenen Mindestalters zum Nachweis der Fahrberechtigung dient ...
(Quelle: Juris §6e StVG; Hervorhebung vom Autor)

Die nächste Quelle, die auf dem Fundament aufbaut, ist die "Fahrerlaubnisverordnung" (FeV):

10. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
§ 48a Voraussetzungen
...
(3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient.
(Quelle: Juris §48a FeV; Hervorhebung vom Autor)

Wie man seine Fahrerlaubnis im Ausland nachweist, steht da nicht. Das sieht also ziemlich schlecht aus für den Trip mal eben über die Grenze.

Denn wenn man dort seine Fahrerlaubnis nicht nachweisen kann, sieht das im Zweifel für den dortigen Polizisten so aus, als ob man keine Fahrerlaubnis hat.

Es wäre sicherlich sinnvoll und nett ("Dulce et decorum est..."), den immerhin noch nicht volljährigen Kindern, aber auch den diese begleitenden Eltern einen Hinweis auf die Begrenzung "nur im Inland" zu geben.

Wer googelt, hat natürlich mehr vom Leben und stößt z.B. auf ein Faltblatt der Verkehrswacht NRW, das beispielsweise den bemerkenswerten Satz enthält:
Da die Prüfungsbescheinigung nur in Deutschland gilt, darf hiervon im Ausland kein Gebrauch gemacht werden.(Quelle: Verkehrswacht NRW)

Varzil weiß, dass die Kinder immer wieder googeln, wenn sie was wissen wollen. Ob sie aber auch nach den Grenzen einer erteilten Fahrerlaubnis googeln, darf bezweifelt werden.

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Sonntag, 18. Februar 2007
Grippe an der Tastatur...
Da sollte man doch besser Bluetooth Bluetooth sein lassen. Wenn einem der Kopf brummt und man alte und neue Versionen eines Treibers verwechselt, ist schlichtes Bloggen, Fotos sortieren und Tetris spielen angesagt. Alles andere ist schlicht virtuelles Harakiri...

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