Mittwoch, 28. Februar 2007
Gefahrenvorsorge
Mehrere Artikel beschäftigen sich heute mit der Frage, ob und wie man Vorsorge treffen sollte für den Fall, dass ein Asteroid auf die Erde stürzt (Spiegel online, Science Mag ua.).

Einige interessante Überlegungen stellt der Artikel in der Süddeutschen an:

" "Ein Abwehrplan muss womöglich zu einem Zeitpunkt entschieden werden, an dem noch Unsicherheit herrscht", sagt Schweickart.

Doch wo liegt die Reaktionsschwelle der Menschheit? Bei 20 Prozent Trefferwahrscheinlichkeit? Bei einem Prozent? Oder schon bei 0,02 Prozent wie im Fall von Apophis? Im Angesicht der Verwüstungen, die ein 250-Meter-Brocken auslösen würde, ist die Antwort nicht leicht. Apophis würde die Sprengkraft von 1480 Megatonnen TNT freisetzen. Das entspricht etwa 100 000 Hiroshima-Atombomben.

Die Zerstörungen wären gewaltig, aber nicht global. Das für Apophis infrage kommende Einschlaggebiet zieht sich wie ein roter Strich vom mittleren Ural über den Osten Russlands durch den westlichen Pazifik über Mittelamerika hinweg in den Atlantik. Was eine weitere Frage aufwirft: Wer würde über eine Abwehraktion entscheiden, wenn nur ein Teil der Erde betroffen ist?
(Quelle: Süddeutsche.de)

Eine berechtigte Frage. Und noch eine:
"Würden wir eine Mission zugunsten unserer Enkel losschicken?", fragt Rusty Schweickart. Und von welcher Größe an wird entschieden, dass der Einschlag akzeptabel ist? "
(Quelle: Süddeutsche.de)
Da gibt es wohl keine endgültigen Antworten. Aber wenn man sieht, wie wenig wir uns im Bereich "Klimawandel" der Verantwortung für die Zukunft stellen, sieht das für eine potentielle Bedrohung durch Asteroiden nicht gut aus.

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Dienstag, 27. Februar 2007
Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen
Schon weit vor dem Urteil von heute hatte man ein mulmiges Gefühl, wenn man über die Geschehnisse um die Durchsuchung der CICERO-Redaktion nachdachte (Koriander vom 13.10.2005).

Eine Zeitschrift hatte BKA-Material verwendet, um über den Terroristen Al Sarkawi einen Artikel zu schreiben. Die Strafbehörden hatten die Redaktion durchsucht und u.a. Computer mitgenommen, um festzustellen, woher das BKA-Material stammt. Immerhin steht Geheimnisverrat in § 353b StGB ganz ordentlich unter Strafe:

"§ 353b StGB
(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als
  1. Amtsträger,
  2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder
  3. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ...
(Quelle: Juris)

Nur zur Relation: Das ist der gleiche Strafrahmen, der für den einfachen Diebstahl (§ 242 StGB) gilt.

Erkennbar galt die Durchsuchung bei CICERO mithin dem Versuch, die "Quellen" ausfindig zu machen, auch wenn man wegen der "Beihilfe" zum Geheimnisverrat gegen CICERO-Mitarbeiter selbst ermittelte. Das ist nachvollziehbar. Der Bund hat schließlich ein berechtigtes Interesse daran, dass das, was er nicht nach außen tragen will (z. B. sog. Verschlusssachen), auch tatsächlich nicht bekannt werden.

Mit der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG)ist so ein Vorgehen unvereinbar. Denn keiner erzählt einer Zeitung noch etwas Vertrauliches, wenn die Staatsanwaltschaftschaft die ihm zugesicherte Vertraulichkeit mit einem Durchsuchungsbefehl durchlöchern kann.
"...
Die Pressefreiheit umfasst auch den Schutz vor dem Eindringen des Staates in die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit sowie in die Vertrauenssphäre zwischen den Medien und ihren Informanten.

Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung.
(Quelle: Urteil des Bundesverfassungsgerichs vom 27.02.2007)

Dieses Dilemma zwischen Geheimnisschutz und Pressefreiheit hat das Bundesverfassungsgericht heute geklärt, und zwar eindeutig zu Gunsten der Presse:

" Auch wenn die betreffenden Angehörigen von Presse oder Rundfunk nicht Zeugen, sondern selbst Beschuldigte sind und der Schutz des § 97 Abs. 5 StPO deshalb nicht besteht, dürfen in gegen sie gerichteten Ermittlungsverfahren wegen einer Beihilfe zum Dienstgeheimnisverrat Durchsuchungen nach § 102 StPO sowie Beschlagnahmen nach § 94 StPO zwar zur Aufklärung der ihnen zur Last gelegten Straftat angeordnet werden, nicht aber zu dem vorrangigen oder ausschließlichen Zweck, Verdachtsgründe insbesondere gegen den Informanten zu finden. Andernfalls könnte der von der Pressefreiheit umfasste Informantenschutz unterlaufen werden.
(Quelle: Urteil des Bundesverfassungsgerichs vom 27.02.2007)

Das Urteil stellt nebenbei auch fest, dass die Durchsuchung kein Ergebnis gebracht hat. Wer von den 192 Leuten, die Zugriff auf die BKA-Akte hatten, nun geplaudert hat, ist durch den Zugriff der Staatsanwaltschaft nicht geklärt worden, also wahrscheinlich immer noch ungewiss.

Varzil meint: Möglicherweise hat dieses (negative) Ergebnis die Richter beeinflusst. Ein Mittel, das nicht getaugt hat, muss nicht auch noch verfassungsrechtlich abgesegnet werden.

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Montag, 26. Februar 2007
Sieh da, sieh da
Jedes Jahr wieder eindrucksvoll: der Zug der Kraniche!
Am 20.2.2007 gegen 17:00 Uhr in Brühl flog ein Zug mit mindestens 70 Kranichen Richtung Nordost.

...
"Seid mir gegrüßt, befreundte Scharen!
Die mir zur See Begleiter waren,
...
Von fernher kommen wir gezogen
Und flehen um ein wirtlich Dach.
Sei uns der Gastliche gewogen,
Der von dem Fremdling wehrt die Schmach!"
...

(Schiller, Die Kraniche des Ibykus, Text im Projekt Gutenberg)
Wenn man die großen Vogelzüge sieht - an dem Tag konnte man nachmittags über Bonn einen Zug von mehreren hundert Vögeln (Kranichen?) sehen -, kann man einfach mal schwärmen. Oder man erinnert sich an:
"Sieh da! Sieh da, Timotheus,
Die Kraniche des Ibykus!"
(Schiller, ebenda)

Erstaunlicherweise (manchmal lohnt es sich doch, den Text noch einmal zu lesen) ist es ein Mörder, der mit eben diesem Ausruf "Sieh da, sieh da, Timotheus!" seine Beteiligung an dem Mord enthüllt. Was Kraniche nicht alles anrichten können.

Und es ist tatsächlich früher im Jahr als früher:

"Während vor wenigen Jahrzehnten die Kraniche erst im März in den Brutgebieten Mitteleuropas eintrafen, kehren sie heutzutage schon im Februar zurück. ..."
(Quelle: Wikipedia zu "grus grus", dem Kranich)

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