Dienstag, 30. Oktober 2007
Radikale Ermittlungen
Wie das in der Praxis aussieht, wenn man vom BKA observiert wird, beschreibt annalist (z.B. knackende Handies, knisternde Fernseher, abstürzendes Ubuntu, und regelmäßiger Kontakt mit jungen kurzgeschorenen Männern).

Wie sich der Anlass für die Überwachung (Haftbefehl wegen Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung) in der höchstrichterlicherlichen Rechtsprechung liest:
"... Durch die Ermittlungen wird belegt: Die Kontaktaufnahme zwischen den beiden geschah über den E-Mail-Account "o @yahoo.de". In dessen Entwurfsordner speicherten (jedenfalls auch) der Beschuldigte und L. beim Besuch von Internetcafés verschlüsselte Nachrichten, die vom jeweils an-deren beim Aufruf des Accounts gelesen werden konnten, ohne dass sie als E-Mail verschickt werden mussten.

Ein solches Vorgehen deutet zwar darauf hin, dass der Beschuldigte seine Kontakte zu L. und die mit diesem zu besprechenden Themen geheim halten wollte. Ohne eine Entschlüsselung der in den Nachrichten verwendeten Tarnbegriffe und ohne Kenntnis dessen, was bei den - teilweise observierten und auch abgehörten - Treffen zwischen dem Beschuldigten und L. besprochen wurde, wird hierdurch eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in die "militante gruppe" jedoch nicht hinreichend belegt. Dies gilt umso mehr, als der Beschuldigte ersichtlich um seine Überwachung durch die Ermittlungsbehörden wusste und daher ganz allgemein Anlass sehen konnte, seine Aktivitäten innerhalb der linksextremistischen Szene, etwa eine Mitarbeit an der Zeitschrift "radikal", vor diesen zu verheimlichen.
(Quelle: BGH Beschluss vom 18.10.07)
Beruhigend, dass man "linksradikal" sein darf, ohne sich strafbar zu machen. Und wenn man die Beobachtungen von annalist liest, kommt man unweigerlich zu der Frage, ob die observierende Behörde, hier wohl das Bundeskriminalamt für die Bundesanwaltschaft, eigentlich immer so auffällig zu Werke geht.

Oder aber auch: Wie dünn muss eigentlich ein Verdacht sein, damit die Strafverfolgungsorgane erkennen, dass das nicht reicht? Beispielsweise hatte die Staatsanwaltschaft Magdeburg eine Hausdurchsuchung - wohl zum Thema "falsche Verdächtigung" - aufgrund der Verwendung von "linksbündiger Times New Roman" angeordnet; das Landgericht Magedeburg hingegen meint:
"Die Auswahl einer Standardschrift, die weltweit millionenfach täglich benutzt werde, begründe keinen ausreichenden Tatverdacht, sagt Thomas Kluge, Richter am Landgericht Magdeburg. Die Durchsuchung war nicht rechtmäßig. ..."
(Quelle: zdf.de)
Wie wahr.

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Freitag, 26. Oktober 2007
NICHTS zu sehen
Am Anfang war da NICHTS.
Und Gott sprach:
"Es werde Licht!" Und es ward Licht. Und Gott sah, dass das Licht gut war. ...
(Quelle: Genesis 1,3-4)
Und dann war da immer noch NICHTS. Aber immerhin konnte man es sehen.

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Dienstag, 23. Oktober 2007
Wir saufen uns immer jünger ...
Das Thema hatten wir doch schon vor ein paar Tagen. Für die Flatrate-Saufgeschädigten: Frau von der Leyen wollte ermitteln, ob die Verkäufer von Alkoholika auch an Jugendliche verkaufen. Dafür wollte sie jugendliche Testkäufer einsetzen.

Die versammelte Weisheit der Republik prügelte auf sie ein - sie musste zurückziehen (Streit um den minderjährigen "agent provocateur").

Warum soll man aber nicht kontrollieren, ob sich Verkäufer an die bestehenden Gesetze halten? Ein guter Grund dafür, die Kontrolle zu erschweren, fehlt. Allenfalls spricht die eher akademische Weltfremdheit, die Kinder und Jugendlichen nicht mit kriminellen Verhalten zu konfrontieren ("heile Welt"), für eine ausschließliche Kontrolle durch Erwachsene.

Und offenbar versteht nicht nur Varzil nicht, warum man den bestehenden Gesetzen nicht zum Durchbruch verhelfen soll.
Drogenbeauftragte Bätzing will Jugendschutz stärken
Immer mehr Jugendliche trinken zuhause flaschenweise Schnaps, lassen sich auf Partys volllaufen oder kommen mit Alkoholvergiftung ins Krankenhaus. Solchen Alkoholexzessen will die Bundes-Drogenbeauftragte Bätzing nun gemeinsam mit Mitstreitern den Kampf ansagen....
(Quelle: heute.de)
Alles klar! Eine gute Idee wird zum zweiten Mal zu Markte getragen. Wie wäre es, wenn Herr Bätzing sich mal im Familienministerium schlau macht?
Auch junge Testkäufer mit Behördenbegleitung gegen illegalen Alkoholverkauf an Jugendliche seien "sinnvoll". Anders als in einem kürzlich zurückgezogenen Konzept von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will Bätzing aber Testkäufer erst ab 16, nicht bereits ab 14 Jahren.
(Quelle: heute.de)
Das klingt doch haargenau so, wie das, was unsere politische Weisheit schon der Frau von der Leyen um die Ohren gehauen hat.

Dabei gibt es gute Gründe dafür, die Lizenz zum Saufen auf die "Alten" zu beschränken.
Die Alkoholkonsumenten würden immer jünger, sagte Bätzing. Jeder fünfte 14-Jährige trinke wöchentlich. Rund 19.400 Menschen zwischen 10 und 20 Jahren wurden Zahlen des Statistischen Bundesamts vom Juni zufolge im Jahr 2005 volltrunken in Kliniken gebracht - mehr als doppelt so viel wie fünf Jahre zuvor. Darunter waren auch 3500 Kinder zwischen 10 und 15 Jahren.
(Quelle: heute.de)
"Die Alkoholkonsumenten würden immer jünger"!!

Varzil: Das ist doch endlich 'mal ein Grund zum Saufen! Und die Jugendlichen sind schon jung, brauchen also nicht noch jünger zu werden...

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