Dienstag, 30. Oktober 2007
Radikale Ermittlungen
varzil, 19:14h
Wie das in der Praxis aussieht, wenn man vom BKA observiert wird, beschreibt annalist (z.B. knackende Handies, knisternde Fernseher, abstürzendes Ubuntu, und regelmäßiger Kontakt mit jungen kurzgeschorenen Männern).
Wie sich der Anlass für die Überwachung (Haftbefehl wegen Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung) in der höchstrichterlicherlichen Rechtsprechung liest:
Oder aber auch: Wie dünn muss eigentlich ein Verdacht sein, damit die Strafverfolgungsorgane erkennen, dass das nicht reicht? Beispielsweise hatte die Staatsanwaltschaft Magdeburg eine Hausdurchsuchung - wohl zum Thema "falsche Verdächtigung" - aufgrund der Verwendung von "linksbündiger Times New Roman" angeordnet; das Landgericht Magedeburg hingegen meint:
Wie sich der Anlass für die Überwachung (Haftbefehl wegen Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung) in der höchstrichterlicherlichen Rechtsprechung liest:
"... Durch die Ermittlungen wird belegt: Die Kontaktaufnahme zwischen den beiden geschah über den E-Mail-Account "o @yahoo.de". In dessen Entwurfsordner speicherten (jedenfalls auch) der Beschuldigte und L. beim Besuch von Internetcafés verschlüsselte Nachrichten, die vom jeweils an-deren beim Aufruf des Accounts gelesen werden konnten, ohne dass sie als E-Mail verschickt werden mussten.Beruhigend, dass man "linksradikal" sein darf, ohne sich strafbar zu machen. Und wenn man die Beobachtungen von annalist liest, kommt man unweigerlich zu der Frage, ob die observierende Behörde, hier wohl das Bundeskriminalamt für die Bundesanwaltschaft, eigentlich immer so auffällig zu Werke geht.
Ein solches Vorgehen deutet zwar darauf hin, dass der Beschuldigte seine Kontakte zu L. und die mit diesem zu besprechenden Themen geheim halten wollte. Ohne eine Entschlüsselung der in den Nachrichten verwendeten Tarnbegriffe und ohne Kenntnis dessen, was bei den - teilweise observierten und auch abgehörten - Treffen zwischen dem Beschuldigten und L. besprochen wurde, wird hierdurch eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in die "militante gruppe" jedoch nicht hinreichend belegt. Dies gilt umso mehr, als der Beschuldigte ersichtlich um seine Überwachung durch die Ermittlungsbehörden wusste und daher ganz allgemein Anlass sehen konnte, seine Aktivitäten innerhalb der linksextremistischen Szene, etwa eine Mitarbeit an der Zeitschrift "radikal", vor diesen zu verheimlichen.
(Quelle: BGH Beschluss vom 18.10.07)
Oder aber auch: Wie dünn muss eigentlich ein Verdacht sein, damit die Strafverfolgungsorgane erkennen, dass das nicht reicht? Beispielsweise hatte die Staatsanwaltschaft Magdeburg eine Hausdurchsuchung - wohl zum Thema "falsche Verdächtigung" - aufgrund der Verwendung von "linksbündiger Times New Roman" angeordnet; das Landgericht Magedeburg hingegen meint:
"Die Auswahl einer Standardschrift, die weltweit millionenfach täglich benutzt werde, begründe keinen ausreichenden Tatverdacht, sagt Thomas Kluge, Richter am Landgericht Magdeburg. Die Durchsuchung war nicht rechtmäßig. ..."Wie wahr.
(Quelle: zdf.de)
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martina kausch,
Montag, 5. November 2007, 00:09
Mir reicht es für die nächsten Tage
weshalb ich beschlossen habe, auf meine eigene Weise zu protestieren. Alles ist nun schwarz und nichtssagend, wie es wäre, wenn uns allen der Maulkorb umgelegt würde.
Ich weiß von mindestem einem, der es ähnlich machen wird.
Ich weiß von mindestem einem, der es ähnlich machen wird.
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