Mittwoch, 7. November 2007
e-government
Die hehre Absicht ist zu loben:
..."Bürger und Wirtschaft sollen mit Hilfe der Informationstechnik umfassend und aktuell über alle Dienstleistungen der Verwaltung informiert werden. Formulare, Anträge, Vorschriften und Gesetzestexte sollen rasch und ohne Aufwand zugänglich sein...
(Quelle: Land Berlin zum e-government, Hervorhebung vom Autor)
Sucht man dann mal rein praktisch online nach dem Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin, sieht die Welt sofort ganz anders aus:
Willkommen bei der Kulturbuch-Verlag GmbH online,
der authentische Verlag für die geltenden Gesetze in Berlin

Online-Service:

Für Nicht-Abonnenten (Gäste) stehen die letzten fünf Ausgaben als eingeschränkter Lese-Service (bildkodiert) zur Verfügung.

(Quelle: Kulturbuch-Verlag)
Nix is mit "umfassend und aktuell" oder "rasch und ohne Aufwand" - im Gegenteil, es gibt gerade die letzten fünf Ausgaben des Gesetz- und Verordnungsblatts, und das auch noch nur als Bild, d.h. man kann nicht elektronisch suchen.
Ein erfolgreiches "E-Government" muss von allen Beteiligten gewollt und in seinen Zielen, Möglichkeiten und Auswirkungen bedacht werden.
(Quelle: Land Berlin zum e-government)
In der Tat: Zumindest der Kulturbuchverlag will offenkundig nicht, dass der Bürger sich "umfassend und aktuell" "rasch und ohne Aufwand" informiert. ...

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Der gute Rat: Beim Arzt
Wenn man mal krank ist (schlichte Grippe, hohes Fieber) und braucht eine Krankschreibung:

Um Gottes willen nicht als Beruf "Jurist" o.ä. angeben!

Weil, sonst kriegt man erst einmal eine halbe Stunde lang Vorträge und Aufklärungsbögen und alles Mögliche zu hören. Außerdem kriegt man ein Rezept für eine Medizin, die man nicht will und braucht, und über all dem Mist wird die Krankschreibung für den Arbeitgeber fast noch vergessen. Welchem Zweck die Show dient, ist zudem völlig unklar. Eine Aufklärung eines Patienten mit 39° Grad Fieber ist im Zweifel (= im Streitfall) unwirksam, kann man also auch lassen.

Gibt der Patient hingegen als Beruf zum Beispiel "Systemadministrator" oder so was Technisches an, muss man höchstens den Drucker neu starten, wenn der die AU-Bescheinigung nicht ausdrucken will. Das macht ein Admin aber auch noch bei 40° Grad Fieber, sozusagen im Schlaf...

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Samstag, 3. November 2007
Drucker und Linux
Um nicht immer nur den Druckern des Arbeitgebers zuzusehen, kann man sich ja auch privat einen Drucker kaufen, zumal wenn der Lebensmittelausrüster der Wahl Farblaserdrucker (einen HP Color Laserjet 2600n) im Angebot hat.

Sieht ja etwas komisch aus, das Teil. Die meisten Laser-Drucker sind mehr breit als hoch.

Tja und dann: Da denkt man doch, dass ALDI so ungefähr massenkompatibel produziert und dass deren Technik-Produkte, zumal wenn sie ein Hewlett-Packard-Label tragen, sich einfach in die heimische Rechnerwelt einfügen lassen.

Und wenn man nicht vorher recherchiert, fängt es mit der Vermutung, das wird schon geheh, an, kompliziert zu werden.

Zunächst ist es noch einfach. Der Drucker hat einen Netzanschluss, nach dem Entfernen aller Transportsicherungen (so ca. 8) und dem Einschalten zieht er sich via DHCP auch eine IP-Adresse. Und die gibt er auch preis, wenn man das LAN-Menü ausdruckt.

Dann also den heimischen Rechner mit dem Drucker vertraut machen. Anders als bei Windows, wo man einfach die CD ins Laufwerk schöbe und (zu Recht) hoffen darf, dass dann alles klappt, ist das bei Linux so einfach nicht anders.

Die erste Überraschung nach dem Aufrufen von YAST: die Suse 10.2 kennt keinen HP 2600n. Also tapfer einen der benachbarten Treiber ausprobiert (hp color laserjet 2605 klingt doch nett und HP-Drucker funktionieren ja häufig auch mit dem Treibern anderer/älterer/ähnlicher Geräte).

Denkste. Nix is. Es druckt nicht.

Nach diversen Google-, Wiki-, und Forum-Lesestunden - draußen ist es schon länger dunkel - und nach einigen zaghaften Konfigurationsfrickeleien, die alle nur Frust, aber keine Ausdrucke produzieren, findet man einen handfesten Hinweis auf den Treiber foo2hp (linux printer driver for ZjStream protocol) einschließlich tauglicher Installationsanweisung.

Nun kann man mit YAST auch einen HP 2600n installieren.

Außerdem gibt es CUPS - so ein Linux-Drucker-System, das man einfach über den Browser aufrufen kann (die zauberhafte Adresse lautet "http://localhost:631/"). Auch dort kann man einen Drucker hinzufügen (lpd/lpr-Port anklicken, IP-Adresse angeben).

Nach so langer Zeit macht am besten beides (YAST und CUPS). Mal sehen, was geht. Erwartungsgemäß geht das auch so wie in den jeweiligen Beschreibungen; bloß es druckt nicht. Immer noch nicht. So gegen 2 Uhr ist aber nicht die optimale Zeit für eine Fehlersuche. Schlafen.

Am nächsten Mittag fällt auf, dass CUPS da einen Socket-Fehler meldet. Steht zwar groß oben drüber - könnte auch eine Überschrift sein ...
Merke: Es gibt eine cups-error-Datei in /var/log/cups/error_log ... und wenn man auf debug geht, schreibt die Log-Datei wirklich jeden Scheiß mit! Nach 8 Stunden Rumprobieren ist die Log-Datei ein gutes MB groß. (Note to myself: debug-Modus demnächst wieder abstellen).

Also die ganze Sache noch einmal von vorne. Und irgendwie geht es diesmal einen Schritt weiter. Kein Socket-Fehler mehr. Man kann auch den Drucker konfigurieren, z.B. das unsägliche Letter gegen Din A4 austauschen. Oder Farbe und Schwarz-Weiß auswählen.
Dann sieht man beim Testdruck, dass die Überschrift gewechselt hat: "Host beschäftigt oder unerreichbar oder so..." Pingen funktioniert aber.

Bei genauem Hinsehen fällt endlich die IP-Adresse "192168.178.22" auf. So richtig standardkonform ist die ja nicht. Ein "." mehr zwischen "192" und "168" wäre schön. Alles wieder rückgängig, Drucker löschen und neu installieren, mit richtiger IP-Adresse - und zum ungefähr hundertsten Mal "Test" drucken - gut, dass die Buttons vom Anklicken nicht abnutzen.

Und was soll man glauben - es druckt. Wunder der Technik. Wenn einem so etwas Schönes widerfährt, ist das doch einfach einen guten Schluck Rotwein wert.

Nachtrag und Update 29.06.2008:
Beim nochmaligen Lesen fällt auf, dass nicht die ppd-Datei der springende Punkt ist, sondern man muss tatsächlich so eine Art Druckerumgebung von "foo2hp" installieren: mit "wget", "make" und "make install" - das komplette Programm. Funktioniert!
Es schadet natürlich nicht, wenn man auch die richtige IP verwendet....

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Dienstag, 30. Oktober 2007
Radikale Ermittlungen
Wie das in der Praxis aussieht, wenn man vom BKA observiert wird, beschreibt annalist (z.B. knackende Handies, knisternde Fernseher, abstürzendes Ubuntu, und regelmäßiger Kontakt mit jungen kurzgeschorenen Männern).

Wie sich der Anlass für die Überwachung (Haftbefehl wegen Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung) in der höchstrichterlicherlichen Rechtsprechung liest:
"... Durch die Ermittlungen wird belegt: Die Kontaktaufnahme zwischen den beiden geschah über den E-Mail-Account "o @yahoo.de". In dessen Entwurfsordner speicherten (jedenfalls auch) der Beschuldigte und L. beim Besuch von Internetcafés verschlüsselte Nachrichten, die vom jeweils an-deren beim Aufruf des Accounts gelesen werden konnten, ohne dass sie als E-Mail verschickt werden mussten.

Ein solches Vorgehen deutet zwar darauf hin, dass der Beschuldigte seine Kontakte zu L. und die mit diesem zu besprechenden Themen geheim halten wollte. Ohne eine Entschlüsselung der in den Nachrichten verwendeten Tarnbegriffe und ohne Kenntnis dessen, was bei den - teilweise observierten und auch abgehörten - Treffen zwischen dem Beschuldigten und L. besprochen wurde, wird hierdurch eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in die "militante gruppe" jedoch nicht hinreichend belegt. Dies gilt umso mehr, als der Beschuldigte ersichtlich um seine Überwachung durch die Ermittlungsbehörden wusste und daher ganz allgemein Anlass sehen konnte, seine Aktivitäten innerhalb der linksextremistischen Szene, etwa eine Mitarbeit an der Zeitschrift "radikal", vor diesen zu verheimlichen.
(Quelle: BGH Beschluss vom 18.10.07)
Beruhigend, dass man "linksradikal" sein darf, ohne sich strafbar zu machen. Und wenn man die Beobachtungen von annalist liest, kommt man unweigerlich zu der Frage, ob die observierende Behörde, hier wohl das Bundeskriminalamt für die Bundesanwaltschaft, eigentlich immer so auffällig zu Werke geht.

Oder aber auch: Wie dünn muss eigentlich ein Verdacht sein, damit die Strafverfolgungsorgane erkennen, dass das nicht reicht? Beispielsweise hatte die Staatsanwaltschaft Magdeburg eine Hausdurchsuchung - wohl zum Thema "falsche Verdächtigung" - aufgrund der Verwendung von "linksbündiger Times New Roman" angeordnet; das Landgericht Magedeburg hingegen meint:
"Die Auswahl einer Standardschrift, die weltweit millionenfach täglich benutzt werde, begründe keinen ausreichenden Tatverdacht, sagt Thomas Kluge, Richter am Landgericht Magdeburg. Die Durchsuchung war nicht rechtmäßig. ..."
(Quelle: zdf.de)
Wie wahr.

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