Freitag, 14. März 2008
Kolumba, das etwas andere Museum
In Köln gibt es seit einigen Monaten neu "Kolumba", das ehemalige Diözesanmuseum.

Und während das "alte" Museum klassisch orientiert war und einem erklärte und zeigte, kommt das neue Kolumba ganz ohne jede Erklärung aus. Da stehen Sachen aus dem Jahr 2000 neben Sachen aus dem 14. oder 15. Jahrhundert.

Das kann seinen Reiz haben. Allerdings nur, wenn man die Assoziationen der Museumsmacher teilt. Wer zum Beispiel bei
"Was haben Bügeleisen der letzten 80 Jahre mit Vasen, Kaffeekannen, Hausaltären, Aquamanilen usw. gemeinsam?"
feststellt, dass die Worte alle auf "n" enden, kommt damit nicht recht weiter. "Gebrauchsgegenstände" wäre die weiterführende Assoziation gewesen. Die muss man aber erst einmal haben.

Auch anderwo erntet man einen Rüffel, wenn man die Gedanken der Chef-Musealen nicht teilt. So fordert man einerseits architektonisch auf, der Kunst näher zu treten (Fenster vom Boden bis zur Decke, keine Fugen zwischen Boden und Wand, weitestgehend einheitliche Farbgebung von Böden und Wänden), man verzichtet einfach auf alles Trennende. Andererseits gibt es in einem Raum eine anspruchsvoll gestylte Bank mit einem eigentlich alltäglichen Garderobenständer daneben. Die Bank dient dem Besucher, er darf und soll sich darauf setzen. Der Garderobenständer ist Bestandteil eines Kunstwerks (Bild rechts von Jannis Kounellis "Tragedia Civile" bei west.art - WDR) und darf "natürlich" keinesfalls als Garderobenständer benutzt, ja noch nicht einmal angefasst werden.

Hier also ganz klassisches Museum mit "Anfassen verboten" - dort eine Architektur, die einem "Anfassen erlaubt" suggeriert. Ähnlich weit klafften Theorie und Praxis schon auf der documenta auseinander.

Allerdings ist St. Kolumba, eine im 2. Weltkrieg gründlich zerstörte Kölner Pfarrkirche, ein schönes Beispiel dafür, dass selbst Kirchen, die als Kultstätten eigentlich dem zerstörerischen Zugriff noch stärker entzogen sind als die hergebrachte "Kunst", letztlich alles andere als unantastbar sind.

Die "Madonna in den Trümmern" hat wundersamer Weise den Bombenhagel unversehrt überstanden - und auch diesen Museumsneubau. Die ihr zu Ehren nach dem Krieg errichtete Kapelle ist in den Museumsbau integriert.

Der Architekt, Peter Zumthor (Link zur Wikipedia), hat hier ein gutes Gebäude geschaffen mit ebensoviel Eigenarten wie letztlich auch das Museum selbst. Es ist entgegen dem weltweit geltenden Grundsatz "Museen sind montags geschlossen" nicht montags, sondern dienstags zu. Und Kinder bis 18 (!) haben freien Eintritt! Zu diesen Überraschungen passt es dann auch, dass unklar ist, wo man sich setzen oder wo man etwas anfassen darf.

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Donnerstag, 13. März 2008
Wurst
"Wenn die Wurst so dick wie's Brot ist,
ist es Wurst, wie dick 's Brot ist."
(Quelle: Signatur auf Stophiphop)
Ein kleines Stückchen Alltagspösie auf der Suche nach einem Moment der Ablenkung: Wenn man mal lesen will, wie ein "Hax0r" versucht, die allgegenwärtige IP 127.0.0.1 zu hacken...

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Mittwoch, 27. Februar 2008
Nichtiges
Wichtiges: Das Bundesverfassungsgericht hat Bestimmungen des nordrheinwestfälischen Verfassungschutzgesetzes zur Online-Durchsuchung für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt.

Gut so.
"§ 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG, der den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt ("Online-Durchsuchung"), verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und ist nichtig. Die Vorschrift wahrt insbesondere nicht das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Zudem ist der Eingriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen.
(Quelle: Pressemitteilung des BVerfG vom 27.2.2008)
Noch einmal: Das muss man nicht weiter kommentieren - das kann man einfach mal so gut finden, auch wenn man das zitierte "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" so nirgends im Grundgesetz finden wird. Das ist dann die Rechtsfindung des Bundesverfassungsgerichts.

Unwichtiges:

Phoenix hat die Urteilsverkündung übertragen.

Dabei sieht man einige Prozessvertreter eifrig mitschreiben, obwohl die oben genannte Pressemitteilung schon im Netz steht und die Urteilsbegründung [edit 12:30 Uhr: demnächst] jetzt wohl auch online verfügbar sein wird ist. Nun ja, mitschreiben kann man ja mal - zumindest hilft es einem, das mündlich Verkündete zu strukturieren.

Warum aber einer der Prozessbeteiligten einen "Schönfelder" (Bild rechts aus der Wikipedia) mit in die Verhandlung geschleppt hat, bleibt unerfindlich. Von den geschätzten 3.000 Gramm der Loseblattsammlung sind vielleicht die ersten 100 Seiten (die mit dem Grundgesetz) in der Verhandlung nützlich. Der Rest ist Zivilrecht (BGB etc.), also ca. 95 % unnützer Ballast.

Nachtrag bzw. Update:
Obiges schrieb der Autor in dem festen Vertrauen darauf, dass das, was er während Studium und Referendariat - im letzten Jahrtausend - erfahren hat, noch immer gültig ist. Ist es aber nicht - richtig nichtig ist es. Denn wenn man den Artikel zum Schönfelder in der Wikipedia nachliest, erfährt man, dass das Grundgesetz in den neueren Auflagen des Schönfelders gar nicht mehr enthalten, sondern in einen Ergänzungsband ausgelagert worden ist ... Das spricht für 100 % unnützer Ballast (oder für eine alte Auflage des Schönfelders).

Immerhin nett, dass Phoenix bzw. das ZDF das so einblenden: erst die Nahaufnahme des Schönfelders, dann das Herauszoomen, bis man auch die schlauen Köpfe sieht, die da Eulen nach Athen Schönfelder nach Karlsruhe tragen...

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