Dienstag, 25. Januar 2011
Sicherheitsverwahrung
Derzeit diskutiert Deutschland über die Sicherheitsverwahrung (die polizeiliche "Rund-um-die-Uhr-Bewachung" eines ehemaligen Sexualverbrechers in Heinsberg ist gerade gestern für rechtmäßig erklärt worden). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hingegen hält deutsches Sicherheitsverwahrungsrecht für unvereinbar mit der Menschenrechtscharta.

Da werden die richtig dicken Kaliber diskutiert. Und man weiß auch nicht so genau, was man eigentlich meinen soll.

Dann aber gibt es auch so was:
...Das Essener Landgericht hat einen 62-Jährigen, der einen großen Teil seines Lebens mit Drogenhandel finanziert hat, zu sechseinhalb Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Er will in Revision gehen

Fast schon als Berufsverbrecher sieht Psychiater Dr. Sven Kutscher den 62-jährigen Ewald N., der einen großen Teil seines Lebens mit Rauschgifthandel finanzierte. Jetzt gab es die Quittung für den Altenessener: Die XVII. Strafkammer des Landgerichtes ordnete seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (SV) an und verhängte außerdem sechseinhalb Jahre Haft wegen seines schwunghaften Handels mit Marihuana. In fünf Fällen hat er im Zeitraum Mai bis Juli vergangenen Jahres die Droge im Kilobereich aus den Niederlanden bekommen oder selbst abgeholt haben.
(Quelle: Der Westen)
In der Tat kann das Essener Landgericht sich dazu auf das Strafgesetz beziehen:
Zu den Straftaten, die bei einer wiederholten Verurteilung auch eine Sicherheitsverwahrung in Betracht kommen lassen, gehört gemäß § 66 StGB auch die wiederholte Verurteilung nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Sicherheitsverwahrung wegen wiederholtem Marihuana-Dealen auf der einen Seite - auf der anderen Seite keine Sicherheitsverwahrung trotz wiederholter Vergewaltigung und trotz schlechter Zukunftsprognose!

Da hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wohl zu Recht das deutsche Sicherheitsverwahrungsrecht mit einem dicken Fragezeichen versehen.

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Dienstag, 18. Januar 2011
der Geburtsfehler des Internets
Gesagt ist gesagt - und das ist dann nicht die Gnade, sondern der Fluch der späten Geburt:
"Den Geburtsfehler des Internets - kostenlose Inhalte - zu beseitigen ist aber schwierig und langwierig."(Quelle: Tagesspiegel)
Gesagt hat es die Intendantin des WDR - die Leiterin des größten deutschen Senders. Das macht es aber nicht richtiger:

Teuer zu bezahlende Inhalte im "Netz" gab es schon seit den 80ern, z.B. bei BTX (9 Pfennig pro Seite, das waren so gefühlte 200 Zeichen - oder 19 Pfennig die Minute, bei den damals langsam reagierenden Modems war das für einen Studenten/Referendar unbezahlbar.
Daher hat das auch kaum einer gemacht, weil eben zu teuer und technisch nicht überzeugend. Gegenthese: Ohne kostenlose Inhalte gäbe es das heutige Internet gar nicht...

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Montag, 17. Januar 2011
iPhone: das Schön-Wetter-Telefon
Ob das iPhone überhaupt ein Telefon ist oder eher doch so ein Computer-Dings mit Telefonfunktion, soll hier unentschieden bleiben.

Der durchschnittliche Deutsche wird es jedenfalls als "Händi" kaufen. Dabei kann man allerdings Überraschungen erleben:
Bei frostigen Temperaturen musste eine aus Norwegen stammende iPhone-Nutzerin feststellen, dass ihr Smartphone zu Bruch gegangen ist. Für das Unternehmen aus Cupertino stellt dies keinen Garantiefall dar.
...
Von Apple erhielt sie allerdings nur eine Absage. Begründet wurde dies damit, dass das Smartphone nicht für den Einsatz bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt gemacht sei. Von offizieller Seite her sind Temperaturen zwischen 0 und 35 Grad in einem akzeptablen Bereich, berichtet 'Mobilecrunch'.

(Quelle: Winfuture.de)
"California Dreamings" - all the skies are blue - und Temperaturen unter 0 Grad gibt es da auch nicht.

Gut, dass der Winter in Deutschland gerade Pause macht.

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