Mittwoch, 11. Januar 2012
Väter und Töchter!
Da war im Sommer mal von einem kompromittierten Server der Bundespolizei (ehemals Zoll) die Rede, mit dem Unterton einer ernsthaften quasiterroristischen Bedrohung.

Das hat teilweise wohl auch gestimmt, aber eigentlich war es ganz anders:
...
Ein spektakulärer Hackerangriff auf die Bundespolizei geht nach SPIEGEL-Informationen offenbar auf ein kompliziertes Vater-Tochter-Verhältnis zurück. Kölner Fahnder ermitteln gegen einen hohen Beamten der Bundespolizei aus Frankfurt am Main.

Der Mann hatte seiner Tochter einen Trojaner auf den Rechner gespielt, um ihr Treiben im Internet zu überwachen. Die Tochter hatte allerdings einen Freund aus der Hackerszene, dem die Spionage auffiel.

Um es dem neugierigen Vater heimzuzahlen, drang der Hacker in dessen Computer ein. Dort sah er, dass der Polizist dienstliche Mails an seinen Privatrechner umgeleitet hatte. Das ebnete dem Hacker den Weg ins Innere der Bundespolizei. ....
(Quelle: Spiegel online)
So ist also der Nimbus der ach so hochkriminellen Hacker-Szene auf ein klassisches Vater-Tochter-Drama reduziert. Es menschelt, auch in der Welt des Cyber-Crimes.

Nebenbei fragt sich der Vater von vier Töchtern:
Was ist das für ein Vater-Tochter-Verhältnis?

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Dienstag, 10. Januar 2012
Hab ich doch schon immer gesacht...
Vor Jahr und Tag blockierte der (damalige) Chef bei der Anmietung eines neuen Gebäudes die Ausstattung des Sitzungssaals mit hinreichenden Strom- und Netzwerkanschlüssen. Und die Vorbereitung des Raums für eine brauchbare Beamer-Festinstallation wurde auch gecancelt.

Der neue Chef will nun - 2 Jahr nach Bezug des Gebäudes - den Sitzungssaal auf den Stand der Technik bringen. Dummerweise ist das jetzt aber richtig teuer (z. B.Estricht und Deckenverkleidung aufmachen und erneuern). Also wird wahrscheinlich wohl doch wieder lieber "gefrickelt".

Man hat schon eine Kerbe im Mund vom "jedes mal auf die Zunge beißen", wenn man "Siehste... " sagen wollte.

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Sonntag, 8. Januar 2012
Brech-Durchfall
Unter angehenden Juristen gab es eine hochinfektiöse Krankheit: der Brech-Durchfall. Er trat vor allem an Examensklausurtagen auf und ermöglichte nach einem entsprechenden amtsärztichen Attest eine Wiederholung der Klausur nach der Gesundung.

Keine Ahnung, wie das heute ist. Bei der Zähigkeit, mit der Juristen ihre Ausbildungsstrukturen gegen Änderungen verteidigt haben, ist anzunehmen, dass sich daran nicht allzu viel geändert hat.

Wenn einen jetzt rund 30 Jahre nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen diese Krankheit tatsächlich überwältigt, werden Erinnerungen an damals wach - an die Erzählungen, welche Symptome beim Amtsarzt vorzubringen waren, aber auch an das mulmige Gefühl im Bauch, das einen in den Stunden vor der Klausur befiel.

Tatsächlich lässt der akute Brech-Durchfall sämtliche Gedanken auf die körperlichen Basisfunktionen konzentrieren. Gedanken an z. B. Hypothekenrecht (damals ein ganz übler Krankheitserreger) oder heutzutage z.B Fehler bei der IP-Telefonie sind ausgeschlossen.

Heute - am Tag danach - kann man immerhin schon wieder bloggen. Arbeitgeberfreundlich nimmt man seine Krankheitstage nämlich am Wochenende.

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