Samstag, 28. Oktober 2017
#ich-nicht
Seit einigen Wochen rauscht unter dem Hashtag #metoo eine Welle der Empörung durch die Medienwelt: Welch große Überraschung, dass ein eher alter und unattraktiver, aber (einfluss-)reicher Mann jungen attraktiven Frauen an die Wäsche will!

Der unvergleichliche Herr Fischer hat dafür mal wieder in der ZEIT vom Leder gezogen (lässt sich leider nur mit einer Registrierung lesen). Einer der Highlights:
..."Ich auch": Was heißt das überhaupt? Ich auch – was? Auch ich wurde missachtet, selektiert, ausgeschieden, ausgenutzt und gequält: weil ich schwach war, schwul, linksradikal, vorbestraft, weiblich, ausländisch, furchtsam, unerfahren. Große Überraschung! Wer hätte gedacht, dass es so etwas gibt? Oder vielleicht andersherum: Auch ich wurde bevorzugt, weil ich eine Deutsche war, weil ich Ja zu allem gesagt habe, weil ich Chefs nach dem Maul geredet habe, weil ich mich nachgiebig, flexibel, opportunistisch zeigte, weil ich mich von erbärmlichen Wichtigtuern zum Abendessen einladen ließ und ihnen menschliches Interesse vorspielte. Weil ich auf dem Weg zum Taxi mein Händchen auf seinen starken Arm legen musste, weil die Clutch so schwer war und die Absätze so mörderisch und weil ich dachte: Vielleicht hilft es ja. Wie entwürdigend, wie grauenhaft!
...
(Quelle: ZEIT.de)
Man muss Fischer nicht mögen. Aber dass es auch das andere Verhalten der Frauen ("mit einem kurzen Röckchen und einer knappen Bluse gibt es bei Prof. XYZ einfach eine bessere Note") gibt, ist einerseits Allgemeinwissen, andererseits alles andere als in Ordnung. Die sich derzeit outenden metoo-Frauen haben jedes Recht, das (meist strafbare) Verhalten alter Säcke anzuprangern .

Ob es hilft? In der besten aller Welten werden sich zukünftig alle alten Männer nur noch korrekt verhalten. Nur leben wir in einer normalen Welt, in der es abweichendes Verhalten (geschmacklos bis kriminell) dazu gehört. Und wer weiß, vielleicht hat es auch etwas Gutes, dass die Welt so "bunt" ist, wie sie ist.

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es ist alles relativ !
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Der Normalo-Mann orientiert sich im Verhalten und Fehlverhalten wesentlich an der Strafe, die ihm droht. Natürlich zählen für ihn auch moralische Gründe.

Ich beginne mit einem unverfänglichen Beispiel:

* Ein Mann fährt mit seinem BMW auf einer gut ausgebauten Bundesstraße 180 km/h. Er denkt sich gar nix dabei, weil ihn die Polizei mit großer Wahrscheinlichkeit nicht blitzt; also bleibt das für ihn ohne Konsequenzen! Sonst ist der Führerschein weg.

* Um 1990 war es noch üblich, dass manche betrunkenen Männer in einer Bar der Kellnerin auf den A****llerwertesten gegriffen haben. Dafür hatte sie ihm ein Bier mehr verrechnet, anstelle den Mann bei der Polizei an_zu_zeigen. Heute muss der übergriffige Mann damit rechnen.

* Es gibt in geringer Zahl sehr triebhafte Frauen, die gleichzeitig wenig Hemmungen haben. Diese Frauen suchen den Körperkontakt mit dem Mann der Begierde. Die Männer finden das meist lustig, sie würden die Frau keinesfalls bei der Polizei anzeigen.

Fazit:

Wenn eine erwachsene Frau sexuell belästigt wird, soll sie den Täter unverzüglich bei der Polizei anzeigen - und nicht 5 Jahre damit warten.

Wenn einen jugendliche Person oder ein Kind derart belästigt wird, sollte es/sie sich an eine Vertrauensperson wenden (Mutter, Lehrer(in)), damit die Sache ebenfalls angezeigt wird.

Alle das gilt auch bei Vergewaltigung und Missbrauch,...

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Wenn eine erwachsene Frau sexuell belästigt wird, soll sie den Täter unverzüglich bei der Polizei anzeigen - und nicht 5 Jahre damit warten.
Ja!
Ich glaube nicht, dass man als normaler Mensch jedes kriminelle Verhalten anderer anzeigen sollte (die wenigsten von uns eignen sich als Blockwarte). Etwas anders bei sexuellen Übergriffen: da begünstigt Wegsehen, dass der/die Täter/in sich weiter so verhält.

Etwas anders liegt der Fall dann, wenn das Strafrecht etwas "schief gewickelt" ist. Herr Fischer beschreibt das so:
[seit 2016] ist es strafbar, eine andere Person in einer Weise zu berühren, die "nicht erheblich" ist. Auch ist es seither strafbar, in einer Gruppe anwesend zu sein, in der irgendeine andere Person eine nochmals andere Person berührt – auch wenn man davon weder etwas weiß noch es will.
Das ist ein Paragraf (§ 184j StGB), der dazu da ist, die unbefriedigende Aufklärung der Übergriffe der Silvesternacht in Köln und anderswo zu kaschieren, indem man die Strafbarkeitsgrenzen ausdehnt.

Hier würde ich ja riskieren, selbst eventuell wegen "anwesend sein" bestraft zu werden, wenn ich den Grapscher anzeige.

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ich habe mich nicht klar genug ausgedrückt
Ich meinte damit, dass jede betroffene Frau, Mädchen, jedes betrofffene Kind, den Täter anzeigen sollte, wenn sie selber das Opfer des Sexuellen Übergriffes geworden ist. Das gilt auch für die Vertrauensperson eines Kindes (Unmündigen).

Ich meinte nicht die Blockwart-Mentalität, andere Leute wegen jeder Kleinigkeit anzuzeigen - etwa wegen Falschparken auf dem Behinderten-Parkplatz. Da haben Sie mich falsch verstanden ;)

Klar darf man nicht alle Regelverstöße anderer Personen tolerieren, da muss man sorgfältig abwägen.

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Acknowledged!
Uneingeschränkte Zustimmung!

(Wollte auch nicht widersprechen, sondern nur auf die Probleme aufmerksam machen, die entstehen, wenn man dem Strafrecht und/oder dem Staat mehr anzeigt, als dort verdaut werden kann).

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