Donnerstag, 25. Januar 2007
Gnade vor Recht
varzil, 11:30h
Da diskutiert das Volk lang und breit darüber, ob die zu lebenslanger Haft verurteilten Terroristen (Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt u.a.) begnadigt werden sollen.
Dabei ist von einem "Anspruch auf Gnade" die Rede, den die Terroristen verwirkt hätten. Zumindest sollten sie Reue zeigen, wenn sie Gnade wollten. Die Stimmung im Volk gibt wahrscheinlich ein Zitat von Manfred Rommel nach dem Selbstmord von Ensslin, Baader und Raspe wieder.
Die Medienszene oberhalb des "BILD-Niveaus" geht differenzierter mit dem Thema um. Aber auch hier werden immer wieder rechtliche Kategorien mit dem Gnadenerweis vermengt. Dabei geht es bei "Gnade" doch gerade nicht um Recht:
Das hindert nicht, die Frage der Haftentlastung rational abzuwägen:
Der Staat - bzw. das für ihn handelnde Organ - sollte sich von dieser Emotionalität jedoch freimachen.
Dabei ist von einem "Anspruch auf Gnade" die Rede, den die Terroristen verwirkt hätten. Zumindest sollten sie Reue zeigen, wenn sie Gnade wollten. Die Stimmung im Volk gibt wahrscheinlich ein Zitat von Manfred Rommel nach dem Selbstmord von Ensslin, Baader und Raspe wieder.
- "...Der Stuttgarter Oberbürgermeister Manfred Rommel wusste von Leuten, die die toten Terroristen am liebsten in die Müllverbrennung geworfen hätten; er stemmte sich gegen den Sturm der Empörung, besorgte den Toten ein Gemeinschaftsgrab auf dem Dornhaldenfriedhof: ,,Mit dem Tod endet die Feindschaft‘‘, sagte er. Als Rommel vor fünf Jahren dazu befragte wurde, meinte er: Die Situation von damals erinnere ihn ein bisschen an die Zeit nach dem Anschlag auf das World Trade Center...."
(Quelle: Heribert Prantl in Sueddeutsche.de)
Die Medienszene oberhalb des "BILD-Niveaus" geht differenzierter mit dem Thema um. Aber auch hier werden immer wieder rechtliche Kategorien mit dem Gnadenerweis vermengt. Dabei geht es bei "Gnade" doch gerade nicht um Recht:
- "Unter Gnade versteht man eine wohlwollende Zuwendung an einen Abhängigen; der Gnadenempfänger ist der Willkür des Gewährenden ausgeliefert. ..."
(Quelle: Wikipedia)
Das hindert nicht, die Frage der Haftentlastung rational abzuwägen:
- "... ist es wenig hilfreich, von ideologischen Tätern wie den einstigen Kadern der RAF - die man damals doch ausdrücklich als "gemeine Verbrecher" aburteilen wollte - mehr zu verlangen als von einem beliebigen Mörder, der im Affekt oder aus niedrigen Beweggründen gemordet hat; oder selbst mehr als von NS-Tätern. Eine wirkliche Reue oder tiefere Einsicht in die eigenen Motive ist bei jemandem, der ohne Not getötet hat, eine seltene Ausnahme, eben weil der Mord im Mörder selbst eine verödete Zone hinterlässt.
Aus genau diesem Grund ist es auch ein Gebot des moralischen Selbstschutzes einer Gesellschaft, nicht den Impulsen von Rache und Vergeltung nachzugeben und ihrerseits Leben auszulöschen. ...
Eine wörtlich genommene Praxis "lebenslänglicher" Haft wäre aber nichts anderes als eine besonders grausame Form der Todesstrafe. ...
Der einzige Grund, irgendjemanden über mehr als ein Vierteljahrhundert hinaus in Haft zu halten, kann allein die Gefahr eines Rückfalls sein. Diese Gefahr kann gerade bei ideologischen Tätern wie den ehemaligen RAF-Kadern heute ausgeschlossen werden - und das mit sehr viel größerer Zuverlässigkeit als im Fall des zitierten "gemeinen Mörders", der eher schon in einen blinden Wiederholungszwang geraten kann. Ideologische Täter sind eben keine Einzeltäter, sondern handeln ausschließlich in ihrer Gruppe und in ihrem politisch-weltanschaulichen Kontext. Beides ist für Mohnhaupt, Klar und die anderen entfallen. Nicht nur die RAF hat sich formell aufgelöst, sondern auch das sie umgebende Milieu. ...."
(Quelle: Gerd Koenen in Spiegel online)
Der Staat - bzw. das für ihn handelnde Organ - sollte sich von dieser Emotionalität jedoch freimachen.
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