Der Kreisel lebt
So wie hier jüngst an der Kreuzung K 12n mit der K 5 nahe Alfter (Bild:
Generalanzeiger Bonn) wird seit etlichen Jahren nun eine Ampel-Kreuzung nach der anderen durch einen Kreisverkehr ersetzt.
"...Wie berichtet, war ihre 19-jährige Tochter Linda im August 2004 auf dem Weg von Oedekoven, wo ihr Freund wohnte, ins heimatliche Lohmar tödlich verunglückt. Ein Zeitpunkt, zu dem der Verkehr an der stark frequentierten Stelle lediglich per Stoppschild geregelt war. Seit der Eröffnung der K 12n am 1. April vergangenen Jahres bis Anfang Oktober hatten sich auf der Strecke 23 Verkehrsunfälle ereignet, zumeist verursacht durch überhöhte Geschwindigkeit.
Der 35 Meter breite Kreisel, den die Stadt Bonn finanziert, kostete rund 230 000 Euro. Empfohlen hatte die Anlage die Unfallkommission, der Vertreter aus Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis angehören.
..."(Quelle: Generalanzeigers Bonn)
In den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts hatte die Republik noch viel Mühe aufgewendet, um diverse alte Kreisverkehre zu Ampelkreuzungen umzubauen. Zuletzt hatte es Ende der Neunziger den Verteilerkreis im Süden Kölns erwischt - er wurde zwar nicht abgebaut, aber durch eine Ampelanlage sozusagen "kastriert".
Seit Ende der Achtziger ist allerdings auch schon wegen der Unterhaltskosten der Ampelanlagen ein Umdenken und ein erneutes Umbauen im Gang. Denn ein Kreisverkehr geht weniger schnell kaputt als eine Ampel, funktioniert auch bei Stromausfall und kostet alle Beteiligten weniger - in der Regel braucht der Autofahrer auch nicht vollständig anzuhalten (= Benzinersparnis). (Details zur Geschichte des Kreisverkehrs bei
wikipedia.de).
Inzwischen hat selbst der Gesetzgeber geschaltet und ein neues Verkehrszeichen, das ungefähr so wie das alte aus den Fünziger Jahren aussieht, geschaffen. Nur die alte Wirkung: "Kreisverkehr hat Vorfahrt" hat das Zeichen nicht mehr. Dafür braucht man heute ein weiteres Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"
"§ 9a StVO:
(1) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig....(Quelle:Juris)
Übrigens: Über die weiße durchgezogene Linie innen im Kreisverkehr (s.o.) darf man nur drüber fahren, wenn das bauartbedingt unvermeidbar ist (vgl.
§ 41 Abs 3 Nr. 3 StVO:
" ...Begrenzt die durchgehende Linie die Mittelinsel eines Kreisverkehrs,darf sie nur im Fall des § 9a Abs. 2 Satz 2 überfahren werden."
Varzil wundert vor allem, dass beim Neubau der K 12n bei Alfter nicht direkt ein Kreisverkehr, sondern erst eine Stoppstraße gebaut wurde.
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