Donnerstag, 8. September 2005
Irak-Krieg völkerrechtswidrig
Man könnte meinen, die SPD packe die Debatte aus dem Wahlkamp 2002 wieder aus der Mottenkiste aus:
    "...Gegen den am 20. März 2003 von den USA und vom Vereinigten Königreich (UK) begonnenen Krieg gegen den Irak bestanden und bestehen gravierende rechtliche Bedenken im Hinblick auf das Gewaltverbot der UN-Charta und das sonstige geltende Völkerrecht. Für den Krieg konnten sich die Regierungen der USA und des UK weder auf sie ermächtigende Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates noch auf das in Art. 51 UN-Charta gewährleistete Selbstverteidigungsrecht stützen. ...
Doch nicht SPD oder PDS, sondern das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 21.06.2005 einem Major der Bundeswehr Recht gegeben und dabei den oben zitierten Leitsatz geschaffen.

Der Major hatte in zwei Fällen seine Mitarbeit im Dienstbetrieb unter Hinweis darauf verweigert, dass er eine indirekte Förderung des Irak-Krieges nicht ausschießen könne.

Hinweis:
    Wer die 136 Seiten des Urteils nicht lesen mag, sei die Story bei Spiegel online empfohlen. Viel bleibt danach von der angeblich neutralen Einstellung Deutschlands im Irak-Krieg nicht übrig.
Schön, dass Gerichte Unrecht beim Namen nennen.
Schade, dass die Politik das voraussichtlich wieder einmal ignoriert.
Bemerkenswert, dass die Bundeswehr den Soldaten zunächst einmal einer stationären psychiatrischen Untersuchung ("Klapsmühle" steht da tatsächlich S. 20 im Urteil) unterzogen hat.

Motto: wer eine eigene Meinung zu Recht und Gesetz hat, muss verrückt sein.

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