Vogelspinne fährt Straßenbahn
Da war einer mit seinem Einkauf nicht zufrieden und schickte ihn per Straßenbahn zurück:
(Bild aus dem Bonner Generalanzeiger-online)
"... Der Stadtbahnfahrer der Kölner Verkehrsbetriebe hatte, bevor er am Dienstagabend an der Haltestelle Stadthalle in Bad Godesberg die Fahrt mit der Linie 16 aufnehmen wollte, beim Kontrollgang auf einem Sitz eine durchsichtige Plastikschachtel entdeckt. Darin krabbelte eine schwarze Spinne umher. Er eilte nach vorn und rief über Funk die Leitstelle der Stadtwerke Bonn (SWB) um Hilfe: "Ich habe hier eine riesige lebende Vogelspinne." ...
(Quelle: Bonner Generalanzeiger)
Das kann man so machen, muss es aber nicht. Hintergrund ist, dass der Besitzer die Spinne loswerden wollte. Auch das kann man so machen: er hat einen deutlichen Hinweis gegeben, dass die Spinne wieder an den Verkäufer zurückgelangen soll.
(Bild "Psalmopoeus irminia" aus der wikipedia) Es handelte sich um den Beleg über den Kauf einer Vogelspinne in einem Kleintiergeschäft in Köln. Auf der Rückseite stand: "Bitte bringen Sie die Spinne in den Pet-Shop nach Köln-Niehl zurück." Jetzt ermittelt die Polizei und versucht, den Käufer zu finden.
(Quelle: Bonner Generalanzeiger
Juristisch korrekt ist diese Art von Wandlung nicht.
Varzil kann sich eine schönere Straßenbahn-Begleitung vorstellen.
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