Montag, 20. März 2006
Kartoffelsorten-Recht
Nichts Böses ahnend liest man im Rahmen der (wenigen) kinderwochenendlichen "Ruhe"-Momente in einem Prospekt des Warenversenders Manufactum:
    Unerwünschte Kartoffelsorten. Nur für die Vitrine
    Zur Aussaat und Vermehrung bieten wir Ihnen diese seltenen Knollen nicht an (denn dann wären sie Pflanzgut, was sie aber nicht sein dürfen), zur Verspeisung bieten wir sie Ihnen auch nicht an (denn dann wären sie Speisekartoffeln, was sie aber infolge mangelnder Sortenreinheit und uneinheitlicher Kocheigenschaften auch nicht sein dürfen).

    Lassen Sie sie daher weder in einen Kochtopf noch in ein gut vorbereitetes Kartoffelbeet fallen – letzteres vor allem dann nicht, wenn Sie sie einige Wochen vor dem Legen zwischen den Augen geteilt haben sollten, denn dann wachsen noch viel mehr daraus, und das darf nicht geschehen.
    (Quelle: Manufactum)
Offenkundig werden Kartoffeln angeboten. Allerdings weder Saatkartoffeln noch Speisekartoffeln, sondern lediglich Kartoffen zum Ansehen. Spätestens seit dem Streit um "Linda" weiß man, wie kompliziert Kartoffelsortenrecht sein kann.

Manufactum machte früher Reklame für die "guten Dinge". Das hier liest sich fast subversiv: was genau man alles nicht tun darf, damit nicht doch Saatgut entsteht.

Egal, ob Kartoffelsaatgut-Recht nun auf EU-Normen oder auf original deutschem Gesetzgebungsgeist beruht: Es klingt nach Unsinn, wenn man Kartoffeln nur als Anschauungsmaterial verkaufen darf...

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