Montag, 17. September 2007
Über das Abschießen von Flugzeugen und von Menschen
Schießen gehört zum Soldat-Sein einfach dazu. Wer nicht schießen ("Bumm"-Machen) will, sollte einfach nicht Soldat werden. Anders ein Verteidigungsminister - seine Arbeit besteht ausschließlich auf Schreibtischtäterschaft.

Allerdings färbt es offenkundig gelegentlich ab, wenn man sich mit vielen Bumm-Machern umgibt. So macht also auch Jung einfach mal "Bumm":
Bei einem Terrorangriff würde Verteidigungsminister Franz Josef Jung ein entführtes Passagierflugzeug notfalls ohne gesetzliche Grundlage abschießen lassen. "Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen“, sagte der CDU-Politiker dem Magazin Focus laut Vorabmeldung vom Sonntag.

Es gebe das Recht des übergesetzlichen Notstandes. Der Minister erklärte, er wünsche sich eine verfassungsrechtliche Klarstellung.
(Quelle: Sueddeutsche.de)
Bumm.

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht vor anderthalb Jahren schon Eindeutiges dazu gesagt.
Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.
(Quelle: Bundesverfassungsgericht, mehr dazu bei Koriander)
Das ist nun offenbar zu hoch für Verteidigungsminister. Daher Klartext. Der Staat darf nicht auf Unschuldige schießen. Punkt.

Auch nicht, wenn der Staat durch den Verteidigungsminister höchstpersönlich vertreten wird. Punkt.

Und schon gar nicht im Verteidigungsfall, wie da einige anzudeuten scheinen:
"...Das Gericht befasste sich bei seiner Entscheidung nicht mit der Frage, wie die rechtliche Situation im Verteidigungsfall zu bewerten ist. ..."
(Quelle: Sueddeutsche.de)
Im Verteidigungsfall ist der Verteidigungsminister nämlich gar nicht mehr die letztentscheidende Instanz - DOPPELPUNKT
Art. 115b GG
Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.
(Quelle: Art. 115b Grundgesetz)
Sind da irgendwo wieder Wahlen im Gang, oder warum macht Herr Jung so einfach "Bumm"... FRAGEZEICHEN

... link (0 Kommentare)   ... comment ...bereits 646 x gelesen