Freitag, 30. April 2010
Vermummungsverbot und Burka
Belgien verbietet Burka:
"Belgien hat als erstes europäisches Land ein Verbot von Ganzkörperschleiern beschlossen. Das Parlament billigte die von den frankophonen Liberalen (MR) eingebrachte Vorlage am Donnerstagabend nahezu einstimmig. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, ist noch die Zustimmung der zweiten Kammer, des Senats, erforderlich.
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Der Gesetzentwurf untersagt allgemein das Tragen von Kleidungsstücken, die verhindern, dass eine Person im öffentlichen Raum identifiziert werden kann. Die Befürworter eines Verbots von Burka oder Nikab argumentieren, eine Verschleierung von Gesicht und Körper stelle ein Sicherheitsrisiko dar und widerspreche demokratischen Grundsätzen. „Wir können nicht zulassen, dass manche das Recht für sich in Anspruch nehmen, andere anzuschauen, ohne selbst gesehen zu werden“, begründete der MR-Abgeordnete Daniel Bacquelaine seine Initiative. ..."
(Quelle: Focus online)
Zwei Dinge sind bemerkenswert:

Zum einen wird in Belgien demnächst wieder mal gewählt - das Land ist hoffnungslos entzweit zwischen Wallonen und Flamen, und bevor man sich über so wichtige Themen wie die Aufteilung eines Wahlkreises einigt, wählt man halt lieber noch mal neu. Und vorher demonstriert man dann noch schnell einmal Einigkeit ("so doll zerstritten sind wir ja gar nicht: wir wollen keine Burkas sehen!")...

Zum anderen aber:
Die Vorschrift, bestimmte Kleidung tragen zu müssen (Zunftordnung) oder nicht tragen zu dürfen, mutet zunächst einmal mittelalterlich an. Und bekanntlich sind jene Zeiten vorbei.

Grundsätzlich ist grundgesetzlich garantiert, dass man anziehen kann, was man will. Das passt zunächst gut zur allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art 2 Abs. 1 GG, wobei man hier auch die in Art. 4 GG garantierte Religionsfreiheit nicht vergessen darf.

Zuviel oder zuwenig an Kleidung darf es manchmal aber dann doch nicht sein, auch nicht in Deutschland.

Hier wurde ein "Vermummungsverbot" im Rahmen von gewaltätigen Demonstrationen erlassen (§ 17a VersammlungsG). Gesichterverhüllende Kleidung auf Demonstrationen geht also nicht. Interessanter Weise gilt das Vermummungsverbot nicht bei folgenden Veranstaltungen:
Gottesdienste unter freiem Himmel, kirchliche Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten, gewöhnliche Leichenbegängnisse, Züge von Hochzeitsgesellschaften und hergebrachte Volksfeste.
(§ 17a Abs. 2 VersammlungsG verweist hierzu auf § 17 VersammlungsG)
Auch im Karneval gilt das Verschleiern der Identität offenbar als hinnehmbar.

Der Ansatz der Belgier ist natürlich für westeuropäische Gesellschaftssysteme richtig: In einer freiheitlichen Demokratie kann und darf man sich frei bewegen. Wenn nun eine Religionsgesellschaft verbietet, sein Gesicht und damit seine Identität in der Öffentlichkeit zu tragen, passt das nicht in unser Gesellschaftssystem.

Aber muss man alles, was nicht mit der herrschenden gesellschaftlichen Überzeugung übereinstimmt, direkt verbieten? Beim Beispiel von zuwenig Kleidung ("FKK") schlägt das Recht in Deutschland deutlich sanfter zu. So ist Nackheit in der Öffentlichkeit bei weitem nicht überall und von jedem akzeptiert, ist trotzdem aber nicht generell verboten, sondern wird aber allenfalls gelegentlich wegen eines Verstoßes gegen die "öffentliche Ordnung" geahndet.

Übrigens:
Ob die in Belgien auch Karneval feiern und ob man da demnächst sich nicht mehr mit einer Burka verkleiden darf? Oder ob es wohl so eine Brauchtumsausnahme auch in Belgien gibt?

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