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Art. 109 Abs. 3 GGDaher dürfte es der Politik etwas schwerer fallen, diese Mehreinnahmen direkt wieder auszugeben. 2013 wird wieder gewählt - die Regierung hat also ca. zwei Jahre Zeit, sich zu überlegen, ob und wie sie sich an diesen Grundsätzen vorbeimogeln will und kurz vor der Wahl dann doch vielleicht die Steuern senkt.
...Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Bund und Länder können Regelungen zur im Auf- und Abschwung symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sowie eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen.
(Quelle: Art. 109 Abs. 3 GG bei Juris)
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