Freitag, 12. November 2010
Öffentlichkeit und Privatheit
Eine an- und aufgeregte Diskussion an der Blogbar zum Thema "Streetview":

Zwei unjuristische Überlegungen dazu:

a) Wenn's richtig böse verboten (= strafbar) wäre, würden es die großen Unternehmen kaum tun.

b) Wer das Fotografieren von Häuserfronten als eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts empfindet, sollte sich noch mal etwas intensiver der Frage stellen "wer bin ich eigentlich?" - normalerweise gehört die HAUSwand doch nicht zu einer Person. Noch ist jedenfalls auch das "intelligente" Haus nicht mit einer eigenen Persönlichkeit ausgestattet.

Noch was:
Es bleibt ein unangenehmes Gefühl dabei, dass da haufenweise (nicht nur Google, auch z.B. bei Sightwalk.de und wahrscheinlich einige Immobilienmakler auch) Aufnahmen aus dem öffentlichen Raum ins Netz gestellt werden. Damit wird aus der kleinen "Bonner" Öffentlichkeit jedenfalls theoretisch eine "Welt-"Öffentlichkeit.

Und die wollen damit auch noch Geld verdienen!

Wie gesagt - es bleibt ein unbestimmtes Gefühl von etwas Unangenehmen - ein Verlust von relativer Privatheit. Vielleicht sollte sich tatsächlich der Gesetzgeber mal Gedanken dazu machen.

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