Freitag, 24. Juni 2005
Flaggenverbrennung
§ 90a StGB (Strafgesetzbuch) ist eindeutig:
    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) ...
      1. ...
      2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft..."
Offenbar hatten die USA ähnliche Regelungen, die aber der Supreme Court für verfassungswidrig hielt, weil das Grundrecht der freien Meinung und Rede diese Form der Meinungsäußerung decke. Nun soll die Verfassung geändert werden, meldet Tagesschau.de.

Und in Deutschland? Wider Erwarten gibt es sogar eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die besagt:
    1. Die Freiheit der Kunst findet ihre Grenzen nicht nur in den Grundrechten Dritter. Sie kann auch mit anderen verfassungsrechtlich geschützten Gütern in Widerstreit treten.
    2. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG schließt eine Bestrafung nach § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB wegen Verunglimpfung der Bundesflagge durch eine künstlerische Darstellung nicht generell aus. (Quelle BVerfG BVerfGE 81, 278, befunden bei Institut für Öffentliches Recht der Uni Bern)
Das gleiche Thema wie in den USA, nur etwas anders gelöst. § 90a StGB führt das ganz normale Dasein einer durchschnittlichen Strafrechtsnorm, die nämlich im wesentlichen unbeachtet bleibt. Gut so.

... link (2 Kommentare)   ... comment ...bereits 980 x gelesen


Donnerstag, 23. Juni 2005
Immer wieder Rechdschraibung
Diesmal im roten Rathaus und im Bundeskanzleramt in Berlin:
    Die zum 1. August vorgesehene Einführung der unstrittigen Teile der Rechtschreibreform wird nicht aufgeschoben. Dies bestätigte Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) an diesem Donnerstag am Rande der Ministerkonferenz der deutschen Presse-Agentur in Berlin. ...(Quelle: Faz.net)
Wozu eigentlich dauernd das Gleiche beraten? Schon die KMK hatte am 3.6.2005 dazu einen Beschluss gefasst. Und wenns denn im Herbst eine neue Bundesregierung gibt, macht die sicherlich auch das Fass auf, probiert's und stellt es entsetzt wieder in die Ecke.

Richtig schön verquer würde die Sache allerdings, wenn sich die EU mal des Themas annähme: ist doch EU, wenn Österreich und Deutschland und Belgien und Liechtenstein und ggf. die Schweiz sich auf eine einheitliche Richtigschreibung verständigen, oder? Wer Tomatengrößen, Gurkenkrümmung und Architektenausbildungen in den Griff bekommt, wird das bisschen Getrennt- und Zusammenschreibung ja wohl auch noch schaffen ...

... link (0 Kommentare)   ... comment ...bereits 733 x gelesen


Bobby Ewing und Tschernobyl
Gestern im Kino:
"Am Tag,als Bobby Ewing starb"
Draußen war es heiß, die Biergärten voll, das Kino leer.

Das Fotografieren des todchicen Glitzervorhangs machte die wachhabenden Kinobetreiber mißtrauisch: "wozu machst Du davon ein Foto?" Gegenfrage: "Gute Frage, wozu macht man überhaupt Fotos?"

Das Verhör versandete danach.

Und der Film:
Eine sehr nachdenklich machende Begegnung mit alten Ritualen ("ausreden lassen", "sich entschuldigen", "Toleranz praktizieren") und alten Fernsehschnipseln.
Eine Geschichte, die keinen richtigen Anfang und auch kein Ende hat, sondern irgendwie dahin dümpelt wie die AKW-WG im Film auch.

Eindrucksvoll allerdings, dass der Tschernobyl-Unfall im Film zunächst weniger Aufsehen verursacht als der Tod von Bobby. War das wirklich am selben Tag?

Varzil wurde erst mit dem Wiederauftauchen von Bobby (alles, d.h. 9 Monate Dallas-Fortsetzungen, nur ein schlechter Traum) auf Dallas aufmerksam.

Tschernobyl war da deutlich eindrucksvoller, wenn auch nicht so hysterisch wie im Film. Gibt es eigentlich Tschernobyl-Opfer außerhalb der ehem. UdSSR?

... link (0 Kommentare)   ... comment ...bereits 1052 x gelesen


Mittwoch, 22. Juni 2005
Hartz IV und Miete
Lawblog beschreibt seine Zeitungslektüre (Rheinische Post):

Frühere Arbeitslosengeld-II-Empfänger kriegten die
Miete nicht ausgezahlt, sondern das Sozialamt/Arbeitsamt zahlte direkt an die Vermieter.

Hartz IV behandelt seine Bezieher (anders als bei der Anschnallpflicht im Auto) als mündige Bürger, die verantwortlich mit dem Geld umgehen.Kommentar: die Anschnallpflicht ist ok, weil das eigenverantwortliche Nichtanschnallen bei einer schweren Unfallverletzung oft zu Lasten der Allgemeinheit (der Steuerzahler, der Versicherten etc.) ging.

Wenn das verantwortliche Handeln dann nicht klappt, ist es irgendwann Vater Staat, der dann bei drohender Obdachlosigkeit wieder zahlen/handeln muss.

Ob das alles so gut durchdacht ist - oder ob die Sozialhilfe-Regelung nicht vielleicht doch die bessere war?

... link (0 Kommentare)   ... comment ...bereits 764 x gelesen