Samstag, 27. August 2005
Mann, Frau und Kinder
Eines der billigeren Vergnügen in dieser Welt, ist es, Kurioses und Witziges wahrzunehmen. Und wenn man sich selbst dabei zusieht, wie man sich gerade ein Bein stellt, kann man dann, wenn man strauchelt, möglicherweise sogar drüber lächeln, wenn der Schmerz nachlässt. Auch 9 Jahre nach einer Trennung und 5 Jahre nach der dazugehörigen Scheidung lassen sich altgewohnte Kampfrituale ausführen.

Immer wieder beliebt ist der Vorwurf des jeweils nicht die Aufsicht über die Kinder habenden Elternteils, dass der die Aufsicht Ausübende dies nicht hinreichend sorgfältig macht.

Nun kann man sicher lang darüber streiten und so manches Paar und noch mehr Ex-Paare haben schon ihre Meinungen darüber ausgetauscht, wie lange und in welchem Maß man 11-Jährige, 14-Jährige 15-Jährige oder gar 17 -Jährige oder gemeinsam oder jeweils für sich allein lassen kann.

Man kann prophezeien, dass der andere darüber anderer Meinung ist. Und ähnlich wie Kassandra, deren Prophezeiungen niemand glauben wollte, kann man sich hinterher sich sagen: "Siehste, hätteste mal auf Dich gehört."

Varzil bestätigt:
Der Glaube an das Gute im Menschen wird schwieriger, je älter man wird (und je heftiger die Scheidung war).

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Freitag, 26. August 2005
Pilot-Projekt Bahn und e-Ticket
Gestern in der Regionalbahn von Bonn nach Köln:
    Exkurs:
    Das Ding hat auch einen netten Namen (so was wie "Rhein-Wupper-Bahn"), der aber bei dieser Geschichte nichts zur Sache tut.


    Nur zur Illustration: so ein Zug war das - das Bild selbst stammt von Florian Derwarf bei bahnbilder.de.


    Exkurs-Ende
Der Zug war richtig voll - Feierabend! Die Fahrscheine kontrolliert eine äußerlich wie innerlich sehr blonde Schaffnerin in dem sehr vollen Zug. Mit der ec-Karte des Autors, auf der das Jobticket gespeichert ist, kann sie auf Anhieb nichts anfangen.
    Exkurs 2:
      "...Eine Besonderheit gilt für JobTicket-Kunden aus Bonn: Im Rahmen eines Pilotversuches der Stadtwerke Bonn (SWB) ist es möglich, das JobTicket auch auf den Geldkartenchip etwa der ec-Karte oder auf unpersönlichen Geldkarten wie der BonnCard zu speichern....
      Für Fahrausweiskontrollen werden die Prüfer künftig mit einem Lesegerät ausgestattet, das erkennt, ob die Chipkarte ein gültiges Ticket enthält. Dabei werden nur die für die Gültigkeit des Tickets relevanten Daten wie zum Beispiel die zeitliche Gültigkeit der Chipkarte, der Name des Inhabers und der Geltungsbereich angezeigt. Persönliche Daten oder Ticketdaten werden aber nicht im Prüfgerät gespeichert.(Quelle: Pressemitteilung VRS vom 20.3.2003)
    Exkurs-Ende.
Die Schaffnerin holt einen Kartenleser, der in einer Schutzhülle steckt. Nach dem Einstecken der Karte piepst das Gerät mehrfach verzweifelt. Dann erklärt das Blondchen, auf dem Chip der ec-Karte sei kein Jobticket drauf. Sie stellt ein "erhöhtes Beförderungsentgeld" über 40 Euro (in Anlage ein Überweisungsvordruck) aus. Der Autor möge doch das Ticket am Bahnhof kontrollieren lassen. Dann müsse er auch nicht bezahlen.

Diese Prozedur dauert ca. 10 Minuten (von Brühl bis Köln Süd).

Im Reisezentrum im Bahnhof Köln die Karte kontrollieren zu lassen, ist eigentlich einfach, daaauuuuert aber. Und man muss es den freundlichen Herren am Service-Päunt (früher hieß das wohl mal "Auskunft") lassen: sie sind freundlich. Sie wissen zwar auch nicht, wo man so eine Karte einlesen kann, aber sie sind freundlich und schicken einen in das Reisezentrum: "da kann man auf jeden Fall bezahlen!" Toll.

Die Schlange ist so ca. 10 Leute lang, die 4 Schalter, der die Schlange zugeordnet ist, haben in 15 Minuten gerade 2 (zwei!) Leute abgefertigt. Den ersten Versuch bricht der Autor daher nach 15 Minuten ergebnislos ab, weil der Termin, dessentwegen er nach Köln gefahren war, ansteht.

Um 19:20 Uhr (also nach dem Termin) ist die Schlange im Reisezentrum Köln 8 Leute lang, aber es sind auch nur noch 2 der vier Schalter geöffnet. Also waaaartet der Autor dann 40 Minuten, bis er sein Anliegen vortragen kann.

Der Reisezentrum-Service-Operator (oder wie auch immer die Schalterbeamten heute heißen) steckt die Karte in einen Kartenleser (er hat einen!) und stellt fest:
"Aber da ist doch das Jobticket drauf!" - Mit vorwurfsvollem Unterton "Wieso kommen Sie überhaupt?" - vielleicht meint er auch "Wieso hat das bei der Kontrolle im Zug nicht geklappt?": diese Untertöne sind manchmal nicht einfach zu unterscheiden.

Er notiert auf dem Wisch über das erhöhte Beförderungsentgelt, dass das elektronische Ticket in Ordnung sei. Er legt es zu einem Stapel und verschwindet in den Kulissen, um das e-Ticket noch mal an einem anderen Gerät zu prüfen. Nach ca. 3 Minuten (= gefühlte 10 Minuten) erscheint er wieder, erklärt, dass auch da alles in Ordnung sei und wünscht einen schönen Abend.

Zahlen muss der Autor nichts - nur hat er etwa 55 Minuten in der Schlange des Reisezentrums gestanden, für nichts und wieder nichts. Kein Wunder, dass die Bahn auf keinen grünen Zweig kommt.

Soviel zu einem 2 Jahre alten Pilotprojekt ...

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Donnerstag, 25. August 2005
Vertrauensurteil
Nun ist die Entscheidung aus Karlsruhe verkündet:
Das Ergebnis
    "...Ein zweckwidriger Gebrauch der Vertrauensfrage, um zur Auflösung des Deutschen Bundestages und zu einer vorgezogenen Neuwahl zu gelangen, lässt sich nicht feststellen. ..." (Quelle: Pressemitteilung bei www.bundesverfassungsgericht.de)
Nicht ganz das, was gestern hier vermutet wurde. Aber ähnlich und natürlich "edler" formuliert. "Ein zweckwidriger Gebrauch der Vertrauensfrage ... lässt sich nicht feststellen". Das hat aber auch etwas Geschmäckle. Sozusagen ein Freispruch mangels Beweises.
Aus der "Begründung"
Warum aber dann kein knackiges "So nicht!"??? Bescheidenheit des Gerichts könnte man es nennen.
    "... Die drei Verfassungsorgane – der Bundeskanzler, der Deutsche Bundestag und der Bundespräsident – haben es jeweils in der Hand, die Auflösung nach ihrer freien politischen Einschätzung zu verhindern.... (Quelle: Pressemitteilung bei www.bundesverfassungsgericht.de)
Diesen (hochmögenden) Verfassungsorganen will das Bundesverfassungsgericht offensichtlich nur unter engen Voraussetzungen in den Arm fallen. Das klingt dann doch sehr ähnlich wie das, was der Autor gestern dazu in die Tasten tippte.
    "...Weil es aber der Bundeskanzler und der Bundespräsident sind, die das gemacht haben, lassen wir es ihnen noch mal durchgehen ... (Quelle: Koriander )"
Bemerkenswert dabei die unten fett dargestellte Passage im Sondervotum von Frau Lübbe-Wolff in der Pressemitteilung:
    "Die Richterin Lübbe-Wolff stimmt der Entscheidung im Ergebnis zu, wendet sich aber gegen die zugrunde gelegte Auslegung des Art. 68 GG, mit der
    das Gericht eine bloße Kontrollfassade aufgebaut habe.

    ... Ein Tatbestandsmerkmal [gemeint: das (fehlende) Vertrauen einer Parlamentsmehrheit], das man mit dem Verweis auf Verborgenes und seiner Natur nach vor Gericht nicht Darstellbares belegen könne, führe nur noch eine juristische Scheinexistenz.

    ... Die Auslegung, nach Art. 68 GG genüge es nicht, dass der Antrag des Bundeskanzlers keine Kanzlermehrheit finde, drohe ... solche Inszenierungen gerade hervorzurufen und erzeuge systematisch jedenfalls den Eindruck verfassungswidriger Inszenierung. Den Stabilitätsinteressen, auf die das Gericht sich für diese Auslegung berufe, sei das abträglicher als jede vorgezogene Neuwahl.

    Das Recht befördere [gemeint ist: bei dieser Auslegung] nicht gute Ordnung, sondern Simulation oder sogar die Herbeiführung gerade dessen, was vermieden werden soll, wenn es Forderungen aufstelle, gegen deren Umgehung oder scheinhafte oder herbeiinszenierte Erfüllung es nichts aufzubieten habe. ..." (Quelle: Pressemitteilung bei www.bundesverfassungsgericht.de)
Im Ergebnis also erscheint auch Schröders Vertrauensfrage also als eine gute, d.h. gelungene Inszenierung und das Bundesverfassungsgericht klatscht Beifall inszeniert einen weiteren Akt, anstatt die Show vom Spielplan abzusetzen.

Ein unangenehmer Gedanke: Wie schlecht muss die Politik denn noch werden, damit die Inszenierung abgesetzt wird?

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