Donnerstag, 26. Oktober 2006
Totenruhe
Ein Skandal macht sich breit. Während man über die Massaker z. B. von amerikanischen Soldaten in Haditha mehr oder weniger gelassen diskutiert, ist es "schockierend und abscheulich" (Merkel lt. Süddeutsche online), was da deutsche Soldaten in Afghanistan gemacht haben.

Was genau sie gemacht haben, ist allerdings nicht so richtig erkennbar, wenn man nicht gestern eine BILD-Zeitung gekauft hat. Das macht der Autor allerdings schon aus Prinzip nicht, also auch nicht aus Neugier. Online stehen die Fotos bei BILD online jedenfalls nicht.
    Nachtrag 15:40 Uhr:
    Bei Telepolis gibt es einen lesenwerten Aufsatz von Christian Gapp zum Thema mit einem Bild aus der BILD von Schädel und Soldat.
Die ("unsere") Jungs in Afghanistan haben offenbar mit einem menschlichen Schädel herumgemacht, gespielt, posiert, einen Penis darangehalten ...
Bildzeitungfotos, angeblich echt, belegen dies. Und alle sehen einen Skandal:
    "Ein Soldat präsentiert einen Totenschädel, ein anderer macht vor der Kamera obszöne Gesten. ..."
    (Quelle: Süddeutsche online)
Und dann die Staatsanwaltschaft in Potsdam (Brandenburg):
    "Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat jetzt Ermittlungen eingeleitet: „Seit heute morgen läuft ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Störung der Totenruhe.“
    (Quelle: Bild online)
§ 168 StGB "Störung der Totenruhe" ist sicherlich nicht eines der schweren Kaliber des Strafgesetzbuchs. Andererseits reicht der Strafrahmen von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe locker aus, einen Soldaten aus dem Dienst zu entfernen (§ 48 Soldatengesetz).

Interessanter Weise ist § 168 StGB eine Vorschrift im Rahmen von " Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen", es hat offenbar gar nicht wie anfänglich vermutet, etwas mit Straftaten gegen die öffentliche Ordnung zu tun.
    Nebenbei:
    Könnte man dann eigentlich nicht einwenden, dass die Störung der Totenruhe eines überzeugten Atheisten nicht strafbar ist?
Aber es lohnt sich bekanntlich immer, den Text des Gesetzes einmal genauer zu lesen und sich die einzelnen Tatbestandsmerkmale anzusehen:
    § 168 Störung der Totenruhe
    (1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten
    • den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen,
    • eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder
    • die Asche eines verstorbenen Menschen
    wegnimmt
    oder
    • wer daran beschimpfenden Unfug verübt,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

    (3) Der Versuch ist strafbar.
    (Quelle: Juris; aufgegliedert vom Autor)
"... wer daran beschimpfenden Unfug verübt ..." Woran? An Teilen einer Leiche oder nur an Teilen einer im Gewahrsam eines Berechtigten befindlichen Leiche?
    Nebenbei:
    "Verüben" - was ist eigentlich "verüben"? Wenn man sich beim Klavier-Üben verspielt oder wenn man das falsche Stück übt, hat man sich dann verübt? Und wenn man also nicht sich, sondern etwas (z.B. "Unfug") verübt, wird dann aus Unfug Fug? Verübter Unfug = geübter Fug?
    Mit Fug und Recht kann man etwas behaupten: das ist alles Unfug ...
Aber zurück zur Totenruhe: Welche Ruhe wurde gestört? Nimmt man einmal den möglicherweise in Afghanistan nicht so unwahrscheinlich Fall an, dass der Tote bei Kampfhandlungen getötet wurde und wegen eben dieser Kampfhandlungen überhaupt nicht beerdigt wurde. Dann verweste er unter freiem Himmel ("den Hunden zum Fraß vorgeworfen"). Hatten seine sterblichen Reste dann überhaupt irgendeine "Ruhe", die man hätte stören können?

Eines nur ist ganz klar: Die Empörung ist ungeheuer. Ein deutscher Soldat macht so 'was nicht, jedenfalls nicht mehr nach 1945.
Nachtrag vom 7.12.2006
Nun wird das wohl nichts mehr mit einem Strafverfahren:
    "Die Staatsanwaltschaft München hat das Ermittlungsverfahren gegen zwei Bundeswehr-Soldaten, die in Afghanistan mit Totenschädeln posiert hatten, eingestellt. Es liege keine strafbare Störung der Totenruhe vor.

    München - Der zunächst begründete Anfangsverdacht habe sich nicht bestätigt, erklärte Oberstaatsanwalt Rüdiger Hödl heute. Der Totenkopf und unzählige andere menschliche Knochenteile hätten im Jahr 2003 auf einem lehmigen Gelände gelegen, auf dem die afghanische Bevölkerung seit Jahren schon Lehm für ihre Häuser abbaue. Nur wenn der Totenschädel von einem Friedhof gestammt hätte, "wäre ein dort verübter beschimpfender Unfug strafbar", erklärte Hödl. Eine Ordnungswidrigkeit wegen Belästigung der Allgemeinheit wäre inzwischen verjährt. ..."

    (Quelle: Spiegel online)
Das überrascht nun wirklich nicht. Für die juristische Erkenntnis brauchte man wohl nicht zwingend mehrere Wochen, wohl aber für das Sich-Beruhigen einer empörten Medienöffentlichkeit

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Donnerstag, 26. Oktober 2006
Felix Dahn und Gutenberg: ein Kampf um das Original
Schon in Jugendtagen hat er begeistert:
    Felix Dahn: Ein Kampf um Rom
Das Forschen zum Vandalismus führt einen wieder auf die Spur der Jugendlektüre.

Zunächst wird man beim Gutenberg-Projekt fündig ("Ein Kampf um Rom" gibt es da zu lesen und man kann auch kapitelweise(!) ausdrucken. Der Roman hat allerdings ziemlich viele Kapitel und längere Kapitel sind auch noch unterteilt ...

Danach entdeckt man in der Wikipedia zu Felix Dahn einen Link auf eine Pdf-Datei einer Ausgabe bei Breitkopf und Härtel aus dem Jahr 1876/1888, in Fraktur gedruckt und noch mit richtig alter Rechtschreibung. Der Link verweist auf die Arno Schmidt Referenzbibliothek.
    "Die »Arno Schmidt Referenzbibliothek« bietet die digitale und kostenlose Version von Büchern, die sich in Schmidts Nachlassbibliothek befinden oder die in Schmidts Werken eine wichtige Rolle spielen. Ziel ist es dabei nicht nur, mehr oder weniger schwer zu bekommende Texte bereit zu stellen, sondern diese Texte möglichst in den Ausgaben zugänglich zu machen, in denen Schmidt sie besaß oder (vermutlich) gelesen hat. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Ausgaben des 18. und 19. Jahrhunderts.
    ...
    (Quelle: www.gasl.org)
Und so sehr man den Eifer der Gutenberger begrüßt, dass sie urheberrechtlich freiverfügbare Texte ins Netz bringen, so sehr erscheint auch eine Kritik angebracht: Warum wird der Text modernisiert? "Kömmt" wird zu "kommt", "Wälsche" werden "Welsche" usw. Und es gibt auch inhaltliche Umwandlungen. In der Ausgabe von Breitkopf und Härtel aus dem Jahr 1888 sieht eine Passage aus Kapitel 1 des ersten Buchs so aus:
Die Gutenberg-Leute hingegen schreiben:
    "...flochten, bis an die Knie; die nackten, glänzendweißen Arme umwirkten zwei breite Goldreife: und wie er, die ...
    (Quelle: Gutenberg-Projekt Ein Kampf um Rom 1. Buch, Kapitel 1)
"Kniee" war die Lieblingsschreibung des Autors bis zum 4. Volksschuljahr; den Bindestrich hingegen zwischen "glänzend" und "weiß" wird kaum einer vermissen. Aber "umzirkten" und "umwirkten" könnte man durchaus unterscheiden, wenn man denn wollte und eine Idee von "circa" als Wortstamm hätte. So geht es Felix Dahn nicht besser als Karl May und manchem anderen Autor jener Zeit: er wird still und heimlich verändert.

Dabei bräuchte es diese "Verbesserungen" gar nicht. "Ein Kampf um Rom" ist mit dem nationalen Pathos seiner Zeit geschrieben - durchaus lesenswert, wenn man da bereit ist, ein paar Abstriche wegen des National-Pathos und der Zeitumstände zu machen.

Die Pseudo-Retuschen hat der Roman nicht verdient. Das Orginal schafft viel besser die notwendige Distanz. Der Text wirkt in der alten Fassung ehrlicher, mit seiner richtig alten Rechtschreibung und den etwas an Tolkien erinnernden Redewendungen und Wort­schöpfungen wie "umzirken".

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Vandalismus
Zunächst vermutet man ja das Schlimmste bei einer Überschrift
Bei einem Ortstermin 24 Stunden später war jedoch nichts mehr zu sehen von dem Einfall der Vandalen.
    Einschub:
    Apropos Vandalen: Was haben diese gotischen Völklinge eigentlich getan, dass sie für so unsinnige Zerstörungen namensgebend wurden? Sicherlich - da war die Plünderung Roms. Aber war das soviel schlimmer als das, was zu anderen Zeiten andernorts mit Hauptstädten geschah (z.B. Persepolis und Alexander der Große)? Das Lexikon weiß mehr:
      "...455 plünderten die Vandalen und Alanen unter ihrem König Geiserich Rom. Der im 18. Jahrhundert aus dieser Begebenheit hergeleitete Begriff Vandalismus als Bezeichnung für "fanatisches Zerstören um seiner selbst willen" ist dabei historisch sowie sachlich nicht korrekt. Die Vandalen plünderten die Stadt Rom zwar gründlich und nicht ohne Brutalität (wobei die Bewohner aber auf Bitten des Papstes weitgehend geschont wurden), doch ohne blinde Zerstörungswut; vielmehr wurden systematisch Wertgegenstände geraubt...."
      (Quelle: Wikpedia zu Vandalen")
Zurück in den Japanischen Garten in Bonn: Wer macht so was? Fragt man sich. Die Vandalen, die vor etlichen Jahrhunderten Rom plünderten, werden es wohl nicht gewesen sein.

Vielleicht war es wieder einmal nur eine üble Kombination von Alkohol und jugendlichem Übermut.

Varzil vermutet, dass es eine Reihe von Menschen gibt, denen alles, was schön ist, deshalb auf die Nerven geht, weil sie selbst es nicht so schön haben.

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Dienstag, 24. Oktober 2006
Koloraturschaden (2)
Auf der Suche nach der längsten Koloratur:
    W. A. Mozart: c-Moll Messe KV 427:
    In der "Cum sancto spiritu"-Fuge im Bass gibt es eine 88 Töne (11 Takte mit jeweils 8 Achteln) lange Koloratur, deutlich länger als Händels Messias "For unto us" mit 56 Tönen im Sopran ...
Die Schäden hielten sich in Grenzen, da die Koloratur von den Posaunen colla parte unterstützt wird.

Nota bene:
Ein gelungenes Konzert war es nebenbei bemerkt auch, nicht nur für die Aufführenden, wenn man Gunild (tatsächlich wohl eine Gunhild ohne h) Lohmann im Bonner Generalanzeiger vom 23.10.2006 glauben mag.

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