Samstag, 9. Dezember 2006
Meisner - der letzte Protestant
Nun nimmt die Empö­rung ihren Lauf. Wie bereits am 7.12.2006 ge­schil­dert, hatte Joachim Kardinal Meisner (Bild rechts bei express.de) gemeinsame Advents­feiern ver­bo­ten, und, weil es niemand so recht begreifen wollte, sein Verbot extra durch eine Presse­mitteilung erläu­tern lassen.

Die lokale Presse lässt zur Zeit wieder einmal kaum ein gutes Haar an ihm: Das Ganze ist aber nicht nur Lokalkolorit.

Aber auch die Süddeutsche kommentiert das Geschehen in ähnlicher Richtung:
    "Der Unstern von Köln

    Im Kölner Dom, dessen Hausherr Kardinal Joachim Meisner ist, steht der Schrein der Heiligen Drei Könige. Diese drei Könige waren der Überlieferung nach die ersten Ausländer an der Krippe mit dem Jesuskind; Caspar, Melchior und Balthasar heißen sie - und sie sind Symbol dafür, dass in der Weihnachtsfamilie Jeder und Jede ganz selbstverständlich aufgenommen wird. Die Heiligen Drei Könige zeigen und lehren also: Am Anfang der Religion steht die Integration. Der Kardinal von Köln wäre also der berufene Kirchenmann, um die Gemeinsamkeit zu predigen, um für ein Miteinander der Religionen zu werben....
    Der Kölner Dom ist, solange Meisner dort Kardinal und Hausherr ist, der falsche Ort für die Botschaft der Heiligen Drei Könige. Man sollte ihnen anderswo Asyl gewähren. "
    (Quelle: Süddeutsche vom 9.12.2006 S. 4; online nur im Bezahl-Content: Süddeutsche vom 9.12.2006)
Dabei ist das doch alles nur zu verständlich, wenn man sich erinnert: Herr Meisner ist eigentlich Schlesier, war später im durch und durch unkatholischen Berlin Bischof und wurde dann eigentlich gegen den erklärten Willen des Kölner Domkapitels zum Erzbistum von Köln ernannt ...
    "... Nach dem Tod Joseph Kardinal Höffners 1987 schickten die Domkapitulare des Erzbistum Köln gemäß dem Staatskirchenvertrag mit dem Heiligen Stuhl einen Zehnervorschlag an die Bischofskongregation.

    Auf dem üblichen Dreiervorschlag (Terna), der dem Domkapitel zur Bischofswahl zurückgesendet wurde, befand sich der Name Meisners, obwohl dieser nicht auf der Liste des Domkapitels gestanden hatte. Dies musste von den Domkapitularen als Aufforderung Papst Johannes Pauls II. verstanden werden, Meisner zum neuen Erzbischof zu wählen.

    Das Domkapitel weigerte sich jedoch zunächst. Theologen aus ganz Deutschland und Politiker protestierten gegen dieses Vorgehen des Papstes und argumentierten, dass sie nicht dem Konkordat entspreche. Das Kölner Domkapitel akzeptierte aber schließlich das Ansinnen des Papstes, Meisner zum Erzbischof zu wählen, und tat dies, indem es zunächst seine Wahlordnung änderte und damit auch eine Wahl mit relativer Mehrheit ermöglichte, mit 6 Ja-Stimmen bei 10 Enthaltungen. ..."
    (Quelle: Wikipedia zu Joachim Meisner)
Es scheint, als habe das damalige Domkapitel schon gewusst, was auf sie zukommt. Oder, um es mit Jürgen Becker zu sagen:
    "...Im Grunde nämlich ist "der Meisner" der einzige Protestant, der in Köln noch zu finden ist, wo selbst alle anderen Protestenten früher oder später quasi katholisch (geworden) sind...."

    (Quelle: reines Hörensagen - aus dem Google-Cache, Bild von Jürgen Becker bei Jürgen Becker)
Meisner - in gewisser Weise das Pendant zu dem Theologie-Professor Klaus Berger, der jahrelang als Katholik evangelische Theologie lehrte? Wenn er dies lesen würde, spränge er wohl aus dem Hemd, Pardon, aus dem Pallium ...

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Freitag, 8. Dezember 2006
Beamtetes Schnüffeln
Eigentlich sollte man ja glauben, dass man mit Art. 2 GG (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) und mit Art. 10 GG (Fernmeldegeheimnis) und mit Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) genug Schutz der Privatsphäre gebe.

Aber weit gefehlt: Nicht nur die Abhörerei mit Richtmikrofonen via Fensterscheiben ist offenkundig immer noch zu befürchten, sondern auch die Überwachung des Internet-Zugangs:
    "Den meisten Computernutzern ist es nicht klar: Aber wenn sie im Internet surfen, können Verfassungsschützer oder Polizei online bei ihnen zu Hause auf die Festplatte zugreifen und nachschauen, ob sie strafbare Inhalte dort lagern - zum Beispiel Kinderpornographie oder auch Anleitungen zum Bombenbau.

    Sichtbar: E-Mails, besuchte Webseiten, angelegte Dateien

    Natürlich nur, wenn es einen konkreten Tatverdacht gibt und nachdem ein Richter zugestimmt hat. Aber haben sich die Behörden erst einmal eingehackt, ist für sie eigentlich alles sichtbar: Die E-Mails, die man bekommen, die Internetseiten, die man angesehen und auch die Dateien, die man angelegt hat. Da muss kein Fahnder mehr einen Computer beschlagnahmen, die Durchsuchung funktioniert online und quasi ferngesteuert.

    Nun soll auch das Bundeskriminalamt (BKA) in großem Maß dürfen, was die Kollegen in den Ländern längst tun. Im Programm für die Stärkung der inneren Sicherheit, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, erklärt das Innenministerium, ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Terror sei die Fähigkeit, PCs durchsuchen zu können, ohne tatsächlich am Standort des Gerätes zu sein. ..."
    (Quelle: Süddeutsche online)
Soweit so schlecht - aber es kommt noch schlechter:
    "... Nordrhein-Westfalen will als erstes Land die Grauzone durch ein Gesetz ausleuchten: An diesem Donnerstag soll es verabschiedet werden und am 1. Januar in Kraft treten. Es sieht vor, dass der Landes-Verfassungsschutz über das Internet auch auf private Computer zugreifen kann. Die Pointe dabei: Was die FDP im Bund kritisiert, schreibt ihr FDP-Innenminister in Düsseldorf gerade fest. ,,Als verantwortlicher Innenminister möchte ich wissen, welche Extremisten sich Anleitungen zum Bombenbauen aus dem Internet ziehen‘‘, sagt Ingo Wolf.

    Für die SPD in Düsseldorf ist das trotzdem ,,staatlich organisierter Hausfriedensbruch”. Unfug, sagt der Düsseldorfer Verfassungsschutzchef Hartwig Möller, der selbst der SPD angehört. ,,Wir schauen den Bürgern doch nicht flächendeckend beim Surfen über die Schulter. Es geht darum, dass wir erkennen können, was jemand plant, ob jemand sich geistlichen Rat im Internet holt, der ihm Anschläge erlaubt. Wenn wir so etwas mitkriegen, dann können wir auch früher eingreifen.‘‘ Der Verfassungsschutz brauche für die Online-Durchsuchung konkrete Hinweise auf eine schwere Straftat, und dann müsse die G-10-Kommission zustimmen, die derartige Eingriffe überwacht.

    Seit November fühlen sich die Fahnder dennoch auf dünnem Eis: Da hat ein Richter am Bundesgerichtshof eine Online-Durchsuchung abgelehnt. Ihm reichte die Rechtsgrundlage nicht."
    (Quelle: Süddeutsche online)
Eine rechte Pointe hat das Ganze nicht.

Natürlich fragt man sich, wie das die Beamten und Beamtinnen eigentlich machen mit dem Zugang auf den Rechner. Alte Befürchtungen, dass Microsoft da eine Backdoor für Regierungszwecke im Code des Betriebssystems versteckt hat, haben ja schon Ende der Neunziger Jahre die beschleunigte Entwicklung von Open Source Software (z.B. Linux) erheblich befördert. Und Microsoft hat gerade eben erst frisch dementiert, dass es eine solche Hintertür gebe.
    "...Der Software-Hersteller Microsoft ist davon überzeugt, dass ein Einbruch in Computersysteme mit dem hauseigenen Betriebssystem Windows nicht ohne weiteres möglich ist. Auch eine sogenannte Hintertür für Ermittler gebe es trotz vieler Vermutungen nicht. "Es gibt keine Vereinbarung mit staatlichen Stellen, weder hier noch anderswo auf der Welt, die das offizielle Eindringen auf Computersysteme für die Polizei ermöglicht", sagt Microsoft-Sprecher Thomas Baumgärtner. ...
    (Quelle: Jörg Onner in der Süddeutschen Zeitung vom 8.12.2006, S. 20, online nur im Bezahl-Content)
Das ist die alte Leier: Windows ist halt einfach sicher. Ob Microsoft wirklich nicht mit staatlichen Stellen über den Quellcode seines Betriebssystems reden will, wenn z. B. die Ausrüstung von einigen 10.000 Rechnern bei staatlichen Streitkräften ansteht und die Einkäufer der Streitkräfte sich erkundigen, was Windows eigentlich den lieben langen Tag alles so im Hintergrund macht?

Sorry für die Abschweifung: das eigentlichere Problem ist dagegen wieder keins:
    "... Allerdings muss auch eine andere Möglichkeit in Betracht gezogen werden: Gegen Ermittlungsbeamte, die mit richterlicher Erlaubnis persönlich einen Trojaner auf dem Rechner installieren, hilft auch die beste Firewall nicht ..."
    (Quelle: Jörg Onner in der Süddeutschen Zeitung vom 8.12.2006, S. 20, online nur im Bezahl-Content)
Auch das macht es nicht wirklich gut, abgesehen davon,dass da ein beamteter Richter eine Kontrolle ausübt.

Von der im 19. Jahrhundert so hochgeschätzten Bürger-Freiheit bleibt schon jetzt nicht mehr viel übrig.

Man könnte es den Ermittlern ja nicht ganz so einfach machen. Man müsste nur seinen Rechner abschalten, wenn er ihn nicht zum Surfen bräuchte.

Das ist allerdings extrem uncool. Internet-Flatrates verleiten - sehr zur Freude der Stromlieferanten - dazu, den heimischen Rechner auch dann konstant mit dem Netz zu verbinden, wenn man als arbeitende Bevölkerung 10 bis 12 Stunden von zuhause weg ist, sieben Stunden schläft, und zuhause also allerhöchstens ein paar Stunden am Rechner sitzt...

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Donnerstag, 7. Dezember 2006
Gott - selbst definiert
Es kommt Bewegung in den interreligiösen Dialog: allerdings nicht in die von den meisten Laien gewünschte Richtung.

So verbietet das Erzbistum Köln den katholischen Religionslehrern in seinem Sprengel die Teilnahme an "multireligiösen Adventsfeiern":
    "...Daher sollen im Erzbistum Köln keine multireligiösen Feiern für Schülerinnen und Schüler an Schulen stattfinden.

    Die Pastoralen Dienste und die katholischen Religionslehrerinnen und -lehrer, die im Erzbistum Köln Religionsunterricht erteilen, haben Sorge dafür zu tragen, dass etwaige multireligiöse Feiern in jedem Fall ohne Beteiligung der Katholischen Kirche stattfinden.
    ..."
    (Quelle:
    Richtlinie des Erzbischofs zu multireligiösen Feiern in Schulen
    )
Das hat zu einigem Ärger im Einflussbereich des "rheinischen Katholizismus" geführt (Kölner Stadtanzeiger "Meisners Verbot in der Kritik".)

Nun findet man auf den Seiten des Erzbistums eine Pressemitteilung, die das Verbot erklärt. Und zwar so:
    "... Allerdings ist zu betonen, dass es zum Wesen des interreligiösen Dialogs gehört – in dessen Kontext multireligiöse Feiern zu sehen sind –, dass jeder Partner mit der ganzen Integrität seines Glaubens teilnimmt (vgl. Dominus lesus 22).

    Das Gottesbild der nichtchristlichen Religionen ist nicht identisch mit dem Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus ist. Daher sind gemeinsame Gottesdienste nicht möglich. Jede Gemeinschaft kann daher nur allein zu ihrem Gott beten. Geschieht das gemeinschaftlich, muss die jeweils andere Gruppe schweigend dabei stehen. ..."
    [Folgerung: da Kinder das noch nicht richtig können, soll es für sie solche Feiern nicht geben.]
    (Quelle: Pressemitteilung vom 6.12.2006 (pdf-Datei))
Bemerkenswert: Jede Gemeinschaft definiert sich ihren Gott. Ob das auch für die katholische Kirche gilt?

Und noch interessanter: Wie wird Gott wohl darauf reagieren, dass er jeweils katholisch, evangelisch, jüdisch oder islamisch definiert werden kann? Ob ihn das überhaupt interessiert? Richtet er sich vielleicht sogar nach der Definition derjenigen, die ihn anbeten?

Bislang davon überzeugt, dass man als Mensch nicht in der Lage ist, belastbare Aussagen über Gott zu machen, liest man nunmehr in einer Pressemitteilung des Erzbistums Köln etwas anderes: Jeder strickt/bäckt/definiert sich seinen Gott selbst.

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