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Samstag, 3. November 2007
Drucker und Linux
varzil, 20:48h
Um nicht immer nur den Druckern des Arbeitgebers zuzusehen, kann man sich ja auch privat einen Drucker kaufen, zumal wenn der Lebensmittelausrüster der Wahl Farblaserdrucker (einen HP Color Laserjet 2600n) im Angebot hat.
Sieht ja etwas komisch aus, das Teil. Die meisten Laser-Drucker sind mehr breit als hoch.
Tja und dann: Da denkt man doch, dass ALDI so ungefähr massenkompatibel produziert und dass deren Technik-Produkte, zumal wenn sie ein Hewlett-Packard-Label tragen, sich einfach in die heimische Rechnerwelt einfügen lassen.
Und wenn man nicht vorher recherchiert, fängt es mit der Vermutung, das wird schon geheh, an, kompliziert zu werden.
Zunächst ist es noch einfach. Der Drucker hat einen Netzanschluss, nach dem Entfernen aller Transportsicherungen (so ca. 8) und dem Einschalten zieht er sich via DHCP auch eine IP-Adresse. Und die gibt er auch preis, wenn man das LAN-Menü ausdruckt.
Dann also den heimischen Rechner mit dem Drucker vertraut machen. Anders als bei Windows, wo man einfach die CD ins Laufwerk schöbe und (zu Recht) hoffen darf, dass dann alles klappt, ist das bei Linuxso einfach nicht anders.
Die erste Überraschung nach dem Aufrufen von YAST: die Suse 10.2 kennt keinen HP 2600n. Also tapfer einen der benachbarten Treiber ausprobiert (hp color laserjet 2605 klingt doch nett und HP-Drucker funktionieren ja häufig auch mit dem Treibern anderer/älterer/ähnlicher Geräte).
Denkste. Nix is. Es druckt nicht.
Nach diversen Google-, Wiki-, und Forum-Lesestunden - draußen ist es schon länger dunkel - und nach einigen zaghaften Konfigurationsfrickeleien, die alle nur Frust, aber keine Ausdrucke produzieren, findet man einen handfesten Hinweis auf den Treiber foo2hp (linux printer driver for ZjStream protocol) einschließlich tauglicher Installationsanweisung.
Nun kann man mit YAST auch einen HP 2600n installieren.
Außerdem gibt es CUPS - so ein Linux-Drucker-System, das man einfach über den Browser aufrufen kann (die zauberhafte Adresse lautet "http://localhost:631/"). Auch dort kann man einen Drucker hinzufügen (lpd/lpr-Port anklicken, IP-Adresse angeben).
Nach so langer Zeit macht am besten beides (YAST und CUPS). Mal sehen, was geht. Erwartungsgemäß geht das auch so wie in den jeweiligen Beschreibungen; bloß es druckt nicht. Immer noch nicht. So gegen 2 Uhr ist aber nicht die optimale Zeit für eine Fehlersuche. Schlafen.
Am nächsten Mittag fällt auf, dass CUPS da einen Socket-Fehler meldet. Steht zwar groß oben drüber - könnte auch eine Überschrift sein ...
Merke: Es gibt eine cups-error-Datei in /var/log/cups/error_log ... und wenn man auf debug geht, schreibt die Log-Datei wirklich jeden Scheiß mit! Nach 8 Stunden Rumprobieren ist die Log-Datei ein gutes MB groß. (Note to myself: debug-Modus demnächst wieder abstellen).
Also die ganze Sache noch einmal von vorne. Und irgendwie geht es diesmal einen Schritt weiter. Kein Socket-Fehler mehr. Man kann auch den Drucker konfigurieren, z.B. das unsägliche Letter gegen Din A4 austauschen. Oder Farbe und Schwarz-Weiß auswählen.
Dann sieht man beim Testdruck, dass die Überschrift gewechselt hat: "Host beschäftigt oder unerreichbar oder so..." Pingen funktioniert aber.
Bei genauem Hinsehen fällt endlich die IP-Adresse "192168.178.22" auf. So richtig standardkonform ist die ja nicht. Ein "." mehr zwischen "192" und "168" wäre schön. Alles wieder rückgängig, Drucker löschen und neu installieren, mit richtiger IP-Adresse - und zum ungefähr hundertsten Mal "Test" drucken - gut, dass die Buttons vom Anklicken nicht abnutzen.
Und was soll man glauben - es druckt. Wunder der Technik. Wenn einem so etwas Schönes widerfährt, ist das doch einfach einen guten Schluck Rotwein wert.
Nachtrag und Update 29.06.2008:
Beim nochmaligen Lesen fällt auf, dass nicht die ppd-Datei der springende Punkt ist, sondern man muss tatsächlich so eine Art Druckerumgebung von "foo2hp" installieren: mit "wget", "make" und "make install" - das komplette Programm. Funktioniert!
Es schadet natürlich nicht, wenn man auch die richtige IP verwendet....
Tja und dann: Da denkt man doch, dass ALDI so ungefähr massenkompatibel produziert und dass deren Technik-Produkte, zumal wenn sie ein Hewlett-Packard-Label tragen, sich einfach in die heimische Rechnerwelt einfügen lassen.
Und wenn man nicht vorher recherchiert, fängt es mit der Vermutung, das wird schon geheh, an, kompliziert zu werden.
Zunächst ist es noch einfach. Der Drucker hat einen Netzanschluss, nach dem Entfernen aller Transportsicherungen (so ca. 8) und dem Einschalten zieht er sich via DHCP auch eine IP-Adresse. Und die gibt er auch preis, wenn man das LAN-Menü ausdruckt.
Dann also den heimischen Rechner mit dem Drucker vertraut machen. Anders als bei Windows, wo man einfach die CD ins Laufwerk schöbe und (zu Recht) hoffen darf, dass dann alles klappt, ist das bei Linux
Die erste Überraschung nach dem Aufrufen von YAST: die Suse 10.2 kennt keinen HP 2600n. Also tapfer einen der benachbarten Treiber ausprobiert (hp color laserjet 2605 klingt doch nett und HP-Drucker funktionieren ja häufig auch mit dem Treibern anderer/älterer/ähnlicher Geräte).
Denkste. Nix is. Es druckt nicht.
Nach diversen Google-, Wiki-, und Forum-Lesestunden - draußen ist es schon länger dunkel - und nach einigen zaghaften Konfigurationsfrickeleien, die alle nur Frust, aber keine Ausdrucke produzieren, findet man einen handfesten Hinweis auf den Treiber foo2hp (linux printer driver for ZjStream protocol) einschließlich tauglicher Installationsanweisung.
Nun kann man mit YAST auch einen HP 2600n installieren.
Außerdem gibt es CUPS - so ein Linux-Drucker-System, das man einfach über den Browser aufrufen kann (die zauberhafte Adresse lautet "http://localhost:631/"). Auch dort kann man einen Drucker hinzufügen (lpd/lpr-Port anklicken, IP-Adresse angeben).
Nach so langer Zeit macht am besten beides (YAST und CUPS). Mal sehen, was geht. Erwartungsgemäß geht das auch so wie in den jeweiligen Beschreibungen; bloß es druckt nicht. Immer noch nicht. So gegen 2 Uhr ist aber nicht die optimale Zeit für eine Fehlersuche. Schlafen.
Am nächsten Mittag fällt auf, dass CUPS da einen Socket-Fehler meldet. Steht zwar groß oben drüber - könnte auch eine Überschrift sein ...
Merke: Es gibt eine cups-error-Datei in /var/log/cups/error_log ... und wenn man auf debug geht, schreibt die Log-Datei wirklich jeden Scheiß mit! Nach 8 Stunden Rumprobieren ist die Log-Datei ein gutes MB groß. (Note to myself: debug-Modus demnächst wieder abstellen).
Also die ganze Sache noch einmal von vorne. Und irgendwie geht es diesmal einen Schritt weiter. Kein Socket-Fehler mehr. Man kann auch den Drucker konfigurieren, z.B. das unsägliche Letter gegen Din A4 austauschen. Oder Farbe und Schwarz-Weiß auswählen.
Dann sieht man beim Testdruck, dass die Überschrift gewechselt hat: "Host beschäftigt oder unerreichbar oder so..." Pingen funktioniert aber.
Bei genauem Hinsehen fällt endlich die IP-Adresse "192168.178.22" auf. So richtig standardkonform ist die ja nicht. Ein "." mehr zwischen "192" und "168" wäre schön. Alles wieder rückgängig, Drucker löschen und neu installieren, mit richtiger IP-Adresse - und zum ungefähr hundertsten Mal "Test" drucken - gut, dass die Buttons vom Anklicken nicht abnutzen.
Und was soll man glauben - es druckt. Wunder der Technik. Wenn einem so etwas Schönes widerfährt, ist das doch einfach einen guten Schluck Rotwein wert.
Nachtrag und Update 29.06.2008:
Beim nochmaligen Lesen fällt auf, dass nicht die ppd-Datei der springende Punkt ist, sondern man muss tatsächlich so eine Art Druckerumgebung von "foo2hp" installieren: mit "wget", "make" und "make install" - das komplette Programm. Funktioniert!
Es schadet natürlich nicht, wenn man auch die richtige IP verwendet....
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Dienstag, 30. Oktober 2007
Radikale Ermittlungen
varzil, 19:14h
Wie das in der Praxis aussieht, wenn man vom BKA observiert wird, beschreibt annalist (z.B. knackende Handies, knisternde Fernseher, abstürzendes Ubuntu, und regelmäßiger Kontakt mit jungen kurzgeschorenen Männern).
Wie sich der Anlass für die Überwachung (Haftbefehl wegen Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung) in der höchstrichterlicherlichen Rechtsprechung liest:
Oder aber auch: Wie dünn muss eigentlich ein Verdacht sein, damit die Strafverfolgungsorgane erkennen, dass das nicht reicht? Beispielsweise hatte die Staatsanwaltschaft Magdeburg eine Hausdurchsuchung - wohl zum Thema "falsche Verdächtigung" - aufgrund der Verwendung von "linksbündiger Times New Roman" angeordnet; das Landgericht Magedeburg hingegen meint:
Wie sich der Anlass für die Überwachung (Haftbefehl wegen Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung) in der höchstrichterlicherlichen Rechtsprechung liest:
"... Durch die Ermittlungen wird belegt: Die Kontaktaufnahme zwischen den beiden geschah über den E-Mail-Account "o @yahoo.de". In dessen Entwurfsordner speicherten (jedenfalls auch) der Beschuldigte und L. beim Besuch von Internetcafés verschlüsselte Nachrichten, die vom jeweils an-deren beim Aufruf des Accounts gelesen werden konnten, ohne dass sie als E-Mail verschickt werden mussten.Beruhigend, dass man "linksradikal" sein darf, ohne sich strafbar zu machen. Und wenn man die Beobachtungen von annalist liest, kommt man unweigerlich zu der Frage, ob die observierende Behörde, hier wohl das Bundeskriminalamt für die Bundesanwaltschaft, eigentlich immer so auffällig zu Werke geht.
Ein solches Vorgehen deutet zwar darauf hin, dass der Beschuldigte seine Kontakte zu L. und die mit diesem zu besprechenden Themen geheim halten wollte. Ohne eine Entschlüsselung der in den Nachrichten verwendeten Tarnbegriffe und ohne Kenntnis dessen, was bei den - teilweise observierten und auch abgehörten - Treffen zwischen dem Beschuldigten und L. besprochen wurde, wird hierdurch eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in die "militante gruppe" jedoch nicht hinreichend belegt. Dies gilt umso mehr, als der Beschuldigte ersichtlich um seine Überwachung durch die Ermittlungsbehörden wusste und daher ganz allgemein Anlass sehen konnte, seine Aktivitäten innerhalb der linksextremistischen Szene, etwa eine Mitarbeit an der Zeitschrift "radikal", vor diesen zu verheimlichen.
(Quelle: BGH Beschluss vom 18.10.07)
Oder aber auch: Wie dünn muss eigentlich ein Verdacht sein, damit die Strafverfolgungsorgane erkennen, dass das nicht reicht? Beispielsweise hatte die Staatsanwaltschaft Magdeburg eine Hausdurchsuchung - wohl zum Thema "falsche Verdächtigung" - aufgrund der Verwendung von "linksbündiger Times New Roman" angeordnet; das Landgericht Magedeburg hingegen meint:
"Die Auswahl einer Standardschrift, die weltweit millionenfach täglich benutzt werde, begründe keinen ausreichenden Tatverdacht, sagt Thomas Kluge, Richter am Landgericht Magdeburg. Die Durchsuchung war nicht rechtmäßig. ..."Wie wahr.
(Quelle: zdf.de)
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Freitag, 26. Oktober 2007
NICHTS zu sehen
varzil, 18:33h
Am Anfang war da NICHTS.
Und Gott sprach:Und dann war da immer noch NICHTS. Aber immerhin konnte man es sehen.
"Es werde Licht!" Und es ward Licht. Und Gott sah, dass das Licht gut war. ...
(Quelle: Genesis 1,3-4)
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