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Mittwoch, 27. Februar 2008
Nichtiges
varzil, 12:04h
Wichtiges: Das Bundesverfassungsgericht hat Bestimmungen des nordrheinwestfälischen Verfassungschutzgesetzes zur Online-Durchsuchung für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt.
Gut so.
Unwichtiges:
Phoenix hat die Urteilsverkündung übertragen.
Dabei sieht man einige Prozessvertreter eifrig mitschreiben, obwohl die oben genannte Pressemitteilung schon im Netz steht und die Urteilsbegründung [edit 12:30 Uhr: demnächst] jetzt wohl auch online verfügbar sein wird ist. Nun ja, mitschreiben kann man ja mal - zumindest hilft es einem, das mündlich Verkündete zu strukturieren.
Warum aber einer der Prozessbeteiligten einen "Schönfelder" (Bild rechts aus der Wikipedia) mit in die Verhandlung geschleppt hat, bleibt unerfindlich. Von den geschätzten 3.000 Gramm der Loseblattsammlung sind vielleicht die ersten 100 Seiten (die mit dem Grundgesetz) in der Verhandlung nützlich. Der Rest ist Zivilrecht (BGB etc.), also ca. 95 % unnützer Ballast.
Nachtrag bzw. Update:
Obiges schrieb der Autor in dem festen Vertrauen darauf, dass das, was er während Studium und Referendariat - im letzten Jahrtausend - erfahren hat, noch immer gültig ist. Ist es aber nicht - richtig nichtig ist es. Denn wenn man den Artikel zum Schönfelder in der Wikipedia nachliest, erfährt man, dass das Grundgesetz in den neueren Auflagen des Schönfelders gar nicht mehr enthalten, sondern in einen Ergänzungsband ausgelagert worden ist ... Das spricht für 100 % unnützer Ballast (oder für eine alte Auflage des Schönfelders).
Immerhin nett, dass Phoenix bzw. das ZDF das so einblenden: erst die Nahaufnahme des Schönfelders, dann das Herauszoomen, bis man auch die schlauen Köpfe sieht, die daEulen nach Athen Schönfelder nach Karlsruhe tragen...
Gut so.
"§ 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG, der den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt ("Online-Durchsuchung"), verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und ist nichtig. Die Vorschrift wahrt insbesondere nicht das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Zudem ist der Eingriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen.Noch einmal: Das muss man nicht weiter kommentieren - das kann man einfach mal so gut finden, auch wenn man das zitierte "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" so nirgends im Grundgesetz finden wird. Das ist dann die Rechtsfindung des Bundesverfassungsgerichts.
(Quelle: Pressemitteilung des BVerfG vom 27.2.2008)
Unwichtiges:
Phoenix hat die Urteilsverkündung übertragen.
Warum aber einer der Prozessbeteiligten einen "Schönfelder" (Bild rechts aus der Wikipedia) mit in die Verhandlung geschleppt hat, bleibt unerfindlich. Von den geschätzten 3.000 Gramm der Loseblattsammlung sind vielleicht die ersten 100 Seiten (die mit dem Grundgesetz) in der Verhandlung nützlich. Der Rest ist Zivilrecht (BGB etc.), also ca. 95 % unnützer Ballast.
Nachtrag bzw. Update:
Obiges schrieb der Autor in dem festen Vertrauen darauf, dass das, was er während Studium und Referendariat - im letzten Jahrtausend - erfahren hat, noch immer gültig ist. Ist es aber nicht - richtig nichtig ist es. Denn wenn man den Artikel zum Schönfelder in der Wikipedia nachliest, erfährt man, dass das Grundgesetz in den neueren Auflagen des Schönfelders gar nicht mehr enthalten, sondern in einen Ergänzungsband ausgelagert worden ist ... Das spricht für 100 % unnützer Ballast (oder für eine alte Auflage des Schönfelders).
Immerhin nett, dass Phoenix bzw. das ZDF das so einblenden: erst die Nahaufnahme des Schönfelders, dann das Herauszoomen, bis man auch die schlauen Köpfe sieht, die da
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Mittwoch, 20. Februar 2008
Wenn man mal fremdkauft
varzil, 22:13h
Man könnte sich ja ärgern, wenn es nicht so banal wäre...
Seit Jahrzehnten hat IKEA einen darauf trainiert, dass man seine Möbel selbst zusammen baut. Dazu gibt es mehr oder weniger gute Anleitungen und ein Sortiment an großen und kleinen Teilen, die man dann meist mittels beigefügtem Werkzeug nach Anleitung miteinander in Verbindung bringt. Manchmal braucht man einen eigenen Hammer, meist reicht ein eigener Schraubenzieher. Und im Laufe der Zeit hat das mit dem Zusammenbauen auch immer besser geklappt.
Nun gibt es auf dem halben Weg von Bonn nach IKEA Godorf einen neuen Möbelmarkt, auch mit Selbstbaumöbeln: Porta in Bornheim
. Größer, teurer, und man wird gesiezt. Außerdem hat Porta natürlich Sonderangebote, so auch eine Schreibtischplatte aus Pressspan/Buchenimitat, genau das, was man bei IKEA nicht fand.
Das Abenteuer beginnt nach dem Auspacken: Es gibt keine Anleitung zum Zusammenbauen der Teile. Hmm. Das Zusammenbauen ist aber eigentlich nicht schwierig, es sind nur 4 große Teile.
Es gibt aber auch keine Übersicht über die Kleinteile und deren Zweck. Hmm - schon etwas doof, wenn man nicht weiß, ob man alles hat, und wozu die Teile gedacht sind. Aber auch das ist nicht wirklich schlimm, denn es sind alles Teile, die man als langjähriger IKEA-Schüler kennt. Und wenn man die Löcher ausprobiert und zählt und die Kleinteile ausprobiert und zählt und die Zahlen und Teile so ungefähr passen, dann müsste es auch ohne Teileliste gehen. Ach ja, Werkzeug gibt es auch keins, aber wozu hat man einen Werkzeugkasten, wenn nicht für solche Fälle?
Los gehts: Schließlich hat man bei Ikea gelernt, dass es hilfreich ist, die Möbel "auf dem Kopf" aufzubauen. Also Deckel auf den Boden, das erste Seitenteil angebracht, die Querverbindung eingepasst und das zweite Seitenteil angebracht. Und da geht der Mist los. Hier fehlt ein Millimeter, dort ist eine Bohrung nicht sauber. Und Pressspan verzeiht keine Fehler. Gnadenlos platzt das Buchenfurnier ab, sobald mehr als haushaltsüblicher Druck angewandt wird, um die Sachen trotzdem zusammen zu fügen.
Ach ja, da ist ja auch noch ein Winkeleisen und vier Schrauben: allerdings sind nur zwei vorgebohrte Bohrlöcher vorhanden... Nach dem Vorbohren von 2 weiteren Löchern - schließlich hat man ja einen Handbohrer - lässt sich auch das Winkeleisen gut verschrauben.
Nun steht der Schreibtisch da, etwas lädiert, aber man sieht die Lädagen nicht, weil die Placken auf der Rückseite an der Wand abgeplatzt sind... Man könnte sich ja ärgern, wenn es nicht so banal wäre...
Varzil meint:
Mit Ikea wär das nicht passiert...
Seit Jahrzehnten hat IKEA einen darauf trainiert, dass man seine Möbel selbst zusammen baut. Dazu gibt es mehr oder weniger gute Anleitungen und ein Sortiment an großen und kleinen Teilen, die man dann meist mittels beigefügtem Werkzeug nach Anleitung miteinander in Verbindung bringt. Manchmal braucht man einen eigenen Hammer, meist reicht ein eigener Schraubenzieher. Und im Laufe der Zeit hat das mit dem Zusammenbauen auch immer besser geklappt.
Nun gibt es auf dem halben Weg von Bonn nach
. Größer, teurer, und man wird gesiezt. Außerdem hat Porta natürlich Sonderangebote, so auch eine Schreibtischplatte aus Pressspan/Buchenimitat, genau das, was man bei IKEA nicht fand. Das Abenteuer beginnt nach dem Auspacken: Es gibt keine Anleitung zum Zusammenbauen der Teile. Hmm. Das Zusammenbauen ist aber eigentlich nicht schwierig, es sind nur 4 große Teile.
Es gibt aber auch keine Übersicht über die Kleinteile und deren Zweck. Hmm - schon etwas doof, wenn man nicht weiß, ob man alles hat, und wozu die Teile gedacht sind. Aber auch das ist nicht wirklich schlimm, denn es sind alles Teile, die man als langjähriger IKEA-Schüler kennt. Und wenn man die Löcher ausprobiert und zählt und die Kleinteile ausprobiert und zählt und die Zahlen und Teile so ungefähr passen, dann müsste es auch ohne Teileliste gehen. Ach ja, Werkzeug gibt es auch keins, aber wozu hat man einen Werkzeugkasten, wenn nicht für solche Fälle?
Los gehts: Schließlich hat man bei Ikea gelernt, dass es hilfreich ist, die Möbel "auf dem Kopf" aufzubauen. Also Deckel auf den Boden, das erste Seitenteil angebracht, die Querverbindung eingepasst und das zweite Seitenteil angebracht. Und da geht der Mist los. Hier fehlt ein Millimeter, dort ist eine Bohrung nicht sauber. Und Pressspan verzeiht keine Fehler. Gnadenlos platzt das Buchenfurnier ab, sobald mehr als haushaltsüblicher Druck angewandt wird, um die Sachen trotzdem zusammen zu fügen.
Ach ja, da ist ja auch noch ein Winkeleisen und vier Schrauben: allerdings sind nur zwei vorgebohrte Bohrlöcher vorhanden... Nach dem Vorbohren von 2 weiteren Löchern - schließlich hat man ja einen Handbohrer - lässt sich auch das Winkeleisen gut verschrauben.
Nun steht der Schreibtisch da, etwas lädiert, aber man sieht die Lädagen nicht, weil die Placken auf der Rückseite an der Wand abgeplatzt sind... Man könnte sich ja ärgern, wenn es nicht so banal wäre...
Varzil meint:
Mit Ikea wär das nicht passiert...
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Montag, 18. Februar 2008
Kennzeichenmissbrauch
varzil, 15:37h
Wenn man Sonntag morgens von der Polizei angerufen wird, ist das in der Regel ein schlechtes Omen. So auch gestern.
Geistlose Gesellen hatten das Fenster auf der Fahrerseite eingeschlagen und das mobile Navi geklaut. Aufmerksamen Spaziergängern war das Krümelglas auf der Straße aufgefallen, einer hatte die Polizei informiert.
So weit so schlecht.
Während der ca. 60 Minuten, die der Autor auf der Wache zubrachte, damit der Diensthabende die Anzeige aufnehmen konnte, kam ein weiterer Zivilist herein und gab ein Kfz-Kennzeichen ab. Dabei erfuhr der Autor, dass irgendwelche Ungeister an parkenden Autos in der Bonner Altstadt die Kfz-Kennzeichen vertauscht hatte.
Eine Diskussion darüber, was das eigentlich sei, erwies sich (wie fast jede Diskussion mit "der" Polizei) als wenig hilfreich. Der Polizist war davon überzeugt, dass es sich um Diebstahl handelt. Dabei dürfte es - auch für einen Polizisten - offensichtlich sein, dass der Kennzeichenvertauscher keinerlei Zueignungsabsicht hinsichtlich der demontierten Kennzeichen hat. Damit scheidet Diebstahl also aus.
Zuhause angekommen hilft einem juris zu der Erkenntnis, dass es so etwas wie § 22 StVG gibt:
Wäre ja auch zu schön, wenn Schabernack im Straßenverkehr mal nicht strafbewehrt wäre ... jetzt müsste man nur noch wissen, wer der Schabernack ist, und schon könnte die Justiz wieder losschlagen.
Geistlose Gesellen hatten das Fenster auf der Fahrerseite eingeschlagen und das mobile Navi geklaut. Aufmerksamen Spaziergängern war das Krümelglas auf der Straße aufgefallen, einer hatte die Polizei informiert.
So weit so schlecht.
Während der ca. 60 Minuten, die der Autor auf der Wache zubrachte, damit der Diensthabende die Anzeige aufnehmen konnte, kam ein weiterer Zivilist herein und gab ein Kfz-Kennzeichen ab. Dabei erfuhr der Autor, dass irgendwelche Ungeister an parkenden Autos in der Bonner Altstadt die Kfz-Kennzeichen vertauscht hatte.
Eine Diskussion darüber, was das eigentlich sei, erwies sich (wie fast jede Diskussion mit "der" Polizei) als wenig hilfreich. Der Polizist war davon überzeugt, dass es sich um Diebstahl handelt. Dabei dürfte es - auch für einen Polizisten - offensichtlich sein, dass der Kennzeichenvertauscher keinerlei Zueignungsabsicht hinsichtlich der demontierten Kennzeichen hat. Damit scheidet Diebstahl also aus.
Zuhause angekommen hilft einem juris zu der Erkenntnis, dass es so etwas wie § 22 StVG gibt:
§ 22 KennzeichenmissbrauchAha, wieder was gelernt: "Kennzeichenmissbrauch"!
(1) Wer in rechtswidriger Absichtwird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
- ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
- ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
- das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.
(Quelle: Juris zu § 22 Straßenverkehrsgesetz)
Wäre ja auch zu schön, wenn Schabernack im Straßenverkehr mal nicht strafbewehrt wäre ... jetzt müsste man nur noch wissen, wer der Schabernack ist, und schon könnte die Justiz wieder losschlagen.
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