Mittwoch, 21. September 2005
Waffenhandelsbürokratenjustiz
varzil, 20:38h
Zu den Dingen, die es eigentlich nicht geben sollte, stoßen immer wieder neue Vorkommnisse:
Der Autor ist bekennender Rheinländer und glaubt ganz fest daran, dass so ein Urteil hierzulande nicht gefällt worden wäre; vermutlich hätte auch schon die Verwaltung hier die Reißleine früher gezogen.
Wer blamiert sich schon gerne so gründlich. Dabei wäre mit ein bisschen Nachdenken und -lesen Abhilfe ganz einfach: § 2 Abs. 3 StGB sagt z.B.:
- ... Das Landgericht [Potsdam!] verurteilte S. am Montag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und der Zahlung von 1,8 Millionen Euro, weil er 15 kugelsichere, gepanzerte Jeeps der Marke Toyota Landcruiser 2003 in den Irak und Afghanistan geliefert hatte. Käufer war die britische Regierung; die Spezialfirma S. ist international anerkannt. Ihre Sicherheitsfahrzeuge fahren für die UN ebenso wie für Hilfsorganisationen in vielen Krisengebieten der Welt.
Das Problem: Stoof hatte die nötige Ausfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bei Frankfurt am Main nicht eingeholt, die er – was auch die Staatsanwaltschaft nicht bestritt – völlig problemlos bekommen hätte. Mehr noch: Da die Genehmigungspraxis inzwischen geändert würde, stünde das Versäumnis heute nicht einmal mehr unter Strafe. ... (Quelle: Berliner Tagesspiegel via lanu)
Der Autor ist bekennender Rheinländer und glaubt ganz fest daran, dass so ein Urteil hierzulande nicht gefällt worden wäre; vermutlich hätte auch schon die Verwaltung hier die Reißleine früher gezogen.
Wer blamiert sich schon gerne so gründlich. Dabei wäre mit ein bisschen Nachdenken und -lesen Abhilfe ganz einfach: § 2 Abs. 3 StGB sagt z.B.:
- Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.". Nur mal so zum Nachdenken ... (Quelle: Juris
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