Donnerstag, 30. November 2006
Gotteslästerung
varzil, 18:12h
Man sollte sie abschaffen!
Warum das hier steht? Darum:
Die einen meinen mit "Gotteslästerung" den Tatbestand, dass Gott gelästert wird. Die anderen meinen mit Gotteslästerung den Straftatbestand, nach dem Gotteslästerer bestraft werden, konkret § 166 StGB:
In einer Welt ohne Religion mag man auf den Schutz von Religionen verzichten können. Aber unsere Welt ist keine solche. Und: wie hält es Herr Beck denn mit Art. 4 Grundgesetz? Da steht doch drin, dass man in aller Ruhe in den Gottesdienst gehen können soll, aber auch, dass man glauben darf, was man will:
Aber denken wir mit Herrn Beck doch einmal weiter und schaffen den Schutz von Religion generell ab, also auch Art 4 GG.
Und dann, Herr Beck? Wenn mal die Moslems die Mehrheit im Bundestag haben und alle per Gesetz gezwungen werden sollen, in die Moschee zu gehen? Wer schützt dann die Gottlosen und die Andersgläubigen, Herrn Beck?
So einfach geht das mit dem Misthaufen offenkundig nicht.
Warum das hier steht? Darum:
- "Vor allem in Süddeutschland und Berlin sind in den vergangenen Jahren Menschen wegen Gotteslästerung verurteilt worden. Die Grünen dringen darauf den Paragrafen abzuschaffen - die Union findet das unverschämt.
Mit seiner Forderung nach Abschaffung des strafrechtlichen Gotteslästerungsparagrafen stößt der Grünen-Politiker Volker Beck auf massive Kritik. Beck hatte sich in der «Berliner Zeitung» dafür ausgesprochen, den Paragrafen 166 Strafgesetzbuch (StGB) «auf den Misthaufen der Rechtsgeschichte» zu werfen.
(Quelle: Netzeitung)
Die einen meinen mit "Gotteslästerung" den Tatbestand, dass Gott gelästert wird. Die anderen meinen mit Gotteslästerung den Straftatbestand, nach dem Gotteslästerer bestraft werden, konkret § 166 StGB:
- § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
(Quelle: juris)
In einer Welt ohne Religion mag man auf den Schutz von Religionen verzichten können. Aber unsere Welt ist keine solche. Und: wie hält es Herr Beck denn mit Art. 4 Grundgesetz? Da steht doch drin, dass man in aller Ruhe in den Gottesdienst gehen können soll, aber auch, dass man glauben darf, was man will:
- Art 4 GG
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
(Quelle: juris)
Aber denken wir mit Herrn Beck doch einmal weiter und schaffen den Schutz von Religion generell ab, also auch Art 4 GG.
Und dann, Herr Beck? Wenn mal die Moslems die Mehrheit im Bundestag haben und alle per Gesetz gezwungen werden sollen, in die Moschee zu gehen? Wer schützt dann die Gottlosen und die Andersgläubigen, Herrn Beck?
So einfach geht das mit dem Misthaufen offenkundig nicht.
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