Freitag, 2. Juni 2006
Warum "Pfingsten" Pfingsten heißt
Zunächst einmal ist das ganz einfach:
    "Pfingsten (von griech. pentekosté (heméra) „der fünfzigste (Tag)“) bezeichnet das Fest am fünfzigsten Tag nach Ostern (das entspricht dem 10. Tag nach Christi Himmelfahrt).
    (Quelle: Wikipedia)
Aber Glauben ist das eine, sehen aber das andere: Rechnen wir also einmal nach:
Dieses Jahr war Ostersonntag am 16. April, Pfingsten ist am 4. Juni. Wir addieren:
  • 14 Tage (= 30 - 16) im April
  • 31 Tage im Mai
  • 4 Tage im Juni
  • summa: 49 Tage
Das stimmt irgendwie nicht ganz mit "Fünfzig" überein?

Ok, forschen wir weiter:
    "The Feast of Pentecost was instituted, first, to oblige the Israelites to repair to the temple of the Lord, ... . Secondly, to commemorate, and to render thanks to God for the law given from Mount Sinai on the fiftieth day after the Exodus: their coming out of Egypt.(Matthew 18:24,23).

    It was a feast celebrated the fiftieth day after the sixteenth of Nisan, which was the second day of the feast of Passover (Leviticus 23:15,16). For the Israelites, it the feast of weeks (Exodus 34:22) because it was kept seven weeks after the Passover. ...

    The Christian church also celebrates the Feast of Pentecost, fifty days, or seven weeks, after the Passover, or the resurrection of Jesus.
    (Quelle: wieder wikipedia, bloß auf Englisch)
Das hilft nun auch nicht weiter: Wenn wir vom Zweiten Tag ("second day of the feast of Passover") von Ostern an rechnen, sind es offensichtlich auch nicht 50, sondern noch weniger als 49, nämlich nur 48 Tage bis Pfingsten.

Zwischenbilanz:
Offenkundig heißt Pfingsten "Pfingsten",
a) weil es 50 Tage von irgendetwas (Ostern?) entfernt ist
b) und weil es ein jüdisches Fest mit der Rechnung "7 Wochen sind 50 Tage" gibt.
    Schawuot (hebr. für "Wochen", Einzahl schawua "Woche") ist das jüdische Wochenfest, das sieben Wochen, also fünfzig (sic) Tage nach dem Pessachfest gefeiert wird.
    (Quelle: wikipedia)
"7 Wochen sind 50 Tage", das ist nicht allein eine alttestamentarische Rechenweise. Auch hierzulande und heutzutage darf man so rechnen.
    "§ 187 BGB
    1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.
    (2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tag der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.
    (Quelle: Juris)
Nach § 187 Abs. 1 BGB sind es vom 16. April bis zum 4. Juni 49 Tage. Wenn man aber nach § 187 Abs. 2 BGB von Ostersonntag Null Uhr bis Pfingstsonntag 24 Uhr rechnet, sind es 50 Tage. Noch Fragen?

Varzil weist darauf hin, dass damit ziemlich schlüssig auch die genaue Uhrzeit von Christi Auferstehung ermittelt werden kann:
Wegen § 187 Abs. 2 BGB kann Christus nur am Ostersonntag um Null Uhr auferstanden sein, sonst dürfte man den Ostersonntag bei der Fristberechnung nicht mitrechnen und Pfingsten dürfte nicht Pfingsten heißen, sondern das deutsch-vermurkste griechische Äquivalent zu "Neununvierzig" ...

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Singen nach Noten
    "Singen nach Noten ist wie Malen nach Zahlen."

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