Dienstag, 20. Dezember 2005
Von der Freiheit des Fahrradparkens
Dazu sind sie da: Verwaltungsgerichte zeigen der Regelungswut einer Behörde Grenzen auf:
    Die Stadt Lüneburg muss die auf dem Bahnhofsvorplatz in Lüneburg aufgestellten Verkehrszeichen, nach denen das Abstellen von Fahrrädern im dortigen Fußgängerbereich länger als 15 Minuten verboten ist, entfernen. Die Beschilderung widerspricht der Straßenverkehrsordnung und ist rechtswidrig. Dieses Urteil fällte das Verwaltungsgericht Lüneburg am Mittwoch. Die Berufung zum OVG ließen die Richter nicht zu....
    (Quelle: Stadt Lüneburg, gefunden bei lawblog)
So weit so schön oder wie das lawblog so schön schreibt:
    "...In ganz Deutschland gilt damit wieder der Grundsatz, dass Fahrräder überall abgestellt werden dürfen. Die Ordnungsbehörden können höchstens einschreiten, wenn Fahrräder den Straßenverkehr oder Fußgänger behindern. (Quelle: lawblog)
Dabei könnte man es belassen. Beunruhigend allein ist in der Pressemitteilung der Stadt Lüneburg folgendes:
    (Überlegungen zum Rechtsmittelverzicht...)
    "Langfristig hofft die Stadt auf eine bundesweite Lösung. „Ich werde den neuen Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee anschreiben und ihn auf das Problem hinweisen“, sagt Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge.
    (Quelle: Stadt Lüneburg, gefunden bei lawblog)
Das eigentliche Problem sind - entgegen der offenkundig nicht fahrradfahrenden STadtverwaltung Lüneburg - wohl nicht die 15 Minuten-Parker.

Vielmehr wird jeder regelmäßige Fahrradfahrer das Problem leicht anders beschreiben:

In vielen Städten stehen um die Bahnhöfe herum alte Fahrräder, die entweder Schrott sind oder - damit sie nicht geklaut werden - wie Schrott aussehen. Wenn sie im Weg stehen = stören, kann man sie entfernen.

Wenn sie aber nicht im Weg stehen, gibt es ein Problem:

Wie lang ist das alte Fahrrad, das man beim Fundbüro billig ersteigert und notdürftig "aufgemöbelt" am Bahnhof abgestellt hat, noch ein Fahrrad und ab wann ist es Müll?

Ein Lösungsvorschlag wäre, dass ein Zeitraum von sieben Tagen zum freien Parken eingeräumt wird:
a) So wird verhindert, dass monatelang Fahrradschrott die besten Stellplätze blockiert.
b) Fahrradfahrer könnten auch mal ein paar Tage ihr Rad am Bahnhof stehen lassen.
c) Fahrraddiebe müssen so eher damit rechnen, entweder einer Parkaufsicht oder dem tatsächlichen Besitzer des Fahrrads zu begegnen.

Varzil vermutet, dass in dieser Zeit vernünftige Vorschläge keine Erfolgsaussichten haben werden.

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