Mittwoch, 15. Februar 2006
BVerfG sorgt für Luftsicherheit
Schon seinerzeit hatte sich in Koriander vom 13.1.2005 die Skepsis hinsichtlich einer Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes artikuliert.

Das Bundesverfassungsgericht sagt es jetzt ganz deutlich:
    "...
    3.Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.
    (Quelle: Bundesverfassungsgericht vom 15.2.2006)
Und als ob sie nichts besseres zu tun haben, diskutiert man an dem jetzt eigentlich ausgeurteilten Sachverhalt weiter herum:
    "Nach Urteil zur Luftsicherheit: Koalition streitet über Konsequenzen
    ... Während die Union überlegt, wie Bundeswehrsoldaten für die ihnen erteilten Befehle eine verfassungsrechtlich unanfechtbare Grundlage gegeben werden kann, fordert die SPD, CDU/CSU sollten nunmehr ihre Bemühungen um einen Bundeswehreinsatz im Innern beenden. ..."
    (Quelle: Netzeitung)
Varzil findet ja auch, dass das menschliche Leben jeden Schutz wert ist. Ob es allerdings in aussichtslosen Situationen, d.h. wenn Terroristen den Passagierjet zum Absturz bringen werden, immer noch bedingungslos schützenswert ist, bezweifelt er.

Das Bundesverfassungsgericht begründet zunächst ausführlich, warum es dem Bund an einer Gesetzgebungskompetenz gemangelt habe, um sich dann aber auch den Perspektiven der Menschen an Bord zu widmen:
    "... Flugzeugbesatzung und -passagiere können diesem Handeln des Staates [gemeint ist der gezielte Abschuss des Flugzeugs] auf Grund der von ihnen in keiner Weise beherrschbaren Gegebenheiten nicht ausweichen, sondern sind ihm wehr- und hilflos ausgeliefert mit der Folge, dass sie zusammen mit dem Luftfahrzeug gezielt abgeschossen und infolgedessen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit getötet werden. Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt...."
    (Quelle: Bundesverfassungsgericht, im 124. Absatz des Urteils, Nummerierung rechts am Rand)
Die Lebenserwartung der Menschen an Bord zu werten, verbietet sich für den Staat:
    "...Das menschliche Leben ist die vitale Basis der Menschenwürde als tragendem Konstitutionsprinzip und oberstem Verfassungswert (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 72, 105 <115>; 109, 279 <311>). Jeder Mensch besitzt als Person diese Würde, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seinen körperlichen oder geistigen Zustand, seine Leistungen und seinen sozialen Status (vgl. BVerfGE 87, 209 <228>; 96, 375 <399>). Sie kann keinem Menschen genommen werden. Verletzbar ist aber der Achtungsanspruch, der sich aus ihr ergibt (vgl. BVerfGE 87, 209 <228>). Das gilt unabhängig auch von der voraussichtlichen Dauer des individuellen menschlichen Lebens (vgl. BVerfGE 30, 173 <194> zum Anspruch des Menschen auf Achtung seiner Würde selbst nach dem Tod).
    "
    (Quelle: Bundesverfassungsgericht, im 119. Absatz des Urteils)
Dankenswert klare Worte - und beruhigend, dass es (noch) staatliche Einrichtungen gibt, die dieser Erkenntnis entsprechend zu handeln bereit sind. Wie man angesichts dieser deutlichen Worte allerdings noch über Grundgesetzänderungen spekulieren mag (s.o.), ist wohl nur noch für funktionale Analphabeten einleuchtend.

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Karikatur, Fußball und Religion
Bislang war Fußbalspiele eine eher weltliche Veranstaltung, bei der jeder mitreden, mittrinken, mitgrölen konnte. Fußball ist einfach nichts, was sich unmittelbar mit religiösen Begriffen wie Mysteriosum Numinosum beschreiben ließe, auch wenn manche Metaphern religiöse Anleihen machen ("XYZ, Du Fußball-Gott!", "der heilige Rasen von Wembley"). Wer da Fußball für etwas Mystisches hält, hat z.B. noch nie die Südkurve vom FC Köln live erlebt, wo schon mal vollgepinkelte Bierdosen durch die Luft flogen.

Aber nichts ist so unumstößlich, als dass man nicht auch ein Gegenbeispiel finden könnte.
    "... Iran hat vom "Tagespiegel" eine schriftliche Entschuldigung für eine Karikatur mit iranischen Fußballern gefordert. Der Zeichner hat nach Angaben der Chefredaktion außerdem Morddrohungen erhalten.

    In dem Brief an die Zeitung fordert die iranische Botschaft neben einer Entschuldigung auch Wiedergutmachung. Es seien "die notwendigen Schritte für eine Wiedergutmachung dieses unmoralischen Aktes zu unternehmen", zitiert die Nachrichtenagentur dpa aus dem Schreiben.

    Die am Freitag veröffentlichte Karikatur habe in Iran heftige Reaktionen ausgelöst, heißt es in dem Schreiben. "Die Botschaft der Islamischen Republik Iran in Berlin möchte Ihnen mitteilen, dass die Veröffentlichung der beleidigenden Karikatur bei allen Sportlern, beim iranischen Volk, und bei Sportfreunden in der ganzen Welt sowie auch bei den in Deutschland lebenden Iranern Abscheu und Empörung ausgelöst hat."...
    (Quelle: Spiegel-online am 13.2.2006)
    Kommentar zu Spiegel online:
    Die Tatsache, dass Henryk M. Broder die Vorkommnisse zwar kommentiert, die Karikatur aber so klein abbildet, dass man sie nicht ordentlich erkennen kann, könnte man entweder als Respekt vor dem Urheberrecht von Herrn Stuttmanns Karikaturen oder aber auch als schlichte Feigheit werten.
Zurück also nun zum eigentlichen Geschehen:
Im Berliner Tagesspiegel erschien am 10.2.2006 folgende Karikatur:
Für jeden eigentlich offensichlich geht es in der Karikatur um die Frage, welchen Sinn es haben kann, Bundeswehrsoldaten bei Fußballländerspielen einzusetzen. Die Botschaft heißt: Wenn die Iraner mit Selbstmordattentätern als Fußballer kommen, brauchen wir die Bundeswehr - UND SONST ABER EBEN GERADE NICHT!

Und nun erklärt Euch doch bitte mal, ihr werten Iranerinnen und Iraner: schickt ihr tatsächlich Selbstmordattentäter-Fußballer? Nein, das tut ihr ganz selbstverständlich nicht? Was empört Euch dann?

Nach Information der iranischen Botschaft ist die Kariaktur an sich Anlass zur Empörung. Es genügt, dass Iraner als Beispiel für vorgeblich gewalttätige Selbstmordattentäter-)Fußballer herhalten. Und schon protestieren sie dagegen.

Um nicht falsch verstanden zu werden: dieser Protest ist ebenso berechtigt wie viele andere (hundert-)tausende Protestierende auf der Straße. Jedermann hat das Recht, Karikaturen falsch zu verstehen und dann dagegen zu protestieren.

Nur:
Dass diese - mit Verlaub - einfältige Sicht der Karikatur zur offiziellen Staatspolitik wird, ist für ein Volk, das mit gutem Grund und Stolz auf eine mehr als 2500 Jahre alte Zivilisations- und Kulturgeschichte zurückblicken kann, eigentlich nur noch blamabel.

Varzil sieht hier das religiös motivierte Äquivalent zu den Pawlow'schen Hunden: Kaum zeigt man den Persern eine Karikatur - der Inhalt ist eigentlich schon egal -, reagieren sie mit Eifer, Geifer, Wut.

Sehr zivilisiert wirkt das nicht gerade. Aber es gibt sie, die zivilisierten Iraner mit Augenmaß:
    "...
    Liebe Iraner und Iran-stämmige,

    der Karikaturist des "Tagesspiegel" hat sich bereits für seine Zeichnung entschuldigt - im Angesicht einer Morddrohung. Es liegt nun an uns, die wir sehr gut wissen, dass bis heute weltweit Menschen für die Freiheit des Wortes und der Gedanken sterben. Wir müssen die Kraft aufbringen, uns von denjenigen zu distanzieren, die mehr Angst vor ein paar Federstrichen haben als Respekt vor Menschenleben. ..."
    (Quelle: Omid Nouripour im Forum Iran-now)

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