Mittwoch, 5. August 2009
Baron, Zensursula und Brüssel
Man mag von dem "Baron aus Bayern" halten, was man will. Aber wenn stimmt, was Süddeutsche online schreibt, wird die technisch eigentlich unsinnige "Internet-Porno-Sperre" doch nicht geltendes Recht:
"...Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz beschlossen; damit ist es zwar zustande gekommen. Das Gesetzgebungsverfahren ist aber erst, so Artikel 82 Grundgesetz, mit der Ausfertigung, also der Gegenzeichnung des Bundespräsidenten, abgeschlossen. Erst dann kann das Gesetz in Kraft treten. Das sollte eigentlich zum 1. August geschehen.

Urplötzlich kam aber dem [Wirtschafts-]Ministerium die Erkenntnis, dass nun Brüssel noch vom Gesetz Kenntnis nehmen müsse. Also schickte man es statt ins Bundespräsidialamt nach dort. Und mit diesem Schritt beginnen die Mühlen des Artikels 39 Grundgesetz zu mahlen: Gesetzesvorhaben, die innerhalb einer Legislaturperiode nicht abgeschlossen wurden, verfallen. ..."
Quelle: süddeutsche online
Es gibt noch Hoffnung, dass die Vernunft siegt, wenn auch auf verschlungenen Pfaden.

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