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"...Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz beschlossen; damit ist es zwar zustande gekommen. Das Gesetzgebungsverfahren ist aber erst, so Artikel 82 Grundgesetz, mit der Ausfertigung, also der Gegenzeichnung des Bundespräsidenten, abgeschlossen. Erst dann kann das Gesetz in Kraft treten. Das sollte eigentlich zum 1. August geschehen.Es gibt noch Hoffnung, dass die Vernunft siegt, wenn auch auf verschlungenen Pfaden.
Urplötzlich kam aber dem [Wirtschafts-]Ministerium die Erkenntnis, dass nun Brüssel noch vom Gesetz Kenntnis nehmen müsse. Also schickte man es statt ins Bundespräsidialamt nach dort. Und mit diesem Schritt beginnen die Mühlen des Artikels 39 Grundgesetz zu mahlen: Gesetzesvorhaben, die innerhalb einer Legislaturperiode nicht abgeschlossen wurden, verfallen. ..."
Quelle: süddeutsche online
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